Rumänien: Nationale & EU-Förderungen, internationale Finanzierungen
News, Termine, EU-Förderprogramm für Biokraftstoff-Produktionskapazitäten, Links & Kontakte
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RumänienNews
Erste Bilanz des Aufbau- und Resilienzplans der EU für Rumänien (PNRR)
Wie vorgesehen ist der Aufbau- und Resilienzplan der Europäischen Union am 31. August zu Ende gegangen. Bis zu diesem Datum mussten in allen Mitgliedsländern die Reformen umgesetzt und die geförderten Projekte abgeschlossen und abgerechnet werden. Die Regierungen hatten dann noch einen weiteren Monat bis Ende September zur Verfügung, um ihre Abrechnungen und Anträge für die Auszahlung an die Europäische Kommission zu schicken, die ihrerseits bis Ende Dezember 2026 alle genehmigten Förderbeträge an die Mitgliedsländer überweisen muss.
Für einige Mitgliedsländer – darunter auch Rumänien – bestand das Programm aus zwei Komponenten, einer für nicht rückzahlbare Förderungen, und einer zweiten für stark vergünstigte Kredite. Rumäniens Minister für EU-Förderungen geht davon aus, dass Rumänien etwa 90 % der Förderkomponente des PNRR in Höhe von 13,57 Milliarden, und über 97 % der Kreditkomponente, die von ursprünglich 14,9 Milliarden Euro auf 6,54 Milliarden Euro reduziert wurde, nutzen konnte.
Diesem Ergebnis gingen allerdings in den vergangenen Monaten lange und intensive Verhandlungen mit der Europäischen Kommission voraus, um einen möglichst großen Teil der Förderungen und Finanzierungen retten zu können. Vielfach wurden Projekte, die als kreditfinanziert begonnen wurden, auf die Förderkomponente umgeschichtet, oder noch nicht fertiggestellte Projekte als fertiggestellt deklariert, um möglichst wenige Mittel des Programms zu verlieren. Mehr als 8 Milliarden Euro der sehr zinsgünstigen Kredite konnten dennoch nicht genutzt werden, teilweise wegen dieser Umschichtungen, teilweise, da bereits vor einem Jahr sichtbar wurde, dass die damit zu finanzierenden Projekte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können.
Diese begonnenen öffentlichen Investitionen müssen jetzt entweder mit wesentlich höher verzinsten Krediten von den Finanzmärkten finalisiert werden, oder aber sie werden mit Geldern anderer europäischer Förderprogramme fertiggestellt, was wiederum deren Budgets für zusätzliche Projekte reduziert.
Insgesamt wurden in Rumänien vom PNRR 13.758 Projekte gefördert oder finanziert. Darunter waren 3.337 Schulen, 4.685 Digitalisierungsprojekte, 526 medizinische Einrichtungen, 455 öffentliche Kindergärten und Betreuungseinrichtungen, 349 Projekte für erneuerbare Energie, 114 Kanalisationen und Kläranlagen und 46 lokale Straßenbauprojekte. 45 Städte haben elektrische Autobusse erhalten, elf Projekte für Straßenbahnen wurden genehmigt, und zwölf Projekte für Recyclinganlagen. An den großen Infrastrukturprojekten kann man deutlich erkennen, wie stark die Realisierung der Projekte von den ursprünglichen Plänen abweicht.
Bis Ende August, und damit vom PNRR finanzierbar, wurden 170 Kilometer Autobahnen (geplant waren 429 Kilometer) und 220 Kilometer neue Eisenbahntrassen (von den ursprünglich vorgesehenen 328 Kilometer) fertiggestellt. Die verbleibenden Arbeiten aller Projekte, die zwar begonnen, aber nicht mehr rechtzeitig beendet werden konnten, müssen nunmehr aus anderen Quellen finanziert werden.
Die Fertigstellung der Projekte bedeutet nicht, dass alle Förderungsnehmer bereits bezahlt wurden. Bei einigen Programmen müssen die Förderungsnehmer noch mindestens bis Ende Oktober auf die Überweisungen warten. Laut den Informationen des Ministeriums für EU-Förderungen wurden Ende September für rund 6.000 Projekte die Förderungen noch nicht oder nicht vollständig ausgezahlt.
Eine endgültige Abrechnung wird erst Anfang 2027 vorliegen, nachdem alle von Rumänien an die Europäische Kommission übermittelten Auszahlungsanträge geprüft und die Förderungen dem rumänischen Staat übermittelt wurden.
Termine: Kalender der wichtigsten Förderprogramme, die aktiv sind oder demnächst starten
- EU-Förderprogramm für Biokraftstoff-Produktionskapazitäten: Antragstellung möglicherweise ab Q4 2026
- Nationales Förderprogramm für Industrieinvestitionen (Investitionsstimulierung – HG 468/2026) Antragstellung 15.10.-25.11.2026
- Nationales Förderprogramm für Forschung und Entwicklung (Tech Up – HG 643/2026): Antragstellung voraussichtlich ab Q1 2027
- EU-Förderprogramm für elektrische Lkw (Modernisation Fund – „Remotorizare“): Antragstellung bis 16.11.2026
- EU-Förderprogramm für Energieeffizienz bei der Produktion von Baumaterialien für die Infrastruktur (Modernisation Fund – „Pro Infra“): Antragstellung möglcherweise Q4 2026
- EU-Förderprogramm für Stromspeicherung in Batterien (Modernisation Fund - Batterien): Antragstellung bis 30.10.2026
- EU-Förderprogramm für Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Modernisation Fund – „Ladestationen“): Antragstellung bis 17.11.2026
- Ad-hoc Staatshilfe für Industrieprojekte mit einem Wert von mehr als 1 Milliarde Rumänische Leu (OUG 8/2026): Antragstellung jederzeit
- EU-Förderprogramm für die Gewinnung thermischer Energie aus Geothermie (Modernisation Fund - Geothermie): Antragstellung möglicherweise 1. Hälfte 2027
- In einigen Regionen sind für 2026 noch Förderprogramme für Investitionen von Mikrounternehmen (bis 10 Mitarbeiter), Digitalisierung von KMU, sowie Forschung und Entwicklung von KMU vorgesehen, mit jeweils unterschiedlichen Förderbedingungen und Zeiträumen zur Antragstellung
Anmerkung
Leider sind nur in wenigen Fällen Informationen in englischer Sprache zu den einzelnen Förderprogrammen verfügbar. Förderberater und -beraterinnen helfen Ihnen aber gerne mit Informationen weiter.
