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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Norwegen folgt dem gleichen Zeitplan wie die EU

Jüngste Änderungen betreffen besonders zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten für bestimmte Unternehmensgruppen

Lesedauer: 1 Minute

Norwegen Erneuerbare Energien Umwelttechnologie
29.10.2025

Norwegen passt seine Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an die EU-Vorgaben an und reagiert damit auf aktuelle Entwicklungen rund um die CSRD. Die jüngsten Änderungen betreffen insbesondere die zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten für bestimmte Unternehmensgruppen. 

Am 3. Juli 2025 verabschiedete das norwegische Finanzministerium Änderungen an der Verordnung zur schrittweisen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Diese EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenden und standardisierten Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistungen. Die Berichterstattung umfasst unter anderem Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG), einschließlich Klimarisiken, Menschenrechten und Unternehmensethik.

Die Änderungen bedeuten, dass die Berichtspflicht für Unternehmensgruppen der Wellen 2 und 3, die ursprünglich ab den Geschäftsjahren 2025 bzw. 2026 zur Berichterstattung verpflichtet gewesen wären, um zwei Jahre verschoben wird.

Unveränderte Berichtspflicht für große Unternehmen

Unternehmen der ersten Welle, d. h. große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), sind weiterhin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Gesetzesänderung bringt für Unternehmen dieser Gruppe keine Verschiebung mit sich. Das norwegische Finanzministerium gibt an, die regulatorischen Entwicklungen in der EU aufmerksam zu beobachten. Zudem prüft es den Bedarf an weiteren Änderungen der Übergangsbestimmungen, um sicherzustellen, dass für norwegische Unternehmen die gleichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten wie für Unternehmen in der EU.

Im Rahmen des Vereinfachungsvorschlags der Europäischen Kommission (Omnibus I) hat diese zudem vorgeschlagen, die Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung so anzupassen, dass die Verpflichtung nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gilt. Dieser Vorschlag wird derzeit vom Rat und dem Europäischen Parlament geprüft und ist noch nicht verabschiedet. Nach aktuellem Kenntnisstand sollten die Verhandlungen im Oktober beginnen, mit einer Entscheidung wird Ende 2025 oder Anfang 2026 gerechnet. Der genaue Zeitpunkt des Verfahrens ist jedoch noch nicht bestätigt.

Das AußenwirtschaftsBüro Oslo informiert Sie gerne über aktuelle Entwicklungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der norwegischen Regierung.

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