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Italien setzt EU Entgelttransparenz um

Handlungsbedarf für österreichische Unternehmen in Italien – von Gehaltsangaben im Recruiting bis zu erweiterten Reporting  und Auskunftsrechten.

Lesedauer: 3 Minuten

Italien
Stand: 23.06.2026

Die Vertrauenskanzlei der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA in Italien, Rödl , informiert über die wichtigsten Neuerungen und Auswirkungen:

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 96 vom 7. Mai 2026 hat Italien als einer der ersten Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie Nr. 2023/970 zur Entgelttransparenz umgesetzt. Ziel der neuen Regelung ist es, den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen zu stärken und mehr Transparenz in Entgeltstrukturen zu schaffen. Im Anwendungsbereich eingeschlossen sind alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme von Hausarbeitern und Gelegenheitsarbeitern. Das Gesetzesdekret ist seit 7. Juni 2026 in Kraft und markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung im Arbeitsmarkt.

Kerninhalte der Reform

Das Gesetzesdekret führt verschiedene Maßnahmen ein, die Unternehmen zu mehr Transparenz im Umgang mit Entgeltstrukturen verpflichten. Dazu gehört insbesondere die Pflicht des Arbeitgebers, Bewerbern bereits in den Stellenausschreibungen Informationen zum Einstiegsentgelt oder zu der für die Stelle vorgesehenen Entgeltsspanne sowie zu den einschlägigen Bestimmungen des geltenden Tarifvertrags zu liefern.

Ferner dürfen von Bewerbern keine Angaben zu erhaltenen Entgelten in aktuellen oder früheren Arbeitsverhältnissen verlangt werden – auch nicht über Dritte.

Für Arbeitnehmer wird das Recht eingeführt, einmal jährlich – innerhalb von 2 Monaten nach Anfrage - schriftliche Informationen über die nach Geschlecht aufgeschlüsselten Durchschnittsentgelte der Arbeitnehmerkategorien zu erhalten, welche die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten.

Rolle von nationalen Kollektivverträgen

Ein wichtiger Aspekt der italienischen Umsetzung ist die Rolle von nationalen Kollektivverträgen (sog. CCNL). Unternehmen, die solche Tarifverträge anwenden, können sich bei der Bewertung der gleichen und gleichwertigen Arbeit zur Vereinfachung auf die etablierten Einstufungssysteme stützen. In der Praxis bilden kollektivvertragliche Einstufungen jedoch häufig nicht die tatsächliche Komplexität von Tätigkeiten ab, so dass die Einführung eines internen Job-Evaluation-Systems als notwendig und ratsam erscheint.

Definition der Entgelthöhe

Ein wesentlicher Unterschied zur Richtlinie betrifft die Definition der Entgelthöhe. Das Gesetzesdekret schließt bestimmte individuelle Entgeltsbestandteile – wie den individuellen Übertariflohn (sog. „Superminimo“) hiervon aus. Die EU-Richtlinie hingegen verfolgt einen umfassenden Ansatz, der auch variable und ergänzende Entgeltbestandteile einbezieht. Dies führt sicherlich dazu, dass mögliche diskriminierende Entgeltstrukturen in Italien weniger sichtbar werden.

Berichterstattungspflichten

Arbeitgeber ab 100 Arbeitnehmern müssen umfassende Daten zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle erheben und an die zuständige Überwachungsbehörde berichten. Die Berichterstattung erfolgt je nach Unternehmensgröße jährlich (ab 250 Arbeitnehmer bereits ab dem 7. Juni 2027) bzw. alle drei Jahre (150–249 Arbeitnehmer ab 2027, 100–149 Arbeitnehmer ab 2031).

Fazit

Die Einführung der neuen Regelungen zur Entgelttransparenz stellt einen wichtigen Schritt zur Förderung von Chancengleichheit und fairen Arbeitsbedingungen dar. Unternehmen sind künftig stärker gefordert, ihre Entgeltssysteme transparent, objektiv und nachvollziehbar zu gestalten.

Kontaktieren Sie die Italienbüros der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA oder direkt RÖDL www.roedl.it, um Ihre Fragestellungen zur Entgelttransparenz in Italien zu klären und optimal vorbereitet zu sein.

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