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In der rechten Bildhälfte sind zwei sich kreuzende, vergoldete Metallstäbe, die sich kreuzen und unten an einer Scheibe montiert sind. Auf einem Stab ist die ukrainische Flagge, auf dem anderen die österreichische
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Erweiterte Absicherungsmöglichkeiten für Ukraine-Geschäfte

Neue OeKB-Rahmenbedingungen erleichtern Absicherung und Finanzierung von Exporten, Investitionen und Wiederaufbauprojekten in der Ukraine.

Lesedauer: 1 Minute

Ukraine
Stand: 07.08.2026

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) bauen ihre Unterstützungsangebote für Ukraine-Geschäfte weiter aus. Österreichische Exportbetriebe und Investoren sollen dadurch auch in einem weiterhin anspruchsvollen Marktumfeld besser bei Liefergeschäften, Beteiligungen und Investitionen in der Ukraine begleitet und abgesichert werden.

Für Geschäfte im Privatsektor wurden zentrale Eckpunkte verbessert:

  • Höhere Absicherung pro Geschäft Die mögliche Einzeltransaktionsgröße wurde von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro erhöht. Das heißt: Österreichische Unternehmen können nun auch größere Liefergeschäfte, Beteiligungen oder Investitionen in der Ukraine über die OeKB absichern lassen. Das ist besonders relevant für Projekte mit höherem Finanzierungsbedarf, etwa im Industrie-, Infrastruktur- oder Wiederaufbaubereich.
  • Längere Zahlungsziele und Laufzeiten Zahlungsziele bzw. Laufzeiten von Beteiligungsgarantien können nun auf bis zu 8,5 Jahre ausgedehnt werden. Unternehmen bekommen dadurch mehr Spielraum bei langfristigen Projekten, bei denen sich Zahlungen oder Rückflüsse über mehrere Jahre erstrecken.
  • Bessere Absicherung politischer Risiken Die Deckungsquote für politische Risiken wurde von 95 % auf 98 % erhöht. Politische Risiken können z. B. Krieg, Enteignung, Transferbeschränkungen oder staatliche Eingriffe betreffen. Für Unternehmen bedeutet die höhere Quote, dass ein größerer Teil möglicher Verluste abgesichert werden kann.
  • Wirtschaftliche Risiken bleiben gleich abgesichert Die wirtschaftliche Deckungsquote bleibt bei 95 %. Damit sind Risiken wie Zahlungsausfall eines privaten Geschäftspartners weiterhin in hohem Ausmaß abdeckbar, aber hier gibt es keine Erhöhung.
  • Weiterhin Einzelfallprüfung Die Verbesserungen bedeuten keinen automatischen Anspruch auf Deckung. Jeder Antrag wird weiterhin individuell geprüft — etwa nach Bonität des Geschäftspartners, Projektart, Region und Risiko.
  • Keine Deckung für besonders risikoreiche Gebiete Für annektierte Gebiete (Donezk, Luhansk, Kherson, Saporischschja und Krim) sowie kriegsnahe Regionen bleibt eine Absicherung ausgeschlossen.
  • Zusätzliche Unterstützung für öffentliche Wiederaufbauprojekte Für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor gibt es zusätzlich eine eigene Ukraine-Fazilität. Diese ist vor allem für Exporte gedacht, die zur Wiederherstellung von Basisinfrastruktur beitragen — etwa Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheit oder kommunale Versorgung.
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