Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Burundi
Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU
Lesedauer: 1 Minute
Die EU hat gegen die im Anhang der Verordnung (EU) 2015/1755 angeführten Personen/Organisationen/Einrichtungen Finanzsanktionen erlassen, die folgendes umfassen:
- Einreise-/Durchreiseverbot in/durch die EU
- Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder Eigentum dieser Personen/Organisationen/Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren
- ein Verbot, diesen Personen/Organisationen/Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugute kommen zu lassen.
Rechtsquellen
- Verordnung (EU) 2015/1755 (Konsolidierter Text 13. September 2024), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/1940
- Beschluss (GASP) 2015/1763 (Konsolidierter Text 23. Oktober 2024), geändert durch Beschluss (GASP) 2025/1941
Sonstige Informationen
Antragstellung
BMWET, Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at
- Details/Infos zur Antragstellung
- Formulare als Beilage zur Antragstellung sowie Formulare in barrierefreier Form
Das BMWET verrechnet im Rahmen der Verwaltungsverfahren der Exportkontrolle Abgaben und Gebühren.
Die Höhe der Abgaben und Gebühren und wann diese anfallen, finden Sie unter Details/Infos zur Antragstellung.
Die Höhe der Abgaben und Gebühren und wann diese anfallen, finden Sie unter Details/Infos zur Antragstellung.
Hinweis
Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben
- die personenbezogenen Embargos (Menschenrechtsverstöße, Terrorismus, Verbreitung/Einsatz von Chemiewaffen, Cyber-Angriffe gegen die EU und ihre Mitgliedsstaaten) sowie
- die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen (z.B. EU-Dual Use-Verordnung) sowie
- für bestimmte Güter und Technologien die „No re-export to Russia/Belarus-Clause"
zusätzlich anwendbar.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Stand: 14.10.2025