Antidumping: Regaleinheiten aus Stahl und deren Bauteile
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 3 Minuten
Land
China
KN-Code
ex 9403 20 80 und ex 9403 99 10
Kläger
European Metal Shelving Manufacturers’ Defence Committee
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren
Bekanntmachung C/2026/3097 vom 10. Juni 2026
=> Berichtigung 18. September 2026
Zollamtliche Erfassung
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2023 vom 10. September 2026
Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt
Am 27. April 2026 ging ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren aus China von Schraub- und Steckregale aus Stahl von European Metal Shelving Manufacturers’ Defence Committee bei der Europäischen Kommission ein.
Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union Namen gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.
Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2026/3097 (Amtsblatt C vom 10. Juni 2026) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren von Schraub- und Steckregale aus Stahl und deren Bauteile, nämlich Wandschienen mit zwei flachen Verbindungsflächen und Stahltraversen ohne angeschweißte Stützenverbinder, wenn das Regal solche Bauteile enthält, auch mit Fachböden (unabhängig von ihrem Material), die derzeit in die KN-Codes ex 9403 20 80 (TARIC-Code 9403 20 80 20, „andere Metallmöbel“) und ex 9403 99 10 (TARIC-Code 9403 99 10 20, „Möbelteile aus Metall“) eingereiht werden, mit Ursprung China, mit.
Bei der Untersuchung wird geprüft, ob die untersuchte Ware mit Ursprung in dem betroffenen Land gedumpt ist und ob der Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren geschädigt wird.
Interessierte Parteien, die Informationen zur Warendefinition übermitteln möchten, müssen dies binnen 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.
Postanschrift der Kommission: Europäische Kommission, Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit Direktion G, Büro: CHAR 04/039 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail:
Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen.
Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.
Vorläufige Maßnahmen können eingeführt werden, und zwar spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Europäische Kommission gibt die zollamtliche Erfassung der Einfuhren bekannt
Im Juni 2026 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung für Einfuhren von Schraub- und Steckregale aus Stahl mit Ursprung in China ein und teilte mit, dass sie beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen.
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/2023 (Amtsblatt L vom 11. September 2026) ordnet die Europäische Kommission nun die zollamtliche Erfassung der Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl und deren Bauteilen, nämlich Wandschienen mit zwei flachen Verbindungsflächen und Stahltraversen ohne angeschweißte Stützenverbinder, wenn das Regal solche Bauteile enthält, auch mit Fachböden (unabhängig von ihrem Material), die derzeit in die KN-Codes ex 9403 20 80 und ex 9403 99 10 (TARIC-Codes 9403 20 80 20 und 9403 99 10 20) eingereiht werden und ihren Ursprung in China haben, an.
Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2023.