Aktualisierte Fachinformation zur Vertretungsvergabe in China
Überblick über die rechtlichen und praktischen Aspekte der Zusammenarbeit mit Handelsvertretungen und Vertriebspartnern
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Für österreichische Unternehmen ohne eigene Niederlassung in China stellt die Zusammenarbeit mit lokalen Handelsvertretungen oder Vertriebspartnern häufig den ersten Zugang zum chinesischen Markt dar. Die Auswahl des richtigen Partners und die vertragliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit sind dabei von zentraler Bedeutung für den nachhaltigen Geschäftserfolg.
Gleichzeitig unterscheidet sich das chinesische Marktumfeld in mehreren Punkten von europäischen Vertriebsstrukturen. Unternehmen sollten daher nicht nur die kommerziellen Chancen, sondern auch die rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen einer Vertretungsvergabe sorgfältig prüfen.
Da China kein eigenständiges Handelsvertreterrecht kennt, kommt der vertraglichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit besondere Bedeutung zu. Wichtige Punkte sind dabei die Auswahl geeigneter Geschäftspartner, die Regelung von Exklusivrechten, Vertriebsgebieten und Provisionen sowie der Schutz von Marken, Know-how und Geschäftsgeheimnissen.
Um österreichischen Unternehmen eine praktische Orientierung zu bieten, hat das AußenwirtschaftsCenter Peking seine Fachinformation zur Vertretungsvergabe in China umfassend aktualisiert. Die Publikation behandelt sowohl die unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit mit lokalen Vertriebspartnern als auch wichtige rechtliche Fragestellungen bei Vertragsgestaltung, Risikominimierung und Streitbeilegung.
Die Fachinformation richtet sich insbesondere an Unternehmen, die einen Markteintritt in China planen, bestehende Vertriebsstrukturen überprüfen möchten oder einen neuen lokalen Partner suchen.
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Gerne stellen wir Ihnen die aktualisierte Fachinformation „Vertretungsvergabe in China“ kostenlos zur Verfügung. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Peking.