Handelsabkommen der EU mit Neuseeland
Rahmenabkommen und Freihandelsabkommen
Seit 12. Jänner 2017 wird das Partnerschaftsabkommen über Beziehungen und Zusammenarbeit (PARC) der EU mit Neuseeland vorläufig angewendet.
Um die Beziehungen der EU zu Neuseeland weiter zu vertiefen, verhandelt die EU seit Juni 2018 mit Neuseeland über ein Handelsabkommen. Die Verhandlungen wurden am 30. Juni 2022 abgeschlossen.Handelsabkommen EU-Neuseeland
Die Verhandlungen der EU mit Neuseeland wurden von Handelskommissarin Malmström gemeinsam mit dem neuseeländische Handelsminister David Parker am 21. Juni 2018 offiziell eröffnet und konnten am 30. Juni 2022 abgeschlossen werden.
Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Neuseelands und der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Neuseeland ist in den letzten Jahren stetig gewachsen (2021 fast 7,8 Mrd. EUR).
Next steps:
Die Europäische Kommission wird den vorläufigen Text des Abkommens so rasch wie möglich veröffentlichen. Diese Texte werden einer juristischen Überarbeitung ("legal scrubbing") unterzogen und in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Anschließend wird die Europäische Kommission dem Rat das Abkommen zur Unterzeichnung und zum Abschluss vorlegen. Nach der Annahme durch den Rat unterzeichnen die EU und Neuseeland das Abkommen. Nach der Unterzeichnung wird der Text dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Nach der Zustimmung des Parlaments und nachdem der Rat den Abschluss des Abkommens beschlossen und Neuseeland es ebenfalls ratifiziert hat, kann das Abkommen in Kraft treten.
Nachfolgend finden Sie
- Was wurde verhandelt?
- Text des EU-Handelsabkommen mit Neuseeland
- Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen der EU mit Neuseeland
- Wie wurde verhandelt?
- Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainability impact assessment)
- Hintergrundinformation zu den Verhandlungen der EU mit Neuseeland
Was wurde verhandelt?
Durch die sofortige Abschaffung des Großteils der Zölle sollen europäische Unternehmen jährlich Zölle in der Höhe von mehr als 140 Mio. EUR einsparen können.
Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die Zölle auf Warenausfuhren der EU nach Neuseeland aufgehoben. So wird Neuseeland beispielsweise hohe Zölle auf gewerbliche Waren abschaffen, wie z. B.:
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile (derzeitige Zölle von bis zu 10 %)
- Maschinen (derzeitige Zölle von bis zu 5 %)
- Chemikalien (derzeitige Zölle von bis zu 5 %)
- Bekleidung (derzeitige Zölle 10 %)
- Pharmazeutika (derzeitige Zölle bis zu 5%)
- Schuhe (derzeitige Zölle bis zu 10%)
- Textilien (derzeitige Zölle bis zu 10 %)
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werden auch die Zölle auf Ausfuhren von Lebensmitteln und Getränken aus der EU abgeschafft, wie z. B.:
- Schweinefleisch (derzeitige Zölle 5 %)
- Wein und Schaumwein (derzeitige Zölle von 5 %)
- Schokolade, Zuckerwaren und Kekse (derzeitiger Zollsatz 5 %)
- Heimtierfutter (derzeitige Zölle von 5 %)
Im Gegenzug wird die EU ihre Zölle auf die meisten neuseeländischen Waren abschaffen oder erheblich senken. Für sensible Produkte sind Zollkontingente vorgesehen.
Das EU-Neuseeland-Abkommen ist das erste Abkommen der EU das Handelssanktionen als letztes Mittel bei schwerwiegenden Verstößen gegen die zentralen Verpflichten des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ vorsieht.
Mehr Details:
- EU – New Zealand Trade Agreement: Unlocking sustainable economic growth (EK Pressemitteilung)
- Key elements of the EU-New Zealand trade agreement
- EU-New Zealand Trade Agreement working for Europe's farmers (TSD factsheet)
- Together for green and just growth sustainability in the EU-New Zealand Trade Agreement (agriculture factsheet)
- The EU-New Zealand agreement explained (Q&A)
Text des EU-Handelsabkommen mit Neuseeland
Am 8. Juli 2022 veröffenlichte die Euroäische Kommission den Wortlaut des Handelsabkommens. Dieser wurde zu Informationszwecken veröffentlicht und kann noch geändert werden, auch im Zuge der rechtlichen Überarbeitung. Die Texte greifen dem endgültigen Ergebnis des Abkommens zwischen der EU und Neuseeland nicht vor.
Die Texte werden mit der Unterzeichnung endgültig. Das Abkommen wird für die Vertragsparteien erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn jede Vertragspartei ihre für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Rechtsverfahren abgeschlossen hat.
