Arbeitssicherheit – Baustellenführerscheinregelung
Lesedauer: 1 Minute
Der neue Punkteführerschein ist für alle Unternehmen und Selbständige, die auf Baustellen arbeiten, verpflichtend. Ausgenommen sind Unternehmen, die ausschließlich Lieferungen oder intellektuelle Dienstleistungen auf der Baustelle erbringen. Weiters sind Unternehmen, die mit einer SOA-Klasse III (Klassifizierung zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) oder höher zertifiziert sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Ab dem 1.10.2024 müssen Unternehmen einen Antrag zur Erlangung des Punkteführerscheins auf dem Portal des nationalen Arbeitsinspektorats stellen. Der Antrag stellt eine vorläufige Berechtigung für die Tätigkeit auf Baustellen in Italien dar.
Die Antragsstellung ist grundsätzlich eigenständig möglich. Falls bei der Beantragung Schwierigkeiten auftreten, können österreichische Unternehmen das AußenwirtschaftsBüro Padua (T +39 049 098 79 00 | E padua@wko.at) zum Erhalt der aktuellen Informationen kontaktieren.
Pro Betrieb ist ein Maximum von 100 Punkten mit folgenden Aufschlüsselungskriterien vorgesehen:
- 30 Punkte – bei Antragstellung
- bis zu 30 Punkte – Alter des Unternehmens
- bis zu 40 Punkte – durch zusätzliche Qualifikationen (ISO 45001, SOA-Klasse I und II, Besuch zusätzlicher Schulungen)
Im Falle von Arbeitsunfällen oder Sanktionen werden Punkte abgezogen. Die Mindestvoraussetzung für das Arbeiten auf Baustellen liegt bei 15 Punkten. Durch zusätzliche Schulungen können abgezogene Punkte wieder aufgeholt werden.
Der Bauherr ist verpflichtet, den Punkteführerschein der ausführenden Unternehmen sowie jenen eventueller Subunternehmen zu überprüfen. Bei Nichteinhaltung wird eine Verwaltungsstrafe verhängt, die zwischen 711,92 Euro und 2.562,91 Euro liegt.