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Eine Person mit Brille und geschlossenen Haaren sitzt an einem Tisch vor einem Laptop, auf den sie blickt. Ihre rechte Hand ist vor einem Mund. Neben dem Laptop ist ein aufgeklapptes Buch
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Mexiko führt elektronische Zollwertdeklaration ein

Ab 1.6.2026 ist die elektronische Zollwertdeklaration verpflichtend

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Mexiko
15.05.2026

Am 1. Juni 2026 tritt in Mexiko die Zollwertdeklaration „MVE (Manifestación de Valor Electrónica)” in Kraft. Es handelt sich dabei um ein offizielles elektronisches Dokument, mit dem Importeure den Zollwert ihrer Waren erklären, validieren und elektronisch unterzeichnen müssen. Sie ersetzt die bisherige physische Erklärung vollständig. 

Die MVE muss ausschließlich vom Importeur mit seiner elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Die Verantwortung für die Zollwertangabe liegt somit direkt beim Importeur und nicht beim Zollagenten. Importeure, die keine korrekte MVE vorlegen, müssen mit Geldstrafen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder der Beschlagnahmung von Waren rechnen. 

Die MVE ist Teil einer umfassenden Zollreform, welche verschärfte Anforderungen und höhere Strafen bei Nichteinhaltung mit sich bringt. 

Alle Änderungen der mexikanischen Zollreform 2026 sind im „Decreto por el que se reforman, adicionan y derogan diversas disposiciones del Reglamento de la Ley Aduanera” geregelt. 

Der Warenimport nach Mexiko darf nur durch einen im Steuerregister registrierten mexikanischen Importeur durchgeführt werden. Dieser wird Sie gerne beim Import Ihrer Waren nach Mexiko unterstützen.

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