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Nahaufnahme von gerolltem, dunklem Draht
© Hakan Tanak | stock.adobe.com

Antidumping: Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 7 Minuten

Stand: 10.08.2026
Betroffen: Einfuhren von Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit einem Durchmesser im Querschnitt von 0,6 mm bis 4 mm, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,2 GHT oder weniger, an Silicium von 0,6 GHT bis 1,4 GHT und an Mangan von 0,9 GHT bis 1,9 GHT, andere Elemente nur mit einem Anteil enthaltend, der ihm nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht, auch verkupfert oder mit Bronze oder einem Schmiermittel auf Wachs-/Ölbasis überzogen - Ursprung in China 

Land

China

KN-Code

3102 10 12, 3102 10 15, 3102 10 19 und 3102 10 90

Kläger

Fertilizers Europe


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren
Bekanntmachung C/2025/6555 vom 11. Dezember 2025

Zollamtliche Erfassung
Durchführungsverordnung (EU) 2026/297 vom 9. Februar 2026

Vorgeschlagene vorläufige Antidumpingzölle
Information at provisional stage (pre-disclosure) vom 13. Juli 2026

Vorläufige Antidumpingzölle
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 vom 7. August 2026


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt

Am 29. Oktober 2025 ging bei der Europäischen Kommission ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren bestimmter Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung China von ELBOR S.p.a. Electroda Zagreb d.d., Electro Portugal Lda., der Hermann Fliess & Co. GmbH, Italfil Spa, Multimet Sp. z o.o., S.I.A.T. Società Italiana Acciai Trafilati S.p.A. und der Westfälische Drahtindustrie GmbH ein.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.

Die Europäische Kommission gibt daher mit Bekanntmachung C/2025/6555 (Amtsblatt C vom 11. Dezember 2025) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt.

Bei der untersuchten Ware handelt es sich um Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit einem Durchmesser im Querschnitt von 0,6 mm bis 4 mm, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,2 GHT oder weniger, an Silicium von 0,6 GHT bis 1,4 GHT und an Mangan von 0,9 GHT bis 1,9 GHT, andere Elemente nur mit einem Anteil enthaltend, der ihm nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht, auch verkupfert oder mit Bronze oder einem Schmiermittel auf Wachs-/Ölbasis überzogen, die derzeit unter dem KN-Code (ex) 7229 20 00 (TARIC-Code 7229 20 00 10) eingereiht wird, mit Ursprung China.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission:

Europäische Kommission
Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail:

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Mangan-Silicium-Schweißdraht mit Ursprung China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen. Eine entsprechende Verordnung wird rechtzeitig veröffentlicht.

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.


Europäische Kommission gibt die zollamtliche Erfassung der Einfuhren bekannt

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission nach einem Antrag von on ELBOR S.p.a. Electroda Zagreb d.d., Electro Portugal Lda., der Hermann Fliess & Co. GmbH, Italfil Spa, Multimet Sp. z o.o., S.I.A.T. Società Italiana Acciai Trafilati S.p.A. und der Westfälische Drahtindustrie GmbH ein Antidumpingverfahren zu Einfuhren bestimmter Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung China ein. Gleichzeitig teilte sie ihre Absicht mit, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren in einem frühen Stadium der Untersuchung zollamtlich zu erfassen.

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/297 (Amtsblatt L vom 10. Februar 2026) ordnet die Europäische Kommission nun die zollamtliche Erfassung der Einfuhren von derzeit in den KN-Code ex 7229 20 00 (TARIC-Code 7229 20 00 10) eingereihtem Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit einem Durchmesser im Querschnitt von 0,6 mm bis 4 mm, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,2 GHT oder weniger, an Silicium von 0,6 GHT bis 1,4 GHT und an Mangan von 0,9 GHT bis 1,9 GHT, andere Elemente nur mit einem Anteil enthaltend, der ihm nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht, auch verkupfert oder mit Bronze oder einem Schmiermittel auf Wachs-/Ölbasis überzogen, mit Ursprung in China, an.

Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2026/297.


