

Einfuhrabgaben
Im Zuge der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr nimmt der Zoll seine fiskalische Aufgabe wahr und berechnet und erhebt die Einfuhrabgaben. Diese setzen sich zusammen aus Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, evtl. Verbrauchsteuern, evtl. Strafzöllen oder Antidumpingzöllen.
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02.04.2024
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