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Ein roter Stift unterstreicht das Wort
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Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Burundi

Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU

Lesedauer: 1 Minute

Die EU hat gegen die im Anhang der Verordnung (EU) 2015/1755 angeführten Personen/Organisationen/Einrichtungen Finanzsanktionen erlassen, die folgendes umfassen: 

  • Einreise-/Durchreiseverbot in/durch die EU
  • Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder Eigentum dieser Personen/Organisationen/Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren
  • ein Verbot, diesen Personen/Organisationen/Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugute kommen zu lassen.

Rechtsquellen


Sonstige Informationen

Antragstellung

BMWET, Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at

Hinweis
Das BMWET verrechnet im Rahmen der Verwaltungsverfahren der Exportkontrolle Abgaben und Gebühren.

Die Höhe der Abgaben und Gebühren und wann diese anfallen, finden Sie unter Details/Infos zur Antragstellung.

Hinweis

Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben

zusätzlich anwendbar.


Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand: 01.02.2024

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