Luxemburg: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden die Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle europaweit vereinheitlicht. Unternehmen, die verpackte Produkte in Luxemburg in Verkehr bringen, müssen die Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR beachten.
Je nach Tätigkeit kann eine Eintragung im nationalen Herstellerregister, die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, die Erfüllung von Meldepflichten und die Zahlung von Verpackungsbeiträgen erforderlich sein.
Zentrale luxemburgische Anlaufstelle ist VALORLUX.
Sie haben Fragen zu den neuen Verpackungsvorgaben in Luxemburg? Das Team des AußenwirtschaftsCenters Brüssel unterstützt Sie gerne.
Suchen Sie Infos zu den Verpackungsvorgaben in den verschiedenen EU-Ländern?
Auf wko.at finden Sie eine ausgezeichnete Länderübersicht zur PPWR.