- Preamble
- Chapter 1: Initial Provisions
- Chapter 2: National Treatment and Market Access for Goods
- Annex 2-A: Tariff Elimination Schedules
- Appendix 2-A-1 Head Note Tariff Schedule of the EU
- Appendix 2-A-2: Head Note Tariff Schedule of New Zealand
- Annex 2-A-1: Tariff Schedule of the EU
- Annex 2-A-2: Tariff Schedule of New Zealand
- Chapter 3: Rules of Origin and Origin Procedures
- Chapter 4: Customs and Trade Facilitation
- Chapter 5: Trade Remedies
- Chapter 6: Sanitary and Phtyosanitary Measures
- Chapter 7: Sustainable Food Systems
- Chapter 8: Animal Welfare
- Chapter 9: Technical Barriers to Trade
- Annex 9-A: Motor Vehicles Annex
- Annex 9-B: Wines and Spirits Annex
- Annex 9-C: Wines and Spirits Annex - Declarations
- Chapter 10: Investment Liberalisation and Trade in Services
- Annex 10-C-01: Head Note Schedules Services & Investment
- Annex 10-C-02: Existing Measures New Zealand
- Annex 10-C-03: Existing Measures EU
- Annex 10-C-04: Schedules Services & Investment
- Annex 10-C-05: Future Measures New Zealand
- Annex 10-C-06: Future Measures EU
- Annex 10-C-07: Annex III Schedules Services & Investment
- Annex 10-C-08: Annex IV Schedules Services & Investment
- Chapter 11: Capital Movements
- Chapter 12: Digital Trade
- Chapter 13: Energy and Raw Materials
- Chapter 14: Public Procurement
- Chapter 15: Competition
- Chapter 16: Subsidies
- Chapter 17: State-Owned Enterprises
- Chapter 18: Intellectual Property
- Annex 18-A: List of Geographical Indications
- Chapter 19: Trade and Sustainable Development
- Chapter 20: Maori Trade and Economic Cooperation
- Chapter 21: Small and Medium-Sized Enterprises
- Chapter 22: Good Regulatory Practices and Regulatory Cooperation
- Chapter 23: Transparency
- Chapter 24: Institutional Provisions
- Annex 24-A: Rules of Procedure for the Trade Committee
- Chapter 25: Exceptions
- Chapter 26: Dispute Settlement
- Chapter 27: Final Provisions
Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen EU-Neuseeland
EU and New Zealand reach provisional agreement on two more chapters of future trade agreement
Commission reports on latest negotiating round with New Zealand
Commission reports on latest negotiating rounds with Indonesia and New Zealand
Commission reports on trade negotiations with Australia, New Zealand and Indonesia
Commission reports on latest negotiating rounds with Indonesia and New Zealand
Trade negotiations with Australia and New Zealand: Commission releases first negotiating proposals
EU and New Zealand complete first round of trade negotiations
EU und Neuseeland nehmen Verhandlungen über ein Handelsabkommen auf
Kommission begrüßt Zustimmung zur Aufnahme von Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland
Weitere Pressemitteilungen und Berichte zu Neuseeland finden Sie auf der Homepage der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission unter News Archiv Neuseeland bzw. Transparency in action sowie unter In focus EU-New Zealand Trade Agreement
Wie wurde verhandelt?
Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines am 22. Mai 2018 einstimmig erteilten und am 25. Juni 2018 veröffentlichten Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelte.
In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholder, Interessengruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln:
Darüber hinaus stellt sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft.
In Vorbereitung des Verhandlungsmandates gab es seitens der Europäischen Kommission eine öffentliche Konsultationen:
Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainability impact assessment)
Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wurde im Auftrag der Europäische Kommission eine unabhängige Studie, ein sogenanntes Sustainability Impact Assessment (SIA), die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des zukünftigen Abkommens untersuchen soll, erstellt.
Die Ergebnisse der Folgeabschätzung wurden in den Vorbereitungen für die Verhandlungen einbezogen und werden während der Verhandlungen berücksichtigt.
Zeitgleich mit dem Mandatsvorschlag hat die Europäische Kommission auch ihre Folgenabschätzung (Impact Assessment) zu den Verhandlungen mit Neuseeland, die positive wirtschaftliche Auswirkungen für die EU feststellt, veröffentlicht.
