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Eine Person in grauer Latzhose ist knapp neben einem weißen Auto, dessen Motorhaube geöffnet ist. Die Person hält ein weißes Teil auf das Auto. Beim vorderen Scheinwerfer des Autos ist ein braunes Klebeband
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USA: Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile

25 Prozent Zoll auf Importe seit 3.4.2025 

Lesedauer: 3 Minuten

USA
23.10.2025

Was wurde beschlossen

Am 26. März 2025 erließ Präsident Donald Trump die Proclamation 10908 – Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts into the United States. Diese führte einen einheitlichen Zollsatz von 25 % Ad Valorem auf die Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen ein, die nicht unter ein Präferenzabkommen fallen (Federal Register 2025 05930) und fußt auf Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 (19 U.S.C. 1862) unter dem Aspekt der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten.

Der Zoll trat schließlich am 3. April 2025 in Kraft und betrifft u. a.:

  • Personenkraftwagen (Sedans, SUV, Crossover, Minivans, Pickups und Vans)
  • Autoteile wie Motoren, Getriebe, Lithium‑Ionen‑Batterien, elektronische Komponenten und Fahrwerks‑Teile .

Seit 3. Mai wurde der 25 %-ige Zoll auch auf Autoteile erweitert. Die Liste inkludiert Motoren, Getriebe, Lithium-Ionen-Batterien und andere wichtige Komponenten. Betroffen sind auch Teile wie Reifen, Stoßdämpfer, Zündkerzen und Bremsschläuche. US-Hersteller wird zudem die Möglichkeit geboten, dem US-Handelsministerium weitere Komponenten für eine mögliche Erweiterung der Liste vorzuschlagen. Die betroffenen Zolltarifnummern (HTSUS-Unterpositionen) von Autos und Autoteilen finden sich im Annex I der Proklamation10908 vom 26. März 2025.

Im Rahmen der EU USA Vereinbarung vom 27. Juli 2025 (Federal Register 2025 18660) wurde ein reduzierter Zollsatz von 15 % auf fertige Autos aus der EU festgelegt. Dies gilt nur für Ursprungsware im Sinne des Abkommens.

Mit der Proklamation zur Abmilderung der Autozölle (Proklamation vom 29. April) können US-Autobauer für einen Teil der Kosten von importierten Bauteilen eine Zollentlastung erhalten. Konkret ermöglicht diese Proklamation US-Autobauern eine Zollentlastung, die einen Teil der Zölle auf importierte Fahrzeugteile kompensiert, wenn die Endmontage der Fahrzeuge in den USA erfolgt. Diese Entlastung berechnet sich anhand eines Prozentsatzes des aggregierten Manufacturer’s Suggested Retail Price (MSRP) der Fahrzeuge, die in den USA montiert wurden:

  • 3,75% des aggregierten MSRP für Fahrzeuge, die zwischen dem 3. April 2025 und dem 30. April 2026 endmontiert wurden
  • 2,5% des aggregierten MSRP für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Mai 2026 und dem 30. April 2027 endmontiert werden

Für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, bei denen der Automobilhersteller die Endmontage nicht in den Vereinigten Staaten durchführt (d. h. Nicht-US-Autos), gilt ein Zollsatz von 25 %, wobei Sonderbestimmungen gelten, wenn das Auto USMCA-zertifiziert ist (d. h. einen regionalen Wertanteil von 75 %, einen Stahl- und Aluminiumanteil von 70 % und den erforderlichen Arbeitswertanteil aufweist).

Etwa die Hälfte der in den USA verkauften Autos stammen aus dem Ausland, und fast 60 Prozent der Autoteile der Fahrzeuge, die in den USA montiert werden, sind importiert. 

Gemäß der Proklamation vom 17. Oktober 2025 wird der Zollsatz auf mittel- und schwergewichtige LKWs sowie bestimmte Teile dieser Fahrzeuge (Motoren, Getriebe, Fahrwerkskomponenten, Batterien etc.) ab 1. November 2025 auf 25 % festgesetzt. Für Busse wird ein Zollsatz von 10 % eingeführt.

Voraussetzungen sind:

  • Das Fahrzeug muss vollständig in den USA endmontiert sein.
  • Der Hersteller muss autorisiert sein und einen formellen Antrag beim Secretary of Commerce stellen.
  • Vorgepackte Bausätze („MHDV knock-down kits or other equivalent parts compilations“) sind von der Regelung ausgeschlossen.

Ab dem 1. November 2025 können auch Hersteller von mittel- und schwergewichtigen Lastkraftwagen (MHDVs) eine Offset-Kompensation gemäß der neuen Regel beantragen. Die Kompensation beträgt 3,75% des Gesamtwerts (aggregierten MSRP) aller qualifizierten LKW, die ein Hersteller innerhalb eines Offset-Jahres (1. November bis 31. Oktober) in den USA montiert. Die Werte zur Berechnung werden jährlich durch den Secretary of Commerce festgelegt.

Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2030. Eine Nutzung des Offsets kann von den Behörden untersagt werden, wenn nationale Sicherheitsinteressen betroffen sind. 

Ausnahmen

Importeure von Fahrzeugen, die unter das USMCA‑Abkommen fallen, bleiben zollbegünstigt. Hier gilt der 25 %-Zollsatz nur auf den Wert der nicht‑amerikanischen Komponenten, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind :

  • Regionaler Wertanteil mindestens 75 %
  • 70 % US‑Stahl‑/Aluminiumanteil
  • Einhaltung der USMCA‑Arbeitswertregel

Importeure, die diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, müssen den US-Anteil der importierten Fahrzeuge genau angeben. Bei Falschangaben sieht die Proklamation vor, dass der 25-prozentige Zollsatz auf den vollen Wert des Fahrzeugs erhoben wird.

Weitere Ausnahmen

Rechtliche Grundlage

Die Zölle basieren (wie die Stahl- und Aluminiumzölle) auf Section 232 des the Trade Expansion Act of 1962 und dem Ergebnis einer bereits 2019 erfolgten Untersuchung durch das Handelsministerium, dass die Einfuhren von Personenkraftwagen, leichten Nutzfahrzeugen und bestimmten Autoteilen die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden könnten.


Webinar | USA Zoll-Update: Sektion 232 Zölle

In unserem Webinar vom 8. Oktober 2025 informieren wir über die aktuellen Auswirkungen der US-Zölle auf österreichische Schwerpunktbranchen wie Maschinenbau. Der Fokus liegt dabei auf den Section 232 Zöllen, die Warenimporte aus Stahl, Aluminium und Kupfer sowie Autos und Autoteile betreffen.  

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