China: Arbeistrechtliche Änderungen im „Jahr des Feuerpferdes“
Wesentliche Neuerungen zu Arbeitsverträgen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Schutz von Arbeitnehmerinnen und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen
Lesedauer: 1 Minute
Die aktuelle Version des Fachreports „China-Arbeistrecht“ enthält Neuerungen sowie erweiterte Informationen in den Bereichen Arbeitsvertragsrecht, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitnehmerinnenschutz und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen. Zu diesen gehören unter anderem:
- Auswirkungen von Gerichtsentscheidungen des Obersten Volksgerichts der Volksrepublik China
- Vereinbarungen über Sozialversicherungszahlungen und Arbeitsverträge, insbesondere unter welchen Voraussetzungen „zwei unmittelbar aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge“ erfüllt sind (Befristung von Arbeistverhältnissen) und welche Regelungen im Falle von Arbeitnehmerentsendungen zwischen verbundenen Unternehmen gelten.
- Eine ausführliche Erläuterung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall unter Bezugnahme auf die rechtliche Praxis in Peking und Shanghai.
- Informationen zum arbeitsrechtlichen Schutz von Arbeitnehmerinnen sowie die geltenden rechtlichen Verpflichtungen von Arbeitgeber:innen in der Provinz Zhejiang.
- Eine Übersicht zur Vergütung von Überstunden an gesetzlichen Feiertagen und Erläuterungen zu Arbeitsunfällen im Homeoffice.
- Aktuelle Zahlen für die Jahre 2025 und 2026: Aktualisierung und Inflationsanpassung der staatlichen Vorgaben für Mindestentgelt, Sozialversicherungsbeiträge etc.
Aufgrund dieser und weiterer Änderungen im chinesischen Artbeitsrecht haben wir unseren „Fachreport China - Arbeitsrecht“ für Sie entsprechend aktualisiert.
Bei Interesse können Sie den Fachreport KOSTENLOS per E-Mail unter: shanghai@wko.at bestellen.
Die o.a. Informationen wurden in Kooperation mit Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB erstellt:
Dr. Guang Li
Rechtsanwalt (DE) / Solicitor (EW) / Attorney at Law (NY)
Direct +49 89 21038-262
Mobile +49 1712910186
E-Mail G.Li@taylorwessing.com