Im Mai 2019 wurde der finale SIA-Anfangsbericht (Final Inception Report) und im Juli 2021 der SIA-Abschlussbericht (Final Report) inklusive einer Stellungnahme (Position paper) der Europäischen Kommissionsdienststellen veröffentlicht:
- Trade Sustainability Impact Assessment in support of FTA negotiations between the European Union and New Zealand - Final Report, März 2020
- Trade Sustainability Impact Assessment in support of FTA negotiations between the European Union and New Zealand - Final Inception Report, 10th of May 2019
- Zusammenfassung des Entwurfes des Anfangsberichts vom 13. März 2019 zur Nachhaltigkeitsstudie zur Unterstützung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland
- Trade Sustainability Impact Assessment in support of FTA negotiations between the European Union and New Zealand - Draft Inception Report, 13th of March 2019
- Zusammenfassung der Folgenabschätzung - Begleitunterlage zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland
- Impact Assessment - Accompanying the document Recommendation for a Council Decision authorising the opening of negotiations for a Free Trade Agreement with New Zealand
Hintergrundinformation Handelsabkommen EU-Neuseeland
Am 29. Oktober 2015 einigten sich der Präsident des Rates der EU, die Europäische Kommission und der Premierminister Neuseelands auf den Start der Vorbereitung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen. Die Diskussion über den Umfang und das Gesamtkonzept der Verhandlungen ("scoping exercise") wurde am 7. März 2017 beendet.
Ziel ist es, Regeln festzusetzen, die der Realität der globalen Lieferketten und der zunehmende internationale Verflechtung in der Herstellung und der Erbringung von Dienstleistungen entsprechen. Das künftige Abkommen soll auch die Transparenz der Regeln, die Bekämpfung der Korruption und die Kohärenz zwischen wirtschaftlicher Vorteile und den Rechten der Arbeitnehmer und dem Umweltschutz fördern.
Als Teil der Konsultationssstrategie der Europäischen Kommission für die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland, hat die Europäsiche Kommission als ersten Schritt Anfang 2016 mit einer Folgeabschätzung („Impact Assessment“) begonnen und eine öffentliche Konsultation bis 3.6.2016 durchgeführt.
In seiner Rede vom 13. September 2017 hat der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker vorgeschlagen Verhandlungen über Handelsabkommen mit Neuseeland aufzunehmen.
Anschließend wurde der Vorschlag für das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Neuseeland seitens der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Zeitgleich mit dem Mandat hat die Europäische Kommission auch ihre Folgenabschätzung (Impact Assessment) zu den Verhandlungen mit Neuseeland, die positive wirtschaftliche Auswirkungen für die EU feststellt, veröffentlicht.
Nach Abschluss der EU-internen Diskussion zu den am 13. September 2017 veröffentlichten Mandat für die Verhandlungen der EU mit Neuseeland über ein Handelsabkommen, gab der Rat am 22. Mai 2018 grünes Licht für den Start der Gespräche.
Die Verhandlungen wurden von Handelskommissarin Malmström gemeinsam mit dem neuseeländischen Handelsminister David Parker am 21. Juni 2018 offiziell eröffnet.
Die Verhandlungen werden auf Basis des am 25. Juni 2018 veröffentlichten Mandates geführt.
Bisher fanden nachfolgende Verhandlungsrunden statt:
- Report of the first round of negotiations for a Free Trade Agreement between the European Union and New Zealand, 16-20 Juli 2018, Brussels
- Report on the second round of negotiations for a Free Trade Agreement between the European Union and New Zealand, 8-12 October 2018, Wellington
- Report on the third round of negotiations for a Free Trade Agreement between the European Union and New Zealand, 18-22 February 2019, Brussels
- Report on the fourth round of negotiations for a Free Trade Agreement between the European Union and New Zealand, 13-17 May 2019, Wellington
- Report on the fifth round of negotiations for a Free Trade Agreement between the European Union and New Zealand, 8 – 12 July 2019, Brussels
- Report on the sixth round of negotiations for a Free Trade Agreement between the European Union and New Zealand, 10 – 13 December 2019, Wellington, New Zealand
- Report on the seventh round of negotiations for a Free Trade Agreement between the European Union and New Zealand, 30 March – 9 April 2020
- Report on the eighth round of negotiations for a Trade Agreement between the European Union and New Zealand, 8 – 22 June 2020
- Report on the 9th round of negotiations for a Trade Agreement between the European Union and New Zealand, 23 – 30 November 2020
- Report on the 10th round of negotiations for a Trade Agreement between the European Union and New Zealand 22 – 30 March 2021
- Report on the 11th round of negotiations for a Trade Agreement between the European Union and New Zealand 28 June – 8 July 2021
- Report on the 11th round of negotiations for a Trade Agreement between the European Union and New Zealand 28 June – 8 July 2021
Partnerschaftsabkommen über Beziehungen und Zusammenarbeit (PARC)
Das Partnerschaftsabkommen über Beziehungen und Zusammenarbeit (PARC, Partnership agreement on relations and cooperation) der EU mit Neuseeland wird seit 12. Jänner 2017 vorläufig angewendet:
"Bis zu seinem Inkrafttreten werden gemäß Artikel 58 des Abkommens und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Notifikationen folgende Bestimmungen des Abkommens von der Europäischen Union und Neuseeland bis zum Abschluss der für seinen Abschluss notwendigen Verfahren vorläufig angewandt, jedoch nur insoweit, als sie sich auf Angelegenheiten erstrecken, die in die Zuständigkeit der Union fallen, einschließlich der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union hinsichtlich der Bestimmung und Verwirklichung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fallen:
- Artikel 3 („Dialog“),
- Artikel 4 („Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen“),
- Artikel 5 („Politischer Dialog“),
- Artikel 53 („Gemischter Ausschuss“), mit Ausnahme von Absatz 3 Buchstaben g und h und
- Titel X („Schlussbestimmungen“) mit Ausnahme von Artikel 57 und Artikel 58 Absätze 1 und 3, soweit dies erforderlich ist, um die vorläufige Anwendung der oben genannten Bestimmungen des Abkommens gemäß dem vorliegenden Artikel sicherzustellen."
