Australien: Rechtsupdate – Auslandsinvestitionsrecht
Reform – was österreichische Unternehmen jetzt wissen sollten
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Dieser Beitrag wurde uns von Anne Utecht, Hall & Wilcox, zur Verfügung gestellt.
Wer als ausländischer Investor in Australien tätig werden möchte – sei es durch den Erwerb eines Unternehmens, Land und Bodens, eine Beteiligung oder den Aufbau eines neuen Geschäftszweigs –, kommt am Foreign Investment Review Board (FIRB) mitunter nicht vorbei. FIRB ist ein beratendes Gremium innerhalb des australischen Finanzministeriums, das den Finanzminister (Treasurer) bei der Prüfung ausländischer Investitionsvorhaben unterstützt. Rechtsgrundlage ist der Foreign Acquisitions and Takeovers Act 1975 (FATA), der Investitionen bestimmter Art oder über festgelegten Schwellenwerten einer Melde- und Genehmigungspflicht unterwirft. Die zentrale Prüffrage lautet, ob ein Vorhaben dem australischen Nationalinteresse (national interest) oder der nationalen Sicherheit (national security) zuwiderläuft. Der Begriff des Nationalinteresses ist bewusst nicht gesetzlich definiert, sondern wird einzelfallbezogen beurteilt.
Die Reformen 2024: Schnellere Verfahren, gezieltere Kontrolle
Im Mai 2024 kündigte die australische Regierung ein erstes umfassendes Reformpaket an, um das FIRB-Regime zu modernisieren. Der Grundgedanke: Kapital mit geringem Risiko soll rascher in die australische Wirtschaft fließen, während sensible Investitionen (sensitive sectors) wie Verteidigung, Telekommunikation oder kritische Infrastruktur strenger kontrolliert werden. Für Investoren in nicht-sensiblen Bereichen bedeutete dies kürzere Bearbeitungszeiten und die Möglichkeit, Antragsgebühren bei gescheiterten Bieterprozessen rückerstattet zu bekommen. Gleichzeitig wurden die Compliance-Kapazitäten des FIRB ausgebaut und die steuerliche Prüfung von Investitionsstrukturen verschärft.
Die zweite Reformtranche 2026: Ein Zweiklassensystem entsteht
Mit dem Budget für das Finanzjahr 2026–27 hat die Regierung eine weitere Reformwelle angekündigt, die das System grundlegend umgestaltet. Im Kern teilt das neue Regelwerk Investitionsvorhaben in zwei Kategorien: risikoarme und risikoreiche Transaktionen.
Ab 1. Jänner 2027 soll für risikoarme Anträge eine Entscheidungsfrist von 30 Kalendertagen gelten. Als risikoarm gilt ein Antrag, wenn der Investor in den vergangenen 24 Monaten bereits eine FIRB-Genehmigung erhalten hat, keine Compliance-Verstöße vorliegen und die Transaktion keinen sensiblen Sektor betrifft. Ab 1. Juli 2026 überprüft das Treasury zudem bestehende Genehmigungsauflagen und entfernt solche, die mit anderen Regulierungen überlappen oder deren Berichtsaufwand den Nutzen übersteigt.
Dem gegenüber stehen erweiterte Eingriffsbefugnisse bei höherem Risiko: Die Regierung plant, neue sensible Sektoren zu definieren, die Compliance-Überwachung auszuweiten und das Instrumentarium zur Durchsetzung bei Verstößen zu stärken – einschließlich erweiterter Informationsweitergabe und verschärfter Anti-Umgehungsregeln.
Was bedeutet das für österreichische Unternehmen?
Für österreichische Investoren ist das Timing günstig: Am 24. März 2026 wurden die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien (Australia-EU Free Trade Agreement) abgeschlossen. Nach Inkrafttreten des Abkommens werden die FIRB-Schwellenwerte für private EU-Investoren auf das Niveau anderer FTA-Partner angehoben – von derzeit 347 Millionen AUD auf voraussichtlich 1.498 Millionen AUD für nicht-sensible Unternehmensübernahmen. Bis zum Inkrafttreten gelten jedoch noch aktuellen Schwellenwerte.
Wer eine M&A-Transaktion oder einen Markteintritt in Australien plant, sollte daher Folgendes beachten: Erstens sollte frühzeitig von Spezialisten Beratung zur Genehmigungsbedürftigkeit von Unterfangen durch FIRB eingeholt werden. Zweitens lohnt es sich, eine Compliance-Historie beim FIRB aufzubauen, um künftig vom beschleunigten 30-Tage-Verfahren zu profitieren. Drittens sollten Investoren in sensiblen Branchen mit intensiveren Auflagen und längeren Verfahren rechnen. Die detaillierte Gesetzgebung zur Umsetzung der Reformen wird frühestens Ende 2026 als Entwurf vorliegen.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete Investitionsvorhaben sollte qualifizierter rechtlicher Rat von Spezalisten eingeholt werden.