Europäische Kommission veröffentlicht eine Zusammenfassung zu den vorgeschlagenen vorläufigen Antidumpingzöllen

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission nach einem Antrag von on ELBOR S.p.a. Electroda Zagreb d.d., Electro Portugal Lda., der Hermann Fliess & Co. GmbH, Italfil Spa, Multimet Sp. z o.o., S.I.A.T. Società Italiana Acciai Trafilati S.p.A. und der Westfälische Drahtindustrie GmbH ein Antidumpingverfahren zu Einfuhren bestimmter Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung China ein und ordnete im Februar 2026 die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware an.

Am 13. Juli 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission auf ihrer Homepage zu diesem Fall (Case AD746 - Welding wire) eine Zusammenfassung der vorgeschlagenen vorläufigen Antidumpingzölle zu Informationszwecken.

Entsprechend dieser Information wird die Europäische Kommission demnächst nachfolgende vorläufige Antidumpingzölle einführen: 

Unternehmen Vorläufiger Zoll
Changzhou City Yunhe Welding Material Co., Ltd. 75,3 %

Juli group:

  • Juli New Material Technology (Rizhao) Co., Ltd
  • Shandong Juli Welding Co., Ltd
102,4 %
Andere kooperierende Unternehmen 93,1 %
Alle anderen Importe mit Ursprung China 102,4 %

Laut vorläufigem Zeitplan der Europäischen Kommission sollen die vorläufigen Zölle mit spätestens 11. August 2026 in Kraft treten. 

Mit einer Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung ist daher mit spätestens 10. August 2026 zu rechnen.


Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission nach einem Antrag von on ELBOR S.p.a. Electroda Zagreb d.d., Electro Portugal Lda., der Hermann Fliess & Co. GmbH, Italfil Spa, Multimet Sp. z o.o., S.I.A.T. Società Italiana Acciai Trafilati S.p.A. und der Westfälische Drahtindustrie GmbH ein Antidumpingverfahren zu Einfuhren bestimmter Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung China ein und ordnete im Februar 2026 die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware an.

Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass in dieser Phase der Untersuchung keine zwingenden Gründe für die Annahme bestehen, dass die Einführung von Maßnahmen dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen zu Dumping, Schädigung, Schadensursache, Höhe der Maßnahmen und Unionsinteresse sollten vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren zu verhindern.

Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 (Amtsblatt L vom 10. August 2026) vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit einem Durchmesser im Querschnitt von 0,6 mm bis 4 mm, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,2 GHT oder weniger, an Silicium von 0,6 GHT bis 1,4 GHT und an Mangan von 0,9 GHT bis 1,9 GHT, andere Elemente nur mit einem Anteil enthaltend, der ihm nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht, auch verkupfert oder mit Bronze oder einem Schmiermittel auf Wachs-/Ölbasis überzogen, der derzeit in den KN-Code ex 7229 20 00 (TARIC-Code 7229 20 00 10) eingereiht ist, mit Ursprung in China, ein. 

Für die von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen Vorläufiger Antidumpingzoll
Changzhou City Yunhe Welding Material Co., Ltd. 75,3 %
Juli-Gruppe: - Juli New Material Technology (Rizhao) Co., Ltd - Shandong Juli Welding Co., Ltd 102,4 %
Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen 93,1 %
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in dem betroffenen Land 102,4 %

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Stellungnahmen interessierter Parteien zur Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 schriftlich an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Anhörungen bei der Europäischen Kommission sind von interessierten Parteien innerhalb von 5 Kalendertagen nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 zu beantragen.

Anhörungen beim Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren können von interessierten Parteien innerhalb von 5 Kalendertagen nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 beantragt werden. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, können vom Anhörungsbeauftragten geprüft werden, der über ihre Annahme entscheiden kann.

Postanschrift der Europäischen Kommission:
Europäische Kommission, Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail:

Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/297 der Kommission vom 9. Februar 2026 einzustellen.

Angaben über Waren, die innerhalb von 90 Tagen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 in den zollrechtlich freien Verkehr der EU übergeführt wurden, werden bis zum Inkrafttreten etwaiger endgültiger Maßnahmen oder bis zur Einstellung dieses Verfahrens aufbewahrt.

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