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Darstellung eines Frachthafens: Montage aus verschiedenen Elementen wie Containern, Kränen, LKWs, einem Frachtschiff und einem Flugzeug.
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Chinas außenwirtschaftliches Schutz- und Kontrollsystem

Exportkontrollen und Sanktionen

Lesedauer: 8 Minuten

China
21.09.2026

In den vergangenen Jahren hat China eine Reihe neuer Maßnahmen eingeführt oder bestehende Instrumente erweitert, um Außenhandel, Lieferketten und wirtschaftliche Sicherheitsinteressen zu steuern. Internationale Aufmerksamkeit erhielten insbesondere Exportkontrollen für kritische Rohstoffe und Seltene Erden, sowie Maßnahmen gegenüber ausländischen Unternehmen und Organisationen.

Viele dieser Entwicklungen werden in der öffentlichen Diskussion isoliert betrachtet. Tatsächlich beruhen sie jedoch auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, die China in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut hat.

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile des chinesischen Exportkontroll- und Außenwirtschaftssicherheitssystems.  

1. Export Control Law (Exportkontrollgesetz) 

Mit dem Export Control Law (中华人民共和国出口管制法, „ECL“) schuf China im Jahr 2020 erstmals ein einheitliches Rahmengesetz für die Exportkontrolle. Das Gesetz bildet die Grundlage des heutigen chinesischen Exportkontrollsystems und legt fest, welche Güter, Technologien und Dienstleistungen Exportbeschränkungen unterliegen können. 

Das Gesetz erfasst insbesondere militärische Güter, Nukleargüter sowie sogenannte Dual-Use-Güter, also Produkte, Technologien oder Software, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz auch die Kontrolle weiterer Güter, wenn deren Ausfuhr Auswirkungen auf die nationale Sicherheit oder andere wesentliche staatliche Interessen haben könnten. 

Das Exportkontrollgesetz enthält jedoch keine detaillierten Produktlisten oder konkreten Genehmigungsvoraussetzungen. Seine Funktion besteht vielmehr darin, den rechtlichen Rahmen für das chinesische Exportkontrollsystem zu schaffen und die zuständigen Behörden zu ermächtigen, entsprechende Durchführungsregelungen, Kontrolllisten und Genehmigungsverfahren zu erlassen. 

Zu den wichtigsten Instrumenten, die auf Grundlage des Exportkontrollgesetzes geschaffen wurden, zählen insbesondere die Vorschriften für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern sowie verschiedene Kontrolllisten für Produkte, Technologien und bestimmte Endverwender (siehe unten).  

2. Dual-Use Export Control Regulations (Verordnung über die Exportkontrlle von Dual-Use-Gütern)

Auf Grundlage des Exportkontrollgesetzes wurde vom Staatsrat mit Bekanntgabe Nr. 794/2024 die Regulations on Export Control of Dual-Use Items (中华人民共和国两用物项出口管制条例, „Dual-Use Regulations“) erlassen. Sie konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Exportkontrollgesetzes für sogenannte Dual-Use-Güter und regeln deren praktische Umsetzung. 

Während das Exportkontrollgesetz den allgemeinen Rechtsrahmen vorgibt, regeln die Dual-Use Export Control Regulations die konkreten Voraussetzungen und Verfahren für die Ausfuhr kontrollierter Güter. Die Verordnung enthält unter anderem Bestimmungen zum Genehmigungsverfahren, zur Prüfung von Endverwendern und Endverwendungen sowie zu den Pflichten von Exporteuren. Unternehmen müssen im Rahmen von Genehmigungsanträgen Angaben zum Empfänger, zur vorgesehenen Verwendung und zum Verbleib der betreffenden Güter machen. Darüber hinaus enthält die Verordnung sogenannte Catch-all-Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht ausdrücklich gelistete Güter erfassen können. 

3. Control Lists (Kontrolllisten) 

Die praktische Umsetzung der chinesischen Exportkontrolle erfolgt in erster Linie über verschiedene Kontrolllisten. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im ECL. Nach Artikel 9 können die zuständigen Behörden Kontrolllisten für Güter, Technologien und Dienstleistungen erstellen und veröffentlichen. Darüber hinaus sieht Artikel 18 die Möglichkeit vor, bestimmte Endverwender oder Endverwendungen besonderen Beschränkungen zu unterwerfen. 

Produktbezogene Kontrolllisten

Produktbezogene Kontrolllisten erfassen bestimmte Güter, Technologien oder technische Daten, deren Ausfuhr einer Genehmigungspflicht unterliegt. Sie stellen das zentrale Instrument für die Kontrolle von Dual-Use-Gütern und anderen sicherheitsrelevanten Produkten dar. 

