Teilnahmebedingungen für Wirtschaftsmissionen der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
Alle Informationen zu Teilnahme, Leistungen und Stornierung auf einen Blick
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Zur Förderung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit dem Ausland führt die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) Wirtschaftsmissionen im Ausland durch und ermöglicht österreichischen Unternehmen die Teilnahme unter folgenden Bedingungen:
1. Grundsätzliches
- Die von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA geplanten Wirtschaftsmissionen werden durchgeführt, wenn die erforderliche Mindestanzahl von Firmenanmeldungen (abhängig von den lokalen Gegebenheiten) erreicht ist. Bei Wirtschaftsmissionen gilt in der Regel eine Mindestanzahl von 5 teilnehmenden Firmen.
Für jede vertretene Firma ist eine eigene Anmeldung erforderlich (siehe dazu auch Abschnitte 2, 4 und 8). - Wenn die erforderliche Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht wird, behält sich die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA das Recht vor, diese Wirtschaftsmissionen abzusagen oder eine andere Form der Abwicklung durchzuführen.
- Abweichungen von den durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA definierten und publizierten Teilnahmebedingungen für Wirtschaftsmission (insbesondere das kostenlose Auflegen von Werbematerial, Broschüren, Prospekten u.ä.) sind nicht zulässig.
2. Teilnahme
- Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich mit aufrechter (nicht ruhend gemeldeter) Gewerbeberechtigung. Nichtmitglieder werden nur berücksichtigt, wenn es im direkten Interesse der österreichischen Wirtschaft ist und Kapazitäten verfügbar sind.
- Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Wirtschaftsmission muss vor Ende der Anmeldefrist über das entsprechende Online-Anmeldeformular auf wko.at erfolgen.
- Wer eine andere Person als sich selbst zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er/sie bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.
- Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens und nach noch verfügbaren Plätzen berücksichtigt. Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eintreffen, können nur berücksichtigt werden, wenn noch Restplätze verfügbar sind.
- Die fristgerecht eingesandte Anmeldung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung zur Wirtschaftsmission.
- Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA diese schriftlich akzeptiert.
- De-minimis-Förderung: Die Teilnehmer:innen bestätigen mit ihrer Anmeldung die Einhaltung der De-minimis-Richtlinien.
- Bei Veranstaltungen, die online abgehalten werden, gilt: Die Teilnehmer:innen sind selbst für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, mindestens 5 Minuten vor Beginn der Veranstaltung den Zugang zu prüfen – bei erstmaliger Teilnahme mind. 30 Minuten vor Beginn, damit noch ein Support möglich ist. Eine Erstattung der Kostenbeiträge bei technischen Problemen, Fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten der Teilnehmer:innen ist nicht möglich.
3. Leistungen
Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA bietet im Rahmen einer Wirtschaftsmission ein umfangreiches Leistungspaket, welches je nach Veranstaltung, Markt oder Thema unterschiedlich sein kann. Details zum Leistungspaket einer Wirtschaftsmission entnehmen Sie dem Programm und der Ankündigung auf wko.at.
Typischerweise werden folgende Leistungen geboten:
- Geeignete werbliche Maßnahmen (Publikationen in Print- oder elektronischen Medien, Direct Mailing, etc.) zur Bekanntmachung der teilnehmenden Firmen bzw. der Veranstaltung insgesamt.
- Unterstützung bei der Reisevorbereitung und -Abwicklung sofern notwendig.
- Markt- und Länderinformationen zu Beginn der Veranstaltung.
- Betreuung der teilnehmenden Firmen während der gesamten Dauer der Veranstaltung durch das zuständige AußenwirtschaftsCenter.
- Nachbetreuung der Interessent:innen des Gastlandes und Weiterverfolgung der hergestellten Kontakte auf individuellen Wunsch der Teilnehmer:innen.
4. Kostenbeitrag
- Je nach Anzahl der Destinationen und Intensität der Betreuung wird ein in der Veranstaltungsausschreibung genannter Kostenbeitrag von der Service GmbH der Wirtschaftskammer Österreich vorgeschrieben. Der Kostenbeitrag wird pro Firma verrechnet, wobei die Teilnahme von maximal zwei Firmenvertreter:innen inkludiert ist. Ab der dritten Person wird der halbe Kostenbeitrag pro Person verrechnet.
