Niederlande: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auch in den Niederlanden. Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, verkaufen oder für den Versand verwenden. Die neuen Vorgaben werden schrittweise bis 2035 eingeführt und betreffen unter anderem Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Kennzeichnung. Für österreichische Unternehmen, die Produkte in die Niederlande exportieren oder dort vertreiben, sind insbesondere die niederländischen EPR-Pflichten relevant.
Verpact ist die zentrale niederländische Anlaufstelle für Registrierung und Meldung von Verpackungen sowie für deren Sammlung und Recycling. Je nach Tätigkeit und Verpackungsmenge können Meldepflichten und Verpackungsbeiträge entstehen. Die bestehenden EPR-Strukturen werden schrittweise an die neuen PPWR-Anforderungen angepasst.
PFAS-Beschränkungen gelten seit dem 12. August 2026 für Lebensmittelverpackungen.
Wir unterstützen österreichische Unternehmen dabei, ihre Verpackungspflichten in den Niederlanden zu prüfen und die neuen PPWR-Anforderungen rechtzeitig umzusetzen.
Möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Das Team vom AußenwirtschaftsCenter Den Haag ist gerne für Sie da.