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Nahaufnahme eines Zettels, auf dem Sanctions steht. Der Zettel wird von den Händen einer Person in die Kamera gehalten
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Syrien: EU und USA beschließen Ende der Wirtschaftssanktionen

Gezielte Lockerungen schaffen neuen Handlungsspielraum für den Wiederaufbau unter der Interimsregierung

Lesedauer: 1 Minute

Syrien
02.06.2025

Ende Mai 2025 haben die EU und die USA ihre Sanktionspolitik gegenüber Syrien überarbeitet. Im Fokus steht eine vorsichtige Öffnung gegenüber der neuen Interimsregierung unter Präsident Ahmed al-Sharaa – ohne die Sanktionen gegen zentrale Figuren des Assad-Regimes aufzuheben.

Die Europäische Union hatte bereits im Februar 2025 erste gezielte Lockerungen beschlossen. Im Zentrum stehen wirtschaftliche Erleichterungen in den Bereichen ziviler Transport, Energieinfrastruktur und begrenzte Finanztransaktionen mit der syrischen Zentralbank. Begleitend dazu wurden 22 Organisationen von der Sanktionsliste gestrichen. Auch mehrere Interimsministerien, etwa für Energie, Infrastruktur, Finanzen, Gesundheit oder Bildung, sind seit 28.Mai 2025 nicht mehr sanktioniert.

Weiterhin gelistet bleiben jedoch das Präsidialamt, sicherheitsnahe Ressorts sowie über 300 Einzelpersonen und über 80 Organisationen mit anhaltender Nähe zum Assad-Regime.

Ziel der Maßnahmen ist es, europäischen Unternehmen eine rechtssichere Beteiligung am zivilen Wiederaufbau zu ermöglichen – unter strengen Sorgfaltspflichten.

Auch die USA haben mit der General License 25 (GL25) temporär bestimmte Transaktionen mit der Interimsregierung, der Zentralbank und öffentlichen Einrichtungen in ausgewählten Sektoren zugelassen – befristet bis Mitte November 2025.

Ausgenommen sind sicherheitsrelevante Ministerien und Einzelpersonen des Assad-Regimes.

Der Caesar Act an sich bleibt vorerst unverändert bestehen. Eine vorübergehende 180-tägige Aussetzung bestimmter Sanktionen, inklusive Sekundärsanktionen ermöglicht es jetzt aber Drittstaaten mit deutlich geringerem Sanktionsrisiko sich am Wiederaufbau Syriens zu beteiligen.

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