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Stadtansicht mit mehreren historischen Gebäuden im Vordergrund. Zwei Türme und eine große goldene Kuppel prägen das Bild. Im Hintergrund ist eine weitläufige Stadt mit Hochhäusern. Der Himmel ist gelb-orange gefärbt
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EU und Mexiko stärken die Zusammenarbeit: Rat genehmigt zwei Abkommen

Modernisierung und Vereinfachung der Handelsbeziehungen

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Mexiko
15.05.2026

Der Rat der Europäischen Union hat das Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit (Modernisiertes Globalabkommen, MGA) und das Interimshandelsabkommen (iTA) genehmigt.

Durch die beiden Abkommen wird der derzeitige Rahmen aus dem Jahr 2000 ersetzt. Es soll dadurch vor allem die Zusammenarbeit vertieft und die Partnerschaft gestärkt sowie die Handelsbeziehungen vereinfacht werden. Konkret sollen davon um die 45 000 EU-Unternehmen profitieren, die nach Mexiko exportieren.  

Was regeln die beiden Abkommen? Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick:  

  • Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit (MGA): schafft einen umfassenden und rechtsverbindlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Mexiko.
    Neben Handel und Investitionen soll insbesondere die Zusammenarbeit in Bereichen wie Sicherheit, Klimaschutz, Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte vertieft werden.
    Dabei bildet der Schutz der Grundrechte einen wichtigen Bestandteil des Abkommens und dient als leitendes Prinzip für die politische und institutionelle Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern. 
  • Interimshandelsabkommen: betrifft die Liberalisierung von Handel und Investitionen und ist solange anwendbar bis das MAG in Kraft tritt. Ziel ist es, den Unternehmen schnellstmöglich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Es ist ein besserer Markzugang für europäische Unternehmen vorgesehen.
    Darunter fallen etwa der weitgehende Abbau von Zöllen, vor allem sind Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse betroffen, öffentliche Aufträge sollen leichter zugänglich gemacht und mehr Dienstleistungs- und Investitionsmöglichkeiten eröffnet werden.
    Außerdem wird der Schutz europäischer geografischer Herkunftsbezeichnungen ausgebaut und die Rahmenbedingungen u.a. für die Bereiche Maschinenbau, Pharmazeutika und Transportausrüstung erleichtert. Zudem stärkt das Abkommen die Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen und enthält Regelungen zu digitalem Handel, Wettbewerb sowie zur Nachhaltigkeit, vor allem im Bereich Umwelt- und Klimaschutz.  

EU und Mexiko werden die beiden Abkommen am 22. Mai 2026 förmlich in Mexiko-Stadt unterzeichnen.  

Jedoch muss das Europäische Parlament den beiden Abkommen noch zustimmen, dann werden sie vom Rat förmlich geschlossen. Das MAG wird in Kraft treten wenn alle EU-Mitgliedstaaten und Mexiko das Abkommen ratifiziert haben. Das Interimsabkommen gilt solange, bis es durch das Inkrafttreten des umfassenden Partnerschaftsabkommens ersetzt wird und muss nicht von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.  

Bei Fragen oder für Unterstützung bei der Expansion nach Mexiko,  können Sie sich sehr gerne an das AussenwirtschaftsCenter Mexiko wenden.

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