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Close-up von langen schmalen Betonstahlstäben
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Bosnien und Herzegowina: Schutzmaßnahmen zum Import von Stahl und Stahlprodukten abgewiesen

Keine Schutzzölle beim Import von Stahl und Stahlprodukten nach

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Bosnien und Herzegowina
Stand: 19.02.2026

Die für den 18.02.2026 geplante Einführung von Schutzzöllen auf Stahl und bestimmte Stahlprodukte wurde heute von der Tagesordnung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina weggenommen und abgewiesen. Es wird festgehalten, dass diese Maßnahme dem CEFTA Abkommen schadet und zurzeit nicht passend ist. Es wird festgehalten, dass eine eventuelle Einführung nur gegen Republike Serbien ausgerichtet werden sollte, da diese selbstständig ähnliche Maßnahme gegen Bosnien und Herzegowina eingeführt hat. 

Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina plante an seiner nächsten Sitzung heute, den 18.02.2026, einen Beschluss über die Einführung von Schutzzöllen für bestimmte Stahlprodukte, als Maßnahme gegen übermäßige Importe, einzuführen. Diese Maßnahme hätte am 01.03.2026 in Kraft treten sollen und vorübergehend für 200 Tage gelten.

Die Schutzzölle waren mit 30% bestimmt und beziehten sich auf Produkte mit folgenden Zolltarifnummern:

  • 7213
  • 7213 10 00 00
  • 7214
  • 7214 20 00 00
  • 7217
  • 7217 10
  • 7217 10 10 00
  • 7217 10 31 00
  • 7314
  • 7314 20
  • 7314 20 10 00

Nähere Informationen dazu erhalten sie im AußenwirtschaftsCenter Sarajevo.

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