Handelsabkommen EU-Lateinamerika und Karibik

Abkommen der EU mit Mexiko über wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit ("Global Agreement"), Assoziierungsabkommen der EU mit Chile, Mercosur, Zentralamerika und der Andengemeinschaft sowie Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit mit Kuba

Lesedauer: 2 Minuten

Andengemeinschaft

(Bolivien, Ecuador, Peru und Kolumbien)

  • Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit
    • Unterzeichnet am 15. Dezember 2003
  • Handelsübereinkommen
    • Vorläufige Anwendung mit Peru seit 1. März 2013
    • Vorläufige Anwendung mit Kolumbien seit 1. August 2013
    • Vorläufige Anwendung des Beitrittsprotokolls Ecuadors seit 1. Jänner 2017

» Zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-Lateinamerika - Andengemeinschaft


Chile

  • Assoziierungsabkommen
    • In Kraft seit 1. März 2005
  • Modernisierung des Assoziierungsabkommens
    • Verhandlungen am 9. Dezember 2022 abgeschlossen

» Zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-Lateinamerika - Chile


Kuba

  • Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit
    • Vorläufige Anwendung seit 1. November 2017

» Zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-Lateinamerika - Kuba


Mercosur

(Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay)

  • Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit
    • In Kraft seit 1. Juli 1999
  • Assoziierungsabkommen
    • Verhandlungen seit 1999
    • 28. Juni 2019 "agreement in principle"

» Zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-Lateinamerika - Mercosur


Mexiko

  • Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement")
    • In Kraft seit 1. Oktober 2000
  • Modernisierung des Global Agreements
    • Politische Einigung am 21. April 2018 

» Zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-Lateinamerika - Mexiko


Zentralamerika

(Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama)

  • Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit
    • In Kraft seit 1. Mai 2014
  • Abkommen zur Gründung einer Assoziation
    • Vorläufige Anwendung mit Honduras, Nicaragua und Panama ab 1. August 2013
    • Vorläufige Anwendung mit Costa Rica und El Salvador seit 1. Oktober 2013
    • Vorläufige Anwendung mit Guatemala seit 1. Dezember 2013

» Zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-Lateinamerika - Zentralamerika


Hintergrundinformation

Die Beziehungen der EU zu Lateinamerika basieren auf der 1999 in Rio de Janeiro begründeten strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Ländern Lateinamerikas (Andengemeinschaft, Chile, Mercosur, Mexiko und Zentralamerika). In den letzten Jahren haben sich durch die zahlreichen Veränderungen in Europa, Lateinamerika und auf globaler Ebene neue Herausforderungen und Prioritäten ergeben.

In der gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik „Die Europäische Union, Lateinamerika und die Karibik: Bündelung der Kräfte für eine gemeinsame Zukunft“ vom 16. April 2019 wurde die Vision einer stärkeren und modernisierten Partnerschaft mit Schwerpunkt auf Handel, Investitionen und sektoraler Zusammenarbeit dargelegt.

Die zukünftigen Beziehungen der EU zu Lateinamerika (Argentinien, Brasilien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko Nicaragua, Paraguay, Peru, Kolumbien, Kuba und Uruguay) und der Karibik (Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, der Dominikanischen Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Lucia, St. Vincent und den Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Suriname sowie Trinidad und Tobago) soll folgende vier Prioritäten konzentrieren, die durch konkrete Initiativen und ein gezieltes Engagement der EU für die Region untermauert werden:

  • Partnerschaft für den Wohlstand durch die Förderung von nachhaltigem Wachstum und menschenwürdigen Arbeitsplätzen, die Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten, den Übergang zu einer digitalen und umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft sowie die weitere Stärkung und Vertiefung der bereits soliden Handels- und Investitionsbeziehungen

  • Partnerschaft für Demokratie durch die Stärkung der internationalen Menschenrechtsvorschriften – auch im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter –, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft, die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung glaubwürdiger Wahlen und wirksamer öffentlicher Einrichtungen

  • Partnerschaft für Resilienz durch die Stärkung der Klimaresilienz, des Umweltschutzes und der Biodiversität, die Bekämpfung von Ungleichheiten durch Steuergerechtigkeit und sozialen Schutz, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Vertiefung des Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich Migration und Mobilität, insbesondere zur Verhinderung von irregulärer Migration und Menschenhandel

  • Partnerschaft für eine wirksame Weltordnungspolitik durch die Stärkung des multilateralen Systems – auch im Hinblick auf die Klima- und Umweltpolitik –, die Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bereichen Frieden und Sicherheit sowie die Umsetzung der Agenda 2030

Nach wie vor wird hierbei auch dem Ausbau der vertraglichen Beziehungen zwischen den Staaten der Europäischen Union und Lateinamerikas besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Stand: 15.12.2022

Weitere interessante Artikel