Zum Inhalt springen
Im Fokus schwarze und blaue Gasflaschen mit Nutzungsspuren und Anlagenmonitor, im Hintergrund verschwommen Werkhalle und Person
© dizfoto1973 | stock.adobe.com

Antidumpingverfahren: Hochdruckstahlflaschen

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 9 Minuten

Produkt

Nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel.

Ausgenommen sind nicht wiederbefüllbare Flaschen mit einem Fassungsraum von bis einschließlich 120 ml, die unter die europäische Norm EN 16509:2014 und/oder die vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter zugewiesene UN-Nummer 2037 fallen.

Land

China

KN-Code

ex 7311 00 11 , ex 7311 00 13 , ex 7311 00 19 und ex 7311 00 30

Kläger

Cylinders Holding a.s., Dalmine S.p.A. (Tenaris), Eurocylinder Systems AG (ECS), Faber Industrie S.p.A. und Worthington Cylinders GmbH

Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren 
Bekanntmachung C/2024/7403 vom 06. Dezember 2024

Frankreich WB 2024

Zollamtliche Erfassung
Durchführungsverordnung (EU) 2025/531 vom 25. März 2025

Einführung vorläufiger Antidumpingzölle
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1711 vom 5. August 2025
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1711 vom 18. September 2025

Einführung endgültiger Antidumpingzölle
Durchführungsverordnung (EU) 2026/244 vom 3. Februar 2026


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahren bekannt

Im Oktober 2024 erhielt die Europäische Kommission von Cylinders Holding a.s., Dalmine S.p.A. (Tenaris), Eurocylinder Systems AG (ECS), Faber Industrie S.p.A. und Worthington Cylinders GmbH, einen Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel. Die betroffene Ware mit Ursprung China ist derzeit unter den KN-Codes ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19 und ex 7311 00 30 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15 und 7311 00 30 80) eingereiht.

Von der betroffenen Ware ausgenommen sind: Nicht wiederbefüllbare Flaschen mit einem Fassungsraum von bis einschließlich 120 ml, die unter die europäische Norm EN 16509:2014 und/oder die vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter zugewiesene UN-Nummer 2037 fallen.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen. Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2024/7403 (Amtsblatt C vom 06. Dezember 2024) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung China mit.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission:

Europäische Kommission, Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail-Adresse

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen, um die etwaige Entscheidung über die Erhebung von Zöllen auf zollamtlich erfasste Einfuhren zu erleichtern. Eine Verordnung über die zollamtliche Erfassung der Einfuhren von Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China wird rechtzeitig veröffentlicht.

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.


Frankreich WB 2024

Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware an

Im Dezember 2024 leite die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren für Einfuhren von nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl mit Ursprung in China ein.

Die Kommission hat nach Artikel 14 Absatz 5 der Antidumping-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/1036) auf eigene Initiative beschlossen, die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich zu erfassen. Die Voraussetzungen für die rückwirkende Erhebung von Zöllen werden in der etwaigen Verordnung zur Einführung endgültiger Zölle geprüft. 

Die Europäische Kommission ordnet daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/531 (Amtsblatt L vom 25. März 2025) die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware an.

Die Zollbehörden werden angewiesen, geeignete Schritte zu unternehmen, um die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel, die derzeit in die KN-Codes ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19, ex 7311 00 30 und ex 8424 10 00 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15, 7311 00 30 80, 8424 10 00 11 und 8424 10 00 21) eingereiht werden und ihren Ursprung in China haben, in die Union zollamtlich zu erfassen.

Nicht wiederbefüllbare Flaschen mit einem Fassungsraum von bis einschließlich 120 ml, die unter die europäische Norm EN 16509:2014 und/oder die vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter zugewiesene UN-Nummer 2037 fallen, sind aus der Warendefinition ausgeklammert.

Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.


Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt

Im Dezember 2024 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung für Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung China ein. Die Europäische Kommission veranlasste die zollamtliche Erfassung der betroffenen Ware.

Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse zu Dumping, Schädigung, Schadensursache, Höhe der Maßnahmen und Unionsinteresse führt die Europäische Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1711 (Amtsblatt L vom 5. August 2025) vorläufige Antidumpingzölle ein, um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweiges der Union zu verhindern. Die Feststellungen zur Einführung vorläufiger Zölle sind vorläufiger Natur und können im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung geändert werden.

Auf die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel, die derzeit in die KN-Codes ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19, ex 7311 00 30 und ex 8424 10 00 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15, 7311 00 30 80, 8424 10 00 11 und 8424 10 00 21) eingereiht werden und ihren Ursprung in China haben, wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt.

Für hergestellte Waren von den genannten Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen gelten folgende vorläufige Antidumpingzölle:

  • Zhejiang Winner Fire Fighting Equipment Co., Ltd.: 90,3 %
  • Tianjin Tianhai High Pressure Container Corp., Ltd: 90,3 %
  • Jiangsu Tianhai Special Equipment Co., Ltd: 90,3 %
  • Kuancheng Tianhai Pressure Container Co., Ltd.: 90,3 %
  • Nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen: 73.8 %
  • Andere Unternehmen: 118,0 %

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

Stellungnahmen interessierter Parteien zu dieser Verordnung sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich an die Kommission zu übermitteln.

Anhörungen bei der Kommission sind von interessierten Parteien innerhalb von fünf Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beantragen.

Anhörungen bei der Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren können von interessierten Parteien innerhalb von fünf Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt werden. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, können von der Anhörungsbeauftragten geprüft werden; sie kann entscheiden, diese Anträge anzunehmen, falls dies angemessen ist.

Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der betroffenen Ware einzustellen.


Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle und die Vereinnahmung der vorläufigen Zölle bekannt

Im Dezember 2024 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung für Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung China ein und veranlasste anschließend die zollamtliche Erfassung der betroffenen Ware. Seit August 2025 gelten vorläufige Antidumpingzölle.

Aufgrund der finalen Untersuchungsergebnisse kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass angesichts der Schlussfolgerungen zu Dumping, Schädigung, Schadensursache, Höhe der Maßnahmen und Unionsinteresse endgültige Antidumpingmaßnahmen eingeführt werden sollten, um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware zu verhindern. Darüber hinaus sollten angesichts der festgestellten Dumpingspannen und des Ausmaßes der dadurch verursachten Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union die Sicherheitsleistungen für die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1711 eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle bis zu der festgesetzten Höhe endgültig vereinnahmt werden.

Die Europäische Kommission gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/244 (Amtsblatt L vom 4. Februar 2026) die Einführung endgültiger Antidumpingzölle und die endgültigen Vereinnahmung der vorläufigen Zölle auf die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel, die derzeit in die KN-Codes ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19, ex 7311 00 30, ex 8424 10 00, ex 8424 90 80 und ex 8479 90 70 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15, 7311 00 30 80, 8424 10 00 11, 8424 10 00 21, 8424 90 80 60 und 8479 90 70 60) eingereiht werden und ihren Ursprung in China haben, bekannt.

Für die von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgenden endgültigen Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Tabellen Bezeichnung
Unternehmen Endgültiger Antidumpingzoll (in %)
Zhejiang Winner Fire Fighting Equipment Co., Ltd. 59,7

Tianjin Tianhai High Pressure Container Corp., Ltd

Jiangsu Tianhai Special Equipment Co., Ltd

Kuancheng Tianhai Pressure Container Co., Ltd.

57,7
Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen 58,9
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China 90,3

Die Sicherheitsleistungen nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1711 werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Stand: 04.02.2026

Weitere interessante Artikel
  • Auf einem hellen Tisch stehen nebeneinander zwei Glasgefäße. In beiden ist ein weißes Pulver drinnen. Auf dem rechten steht L-Lysine. Dahinter stehen weiße, kleine Plastikgefäße
    Antidumpingverfahren: Polymere, superabsorbierend
    Weiterlesen
  • Gestapelte Rohre
    Antidumpingverfahren: Nahtlosrohre aus Eisen oder Stahl
    Weiterlesen