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Nahaufnahme zweier Feuerlöscher, auf einem Tisch stehend. Rechts neben den Feuerlöschern steht eine Person, die in der linken Hand einen Stift hält, mit der rechten ein Blatt Papier
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Italien: Strengere Brandschutzbestimmungen für Gebäude und Baumaterialien

Neue technische Brandschutzvorschriften vorgelegt

Lesedauer: 3 Minuten

Italien Malta Vatikan Hochbau/Baustoffe
17.09.2026
Nach Approbation der neuen Normen der italienischen Feuerwehr zum Brandschutz für Fassaden werden eine neue Gebäudeklassifizierung sowie strengere Vorschriften für Hohlräume, Balkone, Photovoltaikanlagen und Baumaterialen in Kraft treten.

Die italienische Feuerwehr hat dem Gesetzgeber einen Entwurf neuer technischer Brandschutzvorschriften zur Genehmigung vorgelegt. Das Ziel ist eine noch bessere Vorbeugung und Eindämmung von Fassadenbränden. Dies gilt sowohl für Brände, die ihren Ursprung im Inneren von Gebäuden haben als auch für Brände, die von außen auf Gebäude übergreifen könnten. Damit verbunden soll auch das Risiko herabfallender Gebäudeteile und von brennendem Material verringert werden, um den Insassen das Verlassen von brennenden Gebäuden in größtmöglicher Sicherheit zu ermöglichen und für die Hilfskräfte einen möglichst sicheren Einsatz zu gewährleisten. 

Einer der wichtigsten Punkte sind die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung eines Brandes auf die beiden unmittelbar darüberliegenden Stockwerke vor dem Eingreifen der Hilfskräfte, bzw. der Feuerwehr. Dabei wird besonders Augenmerk auf Mauerzwischenräume und Hohlräume gelegt. Die vertikale Entwicklung des Brandes durch den Schornsteineffekt soll noch besser verhindert werden: Es wird vorgeschrieben, horizontale Berrieren in bestimmten Fällen in jedem Stockwerk einzuziehen. Die maximale Entfernung zwischen vertikalen Barrieren soll bei 20 m liegen und kann entsprechend gewisser Paramter geringer sein.

Die Barrieren müssen dem Brand für mindestens 30 min standhalten und gemäß den spezifischen Mauerzwischenräumen montiert sein. 

Die neuen technischen Normen führen auch eine neue Gebäudeklassifizierung ein, welche die Kriterien der Branschutzhöhe und der Bestimmungen zur Nutzung und Personenzahl sowie die Position von Gebäuden kombiniert. Bei den Fassaden wird folgende Unterscheidung eingeführt:

  • einfache Fassaden
  • einfache brennbare Fassaden
  • durchgehende Fassaden
  • hinterlüftete Fassaden

Für Gebäude mit einer Brandschutzhöhe von mehr als 18 m sind strengere Bestimmungen hinsichtlich des Baumaterials vorgesehen, das den Klassen A2-s1, d0 oder A1 entsprechen muss, (ausgenommen Ausnahmen, die in den technischen Bestimmungen ausdrücklich angeführt sind). 

Was die Wärmedämmung betrifft, so wird die Wahl des Materials, vor allem bei Gebäuderenovierungen, in Zukunft von den Ergebnissen einer Überprüfung der gesamten Stratifizierung und Konfiguraton der Fassade abhängen. Für die Wäredeämmung von Gebäuden unterschiedlicher Klassifizierungen ist die Verwendung spezifischer Materialklassen vorgesehen:

  • Wohngebäude, Krankenhäuser u.Ä, Beherbergungstätten (HB und HC): Materialklassen A2-s1, d0 oder A1
  • Büros, Gewerbegebäude, Schulen, Vereinsgebäude, Sport- und Freizeitstätten: Materialklassen für Gebäudekategorie HB C-s2, d2 oder höher; für Gebäudekategorie HC A2-s3, d2 oder höher.

Weiters werden Vorschriften für Fassaden mit Photovoltaikanlagen (FIPC, BIPV) definiert. Wenn an einer Fassade Anlagen zur Herstellung oder Umwandlung von Energie istalliert sind (Photovoltaikanlagen inbegriffen), muss der entsprechende Bereich abgegrenzt und in den vorgesehenen Fällen von einer Schutzzone umgeben sein. Für in die Fassade integrierte Photovoltaikanlagen ist eine Ausnahme vorgesehen, wenn die Anlage bei einem großangelegten Brandschutzversuch entsprechende Ergebnisse erzielt.

Der Entwurf der neuen technischen Brandschutzvorschriften wird von einem Dekret mit den geltenden Vorschriften (RTV V.13) koordiniert und das Dekret wird auch die Art und Weise der Anwendung der neuen Vorschriften festlegen.