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Mindestlohn 2026 in Bosnien und Herzegowina festgelegt

Föderation setzt den Mindestlohn auf 1.027 KM, während die Republik Srpska zwischen 1.000 und 1.450 KM je nach Qualifikation vorsieht

Lesedauer: 1 Minute

Bosnien und Herzegowina
12.01.2026

Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat beschlossen, dass der Mindestlohn im Jahr 2026 auf 1.027 Konvertible Mark (BAM) netto festgesetzt wird. Die Entscheidung wurde Ende Dezember 2025 auf Vorschlag des Finanzministeriums getroffen und gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026.

Auch die Regierung der Entität Republika Srpska hat eine Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Ab Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 1.000 KM netto für einfache Tätigkeiten. Für Arbeitsplätze, die mindestens eine abgeschlossene mittlere Ausbildung erfordern, steigt der Mindestlohn auf 1.050 KM netto, während für komplexere Tätigkeiten und höhere Qualifikationen bis zu 1.450 KM netto vorgesehen sind.

Die Festlegung der Mindestlöhne für 2026 zeigt eine Angleichung zwischen den beiden Entitäten, wobei die RS ein gestuftes System nach Qualifikation eingeführt hat, während die FBiH einen einheitlichen Betrag vorsieht.

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