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Sechs Rollen breites Thermopapier gestapelt
© Kabardins photo | stock.adobe.com

Antidumping: Thermopapier, schwergewichtig

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 6 Minuten

Stand: 20.10.2026

Betrifft: Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht - Ursprung Südkorea

Land

Südkorea

KN-Code

ex 4909 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 00, ex 4823 90 85

Verwendung

selbstklebende Etiketten, Tickets, Lotterielose, etc.

Kläger

Verband der Thermopapierhersteller - ETPA


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2019/C342/08 vom 10. Oktober 2019

Einführung vorläufiger Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/705 vom 26. Mai 2020

Einführung endgültiger Antidumpingzölle
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 vom 19. Oktober 2020

Bevorstehendes Außerkrafttreten (21. Oktober 2025) 
Bekanntmachung C/2025/680 vom 3. Februar 2025 

Einleitung Auslaufüberprüfung
Bekanntmachung C/2025/5537 vom 17. Oktober 2025

Endgültige Antidumpingzölle nach Auslaufüberprüfung
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2311 vom 19. Oktober 2026 


Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen mit 21. Oktober 2025 bekannt

Für Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung Südkorea, das derzeit unter den KN-Codes ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00 (TARIC-Codes 4809 90 00 20, 4811 59 00 20 und 4811 90 00 20) eingereiht wird, bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.

Mit der Bekanntmachung C/2025/680 (Amtsblatt C vom 03. Februar 2025) gibt die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen mit 21. Oktober 2025 bekannt.

Die Unionshersteller können einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahmen stellen. Dieser Antrag muss ausreichende Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Auslaufens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden.

Der Antrag muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem Außerkrafttreten der Maßnahmen vorliegen.

E-Mail: TRADE-Defence-Complaints@ec.europa.eu


Europäische Kommission gibt die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt

Nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier, definiert als Thermopapier mit Ursprung in Südkorea ging bei der Europäischen Kommission ein Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung von der European Thermal Paper Association (ETPA) ein. Der Antrag wurde damit begründet, dass bei Außerkrafttreten der Maßnahmen mit einem Anhalten des Dumpings und einem erneuten Auftreten der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen sei.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass genügend Beweise für die Wahrscheinlichkeit von Dumping und Schädigung vorliegen, um die Einleitung einer Auslaufüberprüfung zu rechtfertigen.

Die Europäische Kommission leitet daher mit Bekanntmachung C/2025/5537 (Amtsblatt L vom 17. Oktober 2025) eine Auslaufüberprüfung ein.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmtes schwergewichtiges Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2 , das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, und mit oder ohne Deckschicht, das derzeit in die KN-Codes ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00 (TARIC-Codes 4809 90 00 20, 4811 59 00 20 und 4811 90 00 20) eingereiht wird, mit Ursprung in Südkorea.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem erneuten Auftreten der Schädigung) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Europäischen Kommission:

Europäische Kommission
Generaldirektion Handel Direktion G
Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussels
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail:

Die Untersuchung wird in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.


Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle nach Auslaufüberprüfung bekannt

Im Oktober 2025 leitete die Europäische Kommission nach einem Antrag von European Thermal Paper Association (ETPA) eine Auslaufüberprüfung der bestehende Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in Südkorea ein.

Aufgrund der endgültigen Untersuchungsergebnisse gelangte die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass keine zwingenden Gründe des Unionsinteresses gegen die Aufrechterhaltung der geltenden Maßnahmen sprechen. Daher sollten angesichts der Schlussfolgerungen zur Wahrscheinlichkeit des Anhaltens des Dumpings, zur Wahrscheinlichkeit des erneuten Auftretens der Schädigung und zum Unionsinteresse die geltenden Antidumpingmaßnahmen aufrechterhalten werden.

Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/2311 (Amtsblatt L vom 20. Oktober 2026) erneut endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung in Südkorea, das derzeit in die KN-Codes ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00 (TARIC-Codes 4809 90 00 20, 4811 59 00 20 und 4811 90 00 20) eingereiht wird, ein.

Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, auf die genannte Ware beträgt weiterhin 15,8 %.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.