Antidumpingverfahren: Betonstahlmatten
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 3 Minuten
Produkt
Gitter und Geflechte, aus nicht geripptem Draht, an den Kreuzungsstellen verschweißt; nicht plattiert oder verzinkt oder anderweitig beschichtet; auch in Rollen; auch galvanisiert
Land
China und Türkei
KN-Code
7314 20 90, 7314 31 00 und 7314 39 00
Kläger
Verband der Europäischen Betonstahlmattenhersteller (European Welded Steel Mesh Producers Association)
Chronologie
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren
Bekanntmachung C/2026/2971 vom 3. Juni 2026
Case AD753 Timeframe and key steps
Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt
Am 20. April 2026 ging ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens vom Verband der Europäischen Betonstahlmattenhersteller (European Welded Steel Mesh Producers Association) im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für Betonstahlmatten bei der Europäischen Kommission ein.
Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.
Die Europäische teilt daher mit Bekanntmachung C/2026/2971 (Amtsblatt C vom 3. Juni 2026) die Einleitung einer Antidumpinguntersuchung bezüglich Einfuhren von Gitter und Geflechte, aus nicht geripptem Draht, an den Kreuzungsstellen verschweißt; nicht plattiert oder verzinkt oder anderweitig beschichtet; auch in Rollen; auch galvanisiert, mit Ursprung in China und der Türkei, die derzeit in die KN-Codes 7314 20 90, 7314 31 00 und 7314 39 00 eingereiht wird, mit.
Bei der Untersuchung wird geprüft, ob die untersuchte Ware mit Ursprung im betroffenen Land gedumpt ist und ob der Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren geschädigt wird.
Interessierte Parteien, die Informationen zur Warendefinition übermitteln möchten, müssen dies binnen 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.
Postanschrift der Kommission: Europäische Kommission, Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit Direktion G, Büro: CHAR 04/039 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail (Dumping):
E-Mail (Schädigung): TRADE-AD753-INJURY@ec.europa.eu
Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Betonstahlmatten mit Ursprung in China und der Türkei in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen.
Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.
Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.