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Im Vordergrund ist eine Grafik der verschiedenen Kontinente der Erde. Dahinter ist die chinesische Flagge
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Aktuelle Hinweise zu Importen von Maschinen und Fahrzeugen aus China

Verstärkte Kontrollen bei der Einfuhr in die EU können zu erheblichen Folgekosten führen

Lesedauer: 3 Minuten

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China Logistik
Stand: 23.07.2026

Aus aktuellem Anlass möchten wir Unternehmen, die Maschinen, Baumaschinen, Flurförderzeuge oder ähnliche technische Produkte direkt aus China importieren möchten, auf mögliche Risiken bei der Einfuhr in die Europäische Union hinweisen.

Werden erforderliche Kennzeichnungen, Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen oder andere relevante Unterlagen nicht oder nicht vollständig bereitgestellt, kann dies zu Komplikationen bei der Zollabfertigung sowie zu Beanstandungen im Rahmen der Marktüberwachung führen.

Betroffen sind insbesondere:

  • Radlader
  • Bagger und Minibagger
  • Gabelstapler
  • Flurförderzeuge
  • Baumaschinen
  • sonstige motorbetriebene oder elektrische Maschinen

Die Problematik beschränkt sich jedoch nicht auf Fahrzeuge oder mobile Arbeitsmaschinen. Auch stationäre Maschinen und technische Anlagen können betroffen sein, sofern sie den einschlägigen europäischen Produktsicherheitsvorschriften unterliegen. Dazu zählen insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (ab Januar 2027 Maschinenverordnung 2023/1230), die EMV-Richtlinie 2014/30/EU, die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sowie weitere produktspezifische Vorschriften, etwa zu Lärmemissionen, Verbrennungsmotoren oder Batterien.

In vielen Fällen scheitert die Einfuhr nicht an einem technischen Defekt der Maschine selbst, sondern vielmehr an formellen Mängeln in der Dokumentation, d.h. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Konformitätsunterlagen sowie -kennzeichen. Um kostspielige Überraschungen bei der Einfuhr zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, die wesentlichen Unterlagen bereits vor Vertragsabschluss und jedenfalls vor dem Versand der Ware sorgfältig prüfen zu lassen. 

Fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann erhebliche Kosten verursachen

Wird eine Maschine oder ein Fahrzeug bei der Einfuhr beanstandet, können unter anderem folgende Kosten entstehen:

  • Lager- und Standkosten während behördlicher Prüfungen
  • Projektverzögerungen
  • Kosten für einen Reexport der Ware
  • Kosten für eine Vernichtung unter behördlicher Aufsicht
  • Verlust bereits geleisteter Anzahlungen oder Kaufpreiszahlungen

Die Erfahrung zeigt, dass die Folgekosten einer zurückgehaltenen Lieferung den eigentlichen Kaufpreis der Maschine teilweise deutlich übersteigen können.

CE-Kennzeichnung und Prüfberichte allein reichen häufig nicht aus

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass eine Maschine problemlos eingeführt werden kann, wenn ein CE-Zeichen vorhanden ist oder der Lieferant Prüfberichte und Zertifikate von Drittorganisationen vorlegt.

Ein CE-Zeichen allein bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Ebenso ersetzen Prüfberichte oder Zertifikate von Prüfstellen regelmäßig nicht die erforderlichen Herstellerunterlagen und Konformitätserklärungen.

Unternehmen sollten sich daher nicht ausschließlich auf Werbeaussagen, CE-Zeichen oder einzelne Zertifikate verlassen, sondern die gesamte Dokumentation betrachten.

Die wesentlichen Unterlagen sollten bereits vor Vertragsabschluss vorliegen

Lassen Sie sich die wichtigsten Unterlagen bereits vor der Bestellung zu kommen. Dazu gehören insbesondere:

  • EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)
  • Fotos der CE-Kennzeichnung
  • Fotos des Typenschilds
  • Betriebsanleitung
  • technische Datenblätter
  • sofern vorhanden, Prüfberichte oder Zertifikate

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob:

  • Herstellername und Herstelleranschrift eindeutig angegeben sind
  • die Modellbezeichnung in allen Unterlagen übereinstimmt
  • die Konformitätserklärung unterschrieben ist
  • die einschlägigen europäischen Vorschriften genannt werden
  • die Unterlagen tatsächlich zum angebotenen Produkt gehören

Kann ein Lieferant diese Unterlagen bereits vor Vertragsabschluss nicht vorlegen, sollte dies als deutliches Warnsignal verstanden werden.

Wir unterstützen Sie bei der Orientierung

Unternehmen können sich bei Fragen zum EU-Binnenmarkt und zu regulatorischen Anforderungen per E-Mail an die Abteilung Enterprise Europe Network Austria der Wirtschaftskammer Österreich wenden.

Weiterführende Informationen zur EU-Marktüberwachung sowie zu aktuellen Kontrollschwerpunkten finden Sie außerdem im WKO-Beitrag:

» Informationen zur Marktüberwachung für Maschinen, elektrische und elektronische Geräte

Auch die AußenwirtschaftsCenter in China unterstützen Sie gerne bei:

  • der Kommunikation mit chinesischen Herstellern und Lieferanten,
  • der Beschaffung zusätzlicher Unternehmensinformationen,
  • der Einschätzung typischer Risiken im Beschaffungsprozess sowie
  • einer ersten Plausibilitätsprüfung der vorgelegten Unterlagen.

Kommen Sie hierfür gerne telefonisch oder per Email auf uns zu und wir besprechen Ihren konkreten Fall mit Ihnen im Detail. Allerdings kann unsere Beratung keine technische Konformitätsbewertung oder eine behördlich verbindliche Prüfung ersetzen.

Praktische Hilfestellung: Checkliste für den Maschinenimport

Ergänzend stellen wir Ihnen gerne eine Checkliste mit den wesentlichen Prüfpunkten für den Import von Maschinen und Fahrzeugen aus China zur Verfügung. Diese kann insbesondere vor Vertragsabschluss als erste Orientierungshilfe dienen und dabei helfen, typische Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen.

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