Ausnahmen:- Wenn mehrere Firmenvertreter:innen von ein und demselben Unternehmen getrennte Termine wahrnehmen, wird der o.g. Kostenbeitrag pro Person vorgeschrieben.
- Der Kostenbeitrag kann auch pro Person (und nicht pro Firma) verrechnet werden, wenn dies in der Veranstaltungsausschreibung so angegeben ist.
- Nichtmitglieder bezahlen einen Zuschlag von 100% auf den Kostenbeitrag.
- Sollte eine Firma oder Person nicht am gesamten Programm teilnehmen, ist dennoch der komplette Kostenbeitrag zu bezahlen.
- Folgende Leistungen sind nicht im Kostenbeitrag inkludiert:
- (Individuelle) Dolmetschkosten
- Reise- und Transportkosten
- Aufenthaltskosten
- Sollten vorhergehende Marktuntersuchungen der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ergeben, dass für das Angebot einer teilnehmenden Firma ungenügende Geschäftsmöglichkeiten bestehen, wird diese rechtzeitig informiert und erhält den Kostenbeitrag rückerstattet.
- Wird die Wirtschaftsmission von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA abgesagt, weil die Mindestanmeldezahl nicht erreicht wird oder andere sachliche Gründe vorliegen, wird der Kostenbeitrag ebenfalls refundiert. Eine Rückerstattung im Falle einer Nichtteilnahme aus anderen Gründen ist nicht möglich.
- Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA übernimmt in den unter Punkt 4.4 und 4.5 genannten Fällen kein Risiko für allfällige Flug- oder Hotelstornogebühren sowie sonstige im Zuge der Vorbereitungen entstandene Kosten.
- Wenn es sich um eine go-international finanzierte Veranstaltung handelt, dann haben öffentliche Einrichtungen keinen Anspruch auf Förderungen im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international. Unter öffentlichen Einrichtungen werden Institutionen verstanden, an denen Bund, Bundesländer oder Gemeinden beteiligt sind. Gerne informieren wir diese Einrichtungen auf Anfrage über den für sie geltenden Kostenbeitrag.
5. Präsentierte Güter und Dienstleistungen
- Bei Wirtschaftsmissionen sollen primär österreichische Waren (Kriterium: Vorschriften über Erteilung von Ursprungszeugnissen) und Verfahren oder Dienstleistungen österreichischer Unternehmen mit inländischer Wertschöpfung präsentiert werden. Je nach verfügbaren Plätzen können auch andere Firmen zugelassen werden, sofern auf den Produktunterlagen das österreichische Kammermitglied als Ansprechpartner:in aufscheint. Ein Hinweis bei der Produktbeschreibung auf eine ausländische Herkunft ist nicht gestattet.
- Aufgrund eines Lizenzvertrages in Österreich hergestellte Produkte sind zugelassen, sofern die Herstellung in Österreich im Sinn von Punkt 5.1 erfolgte und der Lizenzvertrag den Verkauf der Produkte im Land, in welchem die Veranstaltung stattfindet, nicht verbietet.
- Im Rahmen der Beteiligung eines österreichischen Unternehmens dürfen, soweit dies lokalen Bestimmungen nicht widerspricht, auch Produkte präsentiert werden, die von einer (100%igen) Tochterfirma im Ausland hergestellt werden. Weiters sind auch ausländische Produkte zugelassen, sofern sie Zulieferungen zur branchenüblichen Komplettierung des österreichischen Angebotes darstellen und dadurch nicht die österreichische Identität des Gesamtangebotes beeinträchtigen oder die Absatzchancen einschlägiger österreichischer Erzeugnisse vermindern. Priorität genießt in jedem Fall die Förderung des Exports österreichischer Erzeugnisse.
- Grundsätzlich werden nur Teilnehmer:innen zugelassen, deren Programm den Vorgaben der Veranstalterin und der Thematik der Veranstaltung entspricht.