In den vergangenen Jahren standen insbesondere Exportkontrollen für kritische Rohstoffe, Seltene Erden und bestimmte Permanentmagnete im Mittelpunkt der internationalen Aufmerksamkeit. Viele der derzeit geltenden Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungspflichten werden über entsprechende Kontrolllisten umgesetzt. 

Einen Überblick über die aktuell geltenden chinesischen Exportkontrollen für kritische Rohstoffe und Industriemagnete finden Sie in unserem Beitrag Chinesische Exportkontrollen für kritische Rohstoffe und Industriemagnete

Unternehmensbezogene Kontrolllisten

Neben Produkten können auch bestimmte Unternehmen, Organisationen oder andere Endverwender Gegenstand exportkontrollrechtlicher Maßnahmen werden.  

Ein aktuelles Beispiel ist die Aufnahme von 14 europäischen Unternehmen und Organisationen im Juli 2026. Für diese Empfänger gelten Beschränkungen beim Bezug chinesischer Dual-Use-Güter. Darüber hinaus ist auch die Weitergabe chinesischer Dual-Use-Güter durch Organisationen oder Personen außerhalb Chinas an diese Einrichtungen untersagt, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. 

4. Unreliable Entity List  

Die Unreliable Entity List (不可靠实体清单规定, „UEL“) wurden vom chinesischen Handelsministerium erlassen und traten am 19. September 2020 in Kraft. 

Die Unreliable Entity List ermöglicht es den chinesischen Behörden, ausländische Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen auf eine Liste aufzunehmen, wenn deren Verhalten nach chinesischer Auffassung die nationale Souveränität, Sicherheit oder Entwicklungsinteressen Chinas beeinträchtigt oder normale Geschäftsbeziehungen mit chinesischen Unternehmen in diskriminierender Weise beschränkt. 

Anders als bei manchen ausländischen Sanktions- oder Exportkontrollsystemen veröffentlicht China derzeit keine dauerhaft gepflegte und konsolidierte Gesamtliste aller auf der Unreliable Entity List (UEL) erfassten Unternehmen und Organisationen. Die Liste entsteht vielmehr durch einzelne Bekanntmachungen, welche die Aufnahme (Beispiel vom Oktober 2025), Änderung, Aussetzung (Beispiel vom November 2025) oder Aufhebung von Maßnahmen gegenüber bestimmten Unternehmen jeweils gesondert veröffentlichen. 

5. Anti-Foreign Sanctions Law (Anti-Sanktionsgesetz) 

Mit dem Anti-Foreign Sanctions Law (中华人民共和国反外国制裁法, AFSL) schuf China im Jahr 2021 erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für Gegenmaßnahmen gegenüber ausländischen Sanktionen und anderen Maßnahmen, die aus chinesischer Sicht diskriminierend sind oder die Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen Chinas beeinträchtigen.  

Die Anwendung des Gesetzes beschränkt sich dabei nicht allein auf die Unreliable Entity List.

Das Gesetz ermöglicht chinesischen Behörden unter anderem, Gegenmaßnahmen gegenüber ausländischen Personen, Unternehmen und Organisationen zu verhängen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass bestimmte chinesische Personen und Unternehmen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können, wenn sie durch die Umsetzung ausländischer Maßnahmen beeinträchtigt werden. 

Die Maßnahmen richten sich bislang überwiegend gegen Unternehmen und Einrichtungen aus den USA, insbesondere im Zusammenhang mit Taiwan-Fragen, Sanktionen gegen chinesische Unternehmen sowie Handels- und Technologiebeschränkungen.  

Ein Beispiel für Maßnahmen gegenüber europäischen Unternehmen erfolgte im Zusammenhang mit dem 18. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland. Nachdem die Europäische Union zwei chinesische Banken in ihre Russland-Sanktionsliste aufgenommen hatte, reagierte China mit Gegenmaßnahmen gegenüber zwei litauische Banken. Nachdem die Europäische Union die Sanktionen gegen die beiden chinesischen Banken im April 2026 wieder aufgehoben hatte, hob auch das chinesische Handelsministerium die entsprechenden Gegenmaßnahmen wieder auf.  

