USA: Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile
25 Prozent Zoll auf Importe seit 3.4.2025
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Die US‑Regierung hat für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile sowie bestimmte Fahrzeugkategorien sektorale Zölle auf Grundlage von Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 eingeführt, um nationale Sicherheitsinteressen, die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Automobilindustrie und die Stabilität kritischer Lieferketten zu schützen.
Was gilt aktuell?
Mit Presidential Proclamation 10908 vom 26. März 2025 und Presidential Proclamation 10925 vom 29. April 2025 wurde ein 25 % Zoll (ad valorem) auf alle genannten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile (Automobile und Automobile Parts) im Allgemeinen eingeführt. Die Maßnahmen wurden durch spätere Anpassungen (Presidential Proclamation 10984 vom 17. Oktober 2025) als eigenständige, sektor‑spezifische Differenzierung, gültig ab 1. November 2025, innerhalb des Fahrzeugsektors präzisiert und fortgeschrieben:
- 25 % Zoll auf mittel‑ und schwere Nutzfahrzeuge (MHDVs)
- 10 % Zoll auf Busse
Voraussetzungen für diese Zollsätze sind:
- Das Fahrzeug muss vollständig in den USA endmontiert werden.
- Der Hersteller muss autorisiert sein und einen formellen Antrag beim Secretary of Commerce stellen.
- Vorgepackte Bausätze („MHDV knock-down kits or other equivalent parts compilations“) sind von der Regelung ausgeschlossen.
Offset-Kompensation
Mit der Proklamation zur Abmilderung der Autozölle (Proklamation vom 29. April) können US-Autobauer für einen Teil der Kosten von importierten Bauteilen eine Zollentlastung erhalten. Diese erfolgt für einen Teil der Zölle auf importierte Fahrzeugteile, wenn die Endmontage der Fahrzeuge in den USA erfolgt. Die Entlastung berechnet sich auf Basis des unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers („Manufacturer’s Suggested Retail Price“ (MSRP)) der Fahrzeuge, die in den USA montiert wurden:
- 3,75% des MSRP für Fahrzeuge, die zwischen dem 3. April 2025 und dem 30. April 2026 endmontiert wurden.
- 2,5% des MSRP für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Mai 2026 und dem 30. April 2027 endmontiert werden.
Für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, bei denen der Automobilhersteller die Endmontage nicht in den Vereinigten Staaten durchführt (d. h. Nicht-US-Autos), gilt ein Zollsatz von 25 %, wobei Sonderbestimmungen gelten, wenn das Auto USMCA-zertifiziert ist (d. h. einen regionalen Wertanteil von 75 %, einen Stahl- und Aluminiumanteil von 70 % und den erforderlichen Arbeitswertanteil aufweist).
Ab dem 1. November 2025 können auch Hersteller von mittel- und schwergewichtigen Lastkraftwagen (MHDVs) eine Offset-Kompensation gemäß der neuen Regel beantragen. Die Kompensation beträgt 3,75% der Unverbindlichen Händler-Preisempfehlung (MSRP) aller qualifizierten LKW, die ein Hersteller innerhalb eines Offset-Jahres (1. November bis 31. Oktober) in den USA montiert. Die Werte zur Berechnung werden jährlich durch den Secretary of Commerce festgelegt.
Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2030. Eine Nutzung des Offsets kann von den Behörden untersagt werden, wenn nationale Sicherheitsinteressen betroffen sind.
Betroffene Produkte
Die Zölle werden über entsprechende HTSUS‑Chapter‑99‑Positionen umgesetzt und durch die U.S. Customs and Border Protection vollzogen. Die betroffenen Zolltarifnummern (HTSUS-Unterpositionen) von Autos und Autoteilen finden sich im Annex I der Proklamation 10908 vom 26. März 2025.
Ergänzende Maßnahme gemäß Section 122 und Section 232 Aluminium, Stahl und Kupfer
Mit einer Presidential Proclamation vom 20. Februar 2026 auf Grundlage von Section 122 des Trade Act of 1974 wurde zusätzlich ein vorübergehender Importzoll von 10 % (ad valorem) + MFN eingeführt. Dieser ist auf alle übrigen Importwaren anwendbar, soweit diese nicht bereits ausdrücklich von Section‑232‑Maßnahmen erfasst sind. Diese Maßnahme dient ausdrücklich der Reaktion auf grundlegende internationale Zahlungsprobleme und ist zeitlich sowie sachlich von den Section‑232‑Zöllen zu unterscheiden.
Des weiteren gilt eine Sonderbestimmung für Motorräder auf Basis von Section 232 Aluminium, Stahl und Kupfer auf alle Fahrzeugteile für Motorräder, die unter Kapitel 84, 85 und 87 des HTSUS fallen, sowie alle im Annex I-B der Proklamation vom 2. April 2026 erwähnten Zolltarifnummern fallen nicht unter die sektoralen Zölle für Aluminium-, Stahl- und Kupferderivate und sind somit auch Gegenstand von den Section 122 Zöllen.
Sonderregelungen
USMCA‑Präferenzbehandlung: Für Waren, die die Voraussetzungen für eine präferenzielle Behandlung im Rahmen des US‑Mexico‑Canada Agreement (USMCA) erfüllen, gilt eine Sonderregelung. Solche Waren können – vorbehaltlich der detaillierten Ursprungs‑ und Nachweisregeln – von den sektoralen Zöllen ausgenommen oder begünstigt sein. Hier gilt der 25 %-Zollsatz nur auf den Wert der nicht‑amerikanischen Komponenten, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind :
- Regionaler Wertanteil mindestens 75 %
- 70 % US‑Stahl‑/Aluminiumanteil
- Einhaltung der USMCA‑Arbeitswertregel
Sonderregelung für Importe aus der Europäischen Union: Für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile mit Ursprung in der Europäischen Union gilt eine zollrechtliche Obergrenze. Die Gesamtbelastung aus regulärem MFN‑Zollsatz und zusätzlichem Section‑232‑Zoll darf 15 % nicht überschreiten.
Weitere Ausnahmen
- Fahrzeuge, die mindestens 25 Jahre alt sind, sind weiterhin zollbefreit (Presidential Proclamation vom 26. März 2025).
- Für das Vereinigte Königreich wurden ein Kontingent von 100 000 zollbegünstigten Fahrzeugen (10 %-Zoll) zugelassen (Presidential Proclamation vom 18. Juni 2025).
Präsidentielle Rechtsakte und Rechtsgrundlage
Die sektoralen Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile werden durch die Presidential Proclamation 10908 vom 26. März 2025 und die Presidential Proclamation 10925 vom 29. April 2025 sowie die Presidential Proclamation 10984 vom 17. Oktober 2025 für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge und Busse. Ergänzend wurde mit Presidential Proclamation vom 20. Februar 2026 ein temporärer Importzoll eingeführt. Die sektoralen Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile stützen sich auf Section 232 des Trade Expansion Act von 1962, während der temporäre Importzoll vom Februar 2026 auf Section 122 des Trade Act of 1974 beruht. Rechtlicher Hintergrund der Section‑232‑Maßnahmen ist eine Untersuchung des Handelsministeriums, in der festgestellt wurde, dass umfangreiche Importe von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen die nationale Sicherheit, die industrielle Basis sowie strategisch wichtige Lieferketten der Vereinigten Staaten beeinträchtigen können.