6. Datenschutz
- Es gelten die Datenschutzrichtlinien der WKÖ in der jeweils aktuellen Fassung.
Wenn es sich um eine go-international finanzierte Veranstaltung handelt, dann wird die betroffene Veranstaltung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) abgehalten und finanziert. Daher erlangt in diesen Fällen auch das BMWET die für die Veranstaltungsabwicklung von Ihnen abgegebenen Daten. Darüber hinaus werden das BMWET und die WKO die von Ihnen für die Zwecke der Veranstaltungsanmeldung und -abwicklung angegebenen personen- und unternehmensbezogene Daten für die Weiterentwicklung der Internationalisierungsoffensive go-international sowie für die Evaluierung volkswirtschaftlicher Effekte der Fördermaßnahmen verwenden. Hierbei berufen wir uns auf unser berechtigtes Interesse nach Art 6 lit f DSGVO. Wenn Sie diese Datenverarbeitung Ihrer Daten nicht wünschen, dann geben Sie uns bitte per E-Mail an go-international@wko.at Bescheid. Dies entspricht dem Ihnen zustehenden Widerspruchsrecht nach Art 21 DSGVO. - Fallweise werden bei Veranstaltungen der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verbesserung der Interaktion unter den Teilnehmenden folgende Tools verwendet: B2Match (Terminvereinbarung), Slido (Interaktion mit dem Publikum) und Superevent (digitale Unterstützung und interaktive Gestaltung von Veranstaltungen). Sofern dabei für die Datenverarbeitung eine Einwilligung nötig ist, wird diese bei der Anmeldung zu den Tools eingeholt.
- Im Rahmen der Teilnahme an Wirtschaftsmissionen können Fotos, Audio- und Videoaufnahmen gemacht werden. Unter Wahrung der Rechte der Betroffenen werden Fotos, Audio- und Videoaufnahmen von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA auf WKO-Kanälen wie Printmedien, Social-Media (zum Beispiel YouTube), Fernsehsendungen sowie auf Websites und in Informationsmaterialien der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA medial verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO. Berechtigtes Interesse ist dabei die Dokumentation von öffentlichkeitsrelevanten Ereignissen sowie die Presse- und Medienarbeit.
7. Ausschluss von der Beteiligung
- Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA kann ein Unternehmen wegen Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen ausschließen. Dies insbesondere dann, wenn nicht ausschließlich österreichische Waren oder Dienstleistungen (siehe Abschnitt 5) präsentiert werden.
- Ein Unternehmen, das mit Beitragszahlungen für die betreffende oder andere Beteiligungen an Veranstaltungen der Wirtschaftskammer Österreich im Rückstand ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Firmen in einem Insolvenzverfahren oder für die ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde, können nur bei umgehender Begleichung des Kostenbeitrags sowie einer Kaution für Nebenspesen und Sonderleistungen an der Veranstaltung teilnehmen.
- Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA kann Unternehmen, die ausgeschlossen wurden, jene Kosten, die bis zum Ausschluss entstanden sind, in Rechnung stellen.
8. Rücktritt, Nichtteilnahme
- Eine Rücktrittserklärung ohne Verrechnung von Kosten bzw. mit Refundierung des bereits einbezahlten Kostenbeitrags muss nachweislich in schriftlicher Form spätestens bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bei der ausschreibenden Stelle eingelangt sein (Kontaktdaten siehe Einladung oder Veranstaltungsausschreibung auf wko.at).
- Nach diesem Zeitpunkt werden 50% des Beitrages verrechnet.
9. Haftungsausschluss
- Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen wird seitens der Veranstalterin keine Haftung übernommen.
- Die Veranstalterin haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der/die Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmer:innen ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Veranstaltungsinhalte und -Unterlagen, sowie für das Gebaren von bei der Veranstaltung vermittelten Geschäftspartner:innen, kann eine Haftung keinesfalls übernommen werden.
10. Gültigkeit der Teilnahmebedingungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.
- Die aktuelle Fassung der Teilnahmebedingungen ist auf unserer FAQ-Seite abrufbar.
- Änderungen der Teilnahmebedingungen bleiben der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist das für die Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien, sachlich und örtlich zuständige Gericht.