
Allgemeines Präferenzsystem (APS): Aussetzung der APS-Begünstigungen für Ethanol-Importe mit Ursprung Pakistan für 2 Jahre
EU-Maßnahmen traten am 21. Juni 2025 in Kraft
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Beim Allgemeinen Präferenzschema (APS) handelt es sich um ein autonomes Instrument der Handelspolitik der Europäischen Union zur Förderung der Entwicklungsländer. Ziel ist es, den Entwicklungsländern Zollpräferenzen gegenüber den Industrieländern einzuräumen und ihren Exporten dadurch den Zugang zum Gemeinschaftsmarkt zu erleichtern. Pakistan ist eines der begünstigen Länder.
Die Europäische Kommission hat nun mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1206 (Amtsblatt L vom 20. Juni 2025) die APS-Zollbegünstigungen für die Einfuhren von Ethanol mit Ursprung in Pakistan für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, das derzeit in die KN-Codes ex 2207 10 (Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol. oder mehr, unvergällt, hergestellt aus den in Anhang I des AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen) und ex 2207 20 (Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt, hergestellt aus den in Anhang I des AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen) eingereiht wird.
Weiterhin APS-begünstigt bleiben die Einfuhren von Kraftstoff-Ethanol ab Inkrafttreten dieser Verordnung für einen Zeitraum von zwei Jahren, das in die TARIC-Codes 2207 10 00 11 (aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I AEUV), ausgenommen Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von mehr als 0,3 % (m/m) gemessen nach der Norm DIN EN15376) und 2207 20 00 11 (aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I AEUV), ausgenommen Erzeugnisse mit einem
Wassergehalt von mehr als 0,3 % (m/m) gemessen nach der Norm DIN EN15376) eingereiht wird.
Die genannten Maßnahmen traten per 21. Juni 2025 in Kraft, gelten aber noch nicht für schwimmende Ware.
Stand: 23.06.2025