Serbien: Freihandelsabkommen
Überblick über die wichtigsten Partner, Abkommen und Potenziale für das Exportgeschäft
Lesedauer: 1 Minute
Schon gewusst?
Serbien verfügt über eine Reihe von Freihandelsabkommen, wonach Produkte mit offiziell belegtem Präferenzursprung zu gesenkten Zollsätzen exportiert bzw. importiert werden können. Freihandelspartner:
- Europäische Union (Stabilisierung‑ und Assoziierungsabkommen)
- EFTA - Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
- CEFTA - Staaten, (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien)
- Türkei
- Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Kasachstan, Kirgistan, Russland, Weißrussland)
- Vereinigtes Königreich/ Nordirland.
- Volksrepublik China
- Ägypten
- Vereinigte Arabische Emirate (UAE)
Freihandelsabkommen in Verhandlung mit:
- Südkorea
- Japan
- Indien
- Ukraine – Unterzeichnung Ende 2026 zu erwarten
Wie können Sie den Präferenzzoll nutzen?
Indem Sie ein Reihengeschäft vereinbaren. Sie kaufen z.B. in China, Ägypten usw. Ware und verkaufen diese direkt einem Unternehmen in Serbien. Durch Vorlage eines Präferenznachweises wird die Ware nun zu den gesenkten Zollsätzen gemäß dem Freihandelsabkommen verzollt.
Direkttransport
Bei allen Freihandelsabkommen verfällt in der Regel der begünstigte Zollsatz, wenn die Ware nicht direkt nach Serbien exportiert wird. Dies kann jedoch zumeist durch die vorschriftsmäßige Nutzung eines Zollagers in Österreich vermieden werden, wo die Ware nicht verzollt, sondern unverändert unter Zollaufsicht gestellt wird.
Serbien ist Teil der Paneuropa‑Mittelmeer‑Kumulationszone (PEM), wodurch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte diagonale Ursprungskumulierung anwenden können.
Was bedeutet das?
Das bedeutet in der Praxis, dass Vormaterialien aus Partnerstaaten wie der EU, den CEFTA‑Ländern, den EFTA‑Staaten oder der Türkei bei ausreichender Be- oder Verarbeitung in Serbien zu einem Finalprodukt kombiniert werden können und zum gesenkten Zollsatz (Präferenzzollsatz) in diese Länder exportiert werden können. Eine Voraussetzung ist auch, dass die involvierten Länder gegenseitig ein Abkommen unterzeichnet haben.
Serbien ist seit 2012 EU-Beitrittskandidat und somit verpflichtet, am Tag des EU-Betritts die Freihandelsabkommen mit den oben angeführten Ländern aufzulösen.
Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung: belgrad@wko.at
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