(Beschluss (EU) 2016/2079 des Rates vom 29. September 2016, ABl L 321 vom 29. November 2016)
Nachfolgend finden Sie
- Details zum PARC EU-Neuseeland
- Text des Partnerschaftsabkommen über Beziehungen und Zusammenarbeit (PARC) sowie weitere relevante Rechtsakte
- Hintergrundinformation
Details zum PARC EU-Neuseeland
Das PARC ist die erste politische Rahmenvereinbarung zwischen der EU und Neuseeland.
Ziel des Abkommens ist es eine verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Neuseeland zu etablieren und die Zusammenarbeit bei Fragen von beiderseitigen Interesse (Wirtschaft, Handel, Wissenschaft und Innovation, Bildung und Kultur, Migration, Terrorismusbekämpfung, Kampf gegen organisierte Kriminalität, Internetkriminalität, Justiz, etc.) zu vertiefen.
Der Inhalt des Abkommens lässt sich in drei Bereiche untergliedern:
Politische Zusammenarbeit
Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse, u.a. in Bezug auf Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen, Terrorismusbekämpfung, Förderung von Frieden und Sicherheit in der Welt sowie die Zusammenarbeit in internationalen Foren.
Das Abkommen enthält verbindliche politische Klauseln im Einklang mit den Standardklauseln anderer EU-Abkommen, die sich auf die gemeinsamen Werte der beiden Vertragsparteien stützen.
Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel
Erleichterung der Handels- und Investitionsströme und Zusammenarbeit in sektoralen Wirtschafts- und Handelsfragen wie Landwirtschaft, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen, technische Handelshemmnisse, öffentliche Beschaffungswesen und Rechte des geistigen Eigentums.
Sektorale Zusammenarbeit
Zusammenarbeit in Bereichen wie Forschung und Innovation, Bildung und Kultur, Migration, Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität sowie justizielle Zusammenarbeit.
Rechtsakte
Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits (ABl. L 321 vom 29. November 2016)
Weitere relevante Rechtsakte
- Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits (ABl. L 7 vom 12.1.2017)
Alle EU-Rechtsakte zum Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit der EU mit Neuseeland finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Hintergrundinformation zum PARC EU-Neuseeland
Die bisherige Zusammenarbeit der EU mit Neuseeland basierte auf einer Gemeinsamen Erklärung über die Beziehungen und die Zusammenarbeit, die die Aktivitäten zwischen den beiden Parteien regelte und steuerte. Die Gemeinsame Erklärung wurde am 21. September 2007 unterzeichnet und legte ein detailliertes Aktionsprogramm in Bereichen wie globale und regionale Sicherheit, Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Visa, Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit, Handel, Klimawandel sowie Wissenschaft und Technologie fest. Die Gemeinsame Erklärung unterstreichte auch die Bedeutung einer engeren Zusammenarbeit zur weiteren Erleichterung der "people-to-people links" und der Förderung des Austausches in der Ausbildung. Im Jahr 2009 wurden die Fortschritte im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung skizziert.
Im Juli 2012 nahm die EU mit Neuseeland Verhandlungen über ein Rahmenabkommen wurden auf.
Die Verhandlungen wurden am 30. Juli 2015 erfolgreich abgeschlossen und ein Partnerschaftsabkommen über Beziehungen und Zusammenarbeit (PARC, Partnership agreement on relations and cooperation) am 5. Oktober 2016 unterzeichnet (Video: Signing ceremony of the Partnership Agreement between the EU and New Zealand).