EU-Förderprogramm für Biokraftstoff-Produktionskapazitäten (Biokraftstoffe)
Das rumänische Energieministerium plant im Rahmen des EU-Modernisierungsfonds ein neues Förderprogramm für Investitionen in neue Produktionskapazitäten für Biokraftstoffe. Das Programm, dessen Entwurf Ende September vorgelegt wurde, basiert auf dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) und steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Gefördert sollen neue Produktionskapazitäten in Rumänien für Bioethanol, HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) und nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF – Sustainable Aviation Fuel) werden.
Die verwendeten Rohstoffe müssen aus Anhang IX der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II/III) stammen und eine Treibhausgasminderung von mindestens 65 % erreichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Neu gegründete Unternehmen müssen ein eingezahltes Stammkapital von mindestens 200.000 Rumänischen Leu (rund 38.000 Euro) nachweisen. Forschungs-, Entwicklungs- oder Pilotanlagen sind nicht förderfähig.
Das vorgesehene Budget beträgt 500 Millionen Euro wovon 100 Millionen Euro für Bioethanol und 400 Millionen Euro für SAF + HVO vorgesehen sind. Die Mindestproduktionskapazität beträgt bei Bioethanol 20.000 Tonnen/Jahr, bei integrierten SAF+HVO-Projekten 20.000 Tonnen SAF/Jahr und 90.000 Tonnen HVO/Jahr.
Die Förderung beträgt maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten. Gleichzeitig gelten Obergrenzen von 50 Millionen Euro für eine Bioethanol-Anlage und 133,3 Millionen Euro für eine SAF+HVO-Anlage.
Eine wichtige Voraussetzung ist eine belastbare Rohstoffversorgungsstrategie. Die verwendeten Rohstoffe aus Anhang IX der RED müssen im Rahmen eines von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Zertifizierungssystems, beispielsweise ISCC oder RSB, zertifiziert sein.
Anträge für Bioethanol und SAF+HVO werden getrennt bewertet. Das wichtigste Auswahlkriterium ist die beantragte Förderung im Verhältnis zur neu geschaffenen jährlichen Produktionskapazität (Euro/Tonne/Jahr) – je höher, desto besser die Bewertung. Daneben wird die angebotene Produktionskapazität berücksichtigt. Die Projekte erhalten zwischen 0 und 100 Punkten und werden entsprechend ihrer Punktezahl gereiht.
Mit der Umsetzung der Projekte darf grundsätzlich erst nach Einreichung des Förderantrags begonnen werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss zumindest das Verfahren zur Erlangung der Umweltgenehmigung sowie gegebenenfalls der Natura-2000-Erklärung bzw. -Genehmigung eingeleitet worden sein. Die endgültigen Dokumente sind spätestens vor Unterzeichnung des Fördervertrags vorzulegen. Für Grundstück und Gebäude ist ein Eigentumsrecht oder ein anderes Nutzungsrecht nachzuweisen, das mindestens fünf Jahre nach der letzten Teilzahlung der Förderung gültig ist.
Alle Investitionen müssen spätestens bis 31.12.2030 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Nach Inbetriebnahme gilt eine fünfjährige Monitoringperiode. Dabei muss die im Förderantrag zugesagte Jahresproduktion erreicht und aufrechterhalten werden:
- 1. Jahr: mindestens 50 %
- 2. Jahr: mindestens 75 %
- ab dem 3. Jahr: jeweils 100 % der zugesagten Jahreskapazität.
Bei Unterschreitung ist eine proportionale Rückforderung der Förderung einschließlich Zinsen vorgesehen. Die maximale kumulierte Rückforderung steigt von 25 % nach dem ersten Jahr auf bis zu 100 % nach dem fünften Jahr, wenn die zugesagte Kapazität am Ende der Monitoringperiode nicht erreicht wurde.
Die Periode für die Antragstellung wird vom Energieministerium separat veröffentlicht; im vorliegenden Entwurf ist noch keine konkrete Einreichperiode festgelegt. Auch die prozeduralen Details der Förderanträge werden erst mit der Veröffentlichung einer Förderrichtlinie bekanntgegeben.
Links & Kontakte
Weitere Informationen über die rumänische Förderlandschaft können Sie auch unserem aktuellen Fachprofil „Förderungen Rumänien“ entnehmen, das Sie direkt bei uns per E-Mail anfordern können.
Nähere Informationen über die aktuellen EU-Förderprogramme (allerdings derzeit nur in rumänischer Sprache)