6. Blocking Rules, Decree No. 834 und Decree No. 835 

Ergänzend zum Anti-Foreign Sanctions Law hat China weitere Instrumente geschaffen, um auf ausländische Sanktionen, Exportkontrollen und andere Maßnahmen mit extraterritorialer Wirkung zu reagieren. Zu den wichtigsten zählen die Blocking Rules, Decree No. 834 (Bekanntmachung Nr. 834) und Decree No. 835 (Bekanntmachung Nr. 835), die unterschiedliche Aspekte dieses Bereichs regeln. 

Blocking Rules

Die im Jahr 2021 vom chinesischen Handelsministerium erlassenen Blocking Rules richten sich gegen die aus chinesischer Sicht ungerechtfertigte extraterritoriale Anwendung ausländischer Gesetze und Maßnahmen. Sie ermöglichen es chinesischen Behörden insbesondere, bestimmte ausländische Vorschriften oder Maßnahmen für chinesische Unternehmen als unbeachtlich zu erklären. 

Unternehmen können zudem verpflichtet sein, chinesische Behörden über die Auswirkungen bestimmter ausländischer Sanktionen oder Beschränkungen zu informieren. Die Blocking Rules bilden damit eine Art Schutzmechanismus für chinesische Unternehmen, die mit widersprüchlichen Anforderungen aus unterschiedlichen Rechtsordnungen konfrontiert werden. 

Decree No. 834

Mit dem Decree No. 834 erweiterte China 2025 sein Instrumentarium zur Abwehr ausländischer Maßnahmen weiter. Die Verordnung stärkt die Möglichkeiten chinesischer Behörden, auf aus ihrer Sicht ungerechtfertigte ausländische Gesetze, Sanktionen oder andere Beschränkungen mit extraterritorialer Wirkung zu reagieren und bestehende Gegenmaßnahmen zu koordinieren. 

Während die Blocking Rules primär auf den Umgang mit einzelnen ausländischen Vorschriften ausgerichtet sind, verfolgt Decree No. 834 einen breiteren Ansatz und integriert sich in das bereits bestehende System aus Anti-Sanktionsrecht, Blocking Rules und weiteren Gegenmaßnahmeninstrumenten. 

Decree No. 835

Mit Decree No. 835 wurde (zeitgleich mit Decree No. 834) ein weiterer Baustein des chinesischen Systems wirtschaftlicher Sicherheit eingeführt. Im Mittelpunkt stehen hierbei industrielle und strategische Lieferketten. Die Verordnung schafft einen regulatorischen Rahmen, um Risiken für wichtige Industrie- und Lieferketten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 

Im Vergleich zu den Blocking Rules und Decree No. 834 steht bei Decree No. 835 weniger die unmittelbare Reaktion auf ausländische Sanktionen oder Gesetze im Vordergrund. Stattdessen richtet sich der Fokus auf die Absicherung von Lieferketten, Produktionskapazitäten und wirtschaftlicher Resilienz. 

Bemerkenswert ist, dass sich die bislang öffentlich bekannten zwei (Nuctech und JD.com) Verfahren nach Decree No. 835 nicht gegen US-amerikanische Maßnahmen richteten, sondern gegen die Anwendung der europäischen Foreign Subsidies Regulation. Bislang sind noch keine weitergehenden Gegenmaßnahmen vorgenommen worden. Daher ist es bislang im Kern eine Blocking-Maßnahme. 

Die Einführung von Decree No. 834 und Decree No. 835 verdeutlicht die zunehmende Bedeutung wirtschaftlicher Sicherheit und Lieferkettenstabilität in der chinesischen Regulierung. Beide Verordnungen ergänzen bestehende Instrumente wie das Anti-Foreign Sanctions Law und die Blocking Rules und erweitern die Möglichkeiten chinesischer Behörden, auf ausländische Beschränkungen und Risiken für strategische Lieferketten zu reagieren. 

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im Beitrag China: Ausbau rechtlicher Instrumente zur Abwehr ausländischer Beschränkungen 

Die zunehmende Bedeutung von Themen wie wirtschaftlicher Sicherheit, Lieferkettenresilienz und technologische Souveränität zeigt sich auch in der fortlaufenden Weiterentwicklung des chinesischen Rechtsrahmens. Das AußenwirtschaftsCenter Peking beobachtet diese Entwicklungen laufend und unterstützt österreichische Unternehmen bei der Einordnung ihrer praktischen Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen, Investitionen und den Handel mit China. 

Hinweis
Wir aktualisieren diesen Artikel kontinuierlich für Sie. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des chinesischen Rechtsrahmens können wir Ihnen jedoch nicht garantieren, dass die Inhalte immer auf dem neuesten Stand sind. Bei konkreten Fragestellungen empfehlen wir stets eine individuelle Prüfung der aktuellen Rechtslage.