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Seitliche Aufnahme von sieben Personen in Bürokleidung, die vor einer Glaswand stehen. Auf der Wand kleben viele verschiedene, bunte Post-its. Eine Person hat ihre Hand auf einem Post-it. Die anderen Personen blicken auf die Post-its
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Teilnahmebedingungen für Workshops der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

Alle Informationen zu Teilnahme, Leistungen und Stornierung auf einen Blick

Lesedauer: 7 Minuten

Stand: 01.04.2025
Hinweis
Bei Fragen zu einer konkreten Veranstaltung kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartner:innen, die in der Veranstaltungseinladung bzw. in der Veranstaltungsankündigung auf wko.at genannt sind.

Zur Förderung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit dem Ausland führt die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) Workshops im In- und Ausland durch und ermöglicht österreichischen Unternehmen die Teilnahme unter folgenden Bedingungen:

1. Grundsätzliches

  1. Die Teilnahmebedingungen gelten für den Besuch von Workshops der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der WKÖ im In- und Ausland. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.
  2. Die von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA geplanten Workshops werden durchgeführt, wenn die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen erreicht ist. Bei Workshops gilt in der Regel eine Mindestanzahl von 5 Teilnehmenden.
    Für jede:n Teilnehmer:in ist eine eigene Anmeldung erforderlich (siehe dazu auch Abschnitte 2, 3 und 6).
  3. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmende einverstanden, die jeweils gültigen Veranstaltungs- und Hausordnungen der Veranstalterin einzuhalten.
  4. Wenn die erforderliche Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht wird, behält sich die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA das Recht vor, diesen Workshop abzusagen oder eine andere Form der Abwicklung durchzuführen.
  5. Die Veranstaltungen werden langfristig geplant, daher behält sich die Veranstalterin Änderungen im Programm vor (Vortragende/Termine/Veranstaltungsort etc.).

2. Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich mit aufrechter (nicht ruhend gemeldeter) Gewerbeberechtigung. Nichtmitglieder werden nur berücksichtigt, wenn es im direkten Interesse der österreichischen Wirtschaft ist und Kapazitäten verfügbar sind.
  2. Die Anmeldung für die Teilnahme an einem Workshop muss vor Ende der Anmeldefrist schriftlich bzw. über das entsprechende Online-Anmeldeformular auf wko.at erfolgen. Lediglich bei kostenlosen Veranstaltungen kann die Anmeldung auch persönlich entgegengenommen werden. Jede Anmeldung ist verbindlich.
  3. Wer eine andere Person als sich selbst zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er bzw. sie bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.
  4. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens und nach noch verfügbaren Plätzen berücksichtigt. Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eintreffen, können nur berücksichtigt werden, wenn noch Restplätze verfügbar sind.
  5. Die fristgerecht eingesandte Anmeldung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung zum Workshop.
  6. Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA diese schriftlich akzeptiert.
  7. De-minimis-Förderung: Die Teilnehmer:innen bestätigen mit ihrer Anmeldung die Einhaltung der De-minimis-Richtlinien.
  8. Bei Veranstaltungen, die online abgehalten werden, gilt: Die Teilnehmer:innen sind selbst für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, mindestens 5 Minuten vor Beginn der Veranstaltung den Zugang zu prüfen – bei erstmaliger Teilnahme mind. 30 Minuten vor Beginn, damit noch ein Support möglich ist. Eine Erstattung der Kostenbeiträge bei technischen Problemen, Fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten der Teilnehmer:innen ist nicht möglich. Ein Schadenersatz ist ebenfalls ausgeschlossen.
  9. Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen (z.B.: Registrierungspflicht) gebunden, werden diese gesondert angeführt und sind von den Teilnehmenden zu erfüllen.

3. Kostenbeitrag

  1. Je nach Art und Programm der Veranstaltung wird ein in der Veranstaltungsausschreibung genannter Kostenbeitrag vorgeschrieben.
  2. Grundsätzlich ist pro Firma eine teilnehmende Person vorgesehen, bei noch freien Plätzen können weitere Teilnehmer:innen von einer Firma angemeldet werden.
  3. Bei Workshops, die im Ausland organisiert werden, wird ein in der Veranstaltungsausschreibung genannter Kostenbeitrag von der Service GmbH der Wirtschaftskammer Österreich vorgeschrieben. Der Kostenbeitrag wird pro Person verrechnet. Nichtmitglieder bezahlen einen Zuschlag von 100% auf den vorgeschriebenen Kostenbeitrag.
  4. Sollte eine Firma oder Person nicht am gesamten Programm teilnehmen, ist dennoch der komplette Kostenbeitrag zu bezahlen.
  5. Folgende Leistungen sind nicht im Kostenbeitrag inkludiert:
    • (Individuelle) Dolmetschkosten
    • Reise- und Transportkosten
    • Aufenthaltskosten
  6. Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit von Vortragenden oder andere unvorhergesehene Ereignisse) abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und bereits eingezahlte Kostenbeiträge werden refundiert. Ein Ersatz für darüberhinausgehende Aufwendungen jeder Art (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten etc.) ist ausgeschlossen.
  7. Wenn es sich um eine go-international finanzierte Veranstaltung handelt, dann haben öffentliche Einrichtungen keinen Anspruch auf Förderungen im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international. Unter öffentlichen Einrichtungen werden Institutionen verstanden, an denen Bund, Bundesländer oder Gemeinden beteiligt sind. Gerne informieren wir diese Einrichtungen auf Anfrage über den für sie geltenden Kostenbeitrag.

4. Datenschutz

  1. Es gelten die Datenschutzrichtlinien der WKÖ in der jeweils aktuellen Fassung.
  2. Wenn es sich um eine go-international finanzierte Veranstaltung handelt, dann wird die betroffene Veranstaltung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) abgehalten und finanziert. Daher erlangt in diesen Fällen auch das BMWET die für die Veranstaltungsabwicklung von Ihnen abgegebenen Daten. Darüber hinaus wird das BMWET und die WKO die von Ihnen für die Zwecke der Veranstaltungsanmeldung und -abwicklung angegebenen personen- und unternehmensbezogene Daten für die Weiterentwicklung der Internationalisierungsoffensive go-international sowie für die Evaluierung volkswirtschaftlicher Effekte der Fördermaßnahmen verwenden. Hierbei berufen wir uns auf unser berechtigtes Interesse nach Art 6 lit f DSGVO. Wenn Sie diese Datenverarbeitung Ihrer Daten nicht wünschen, dann geben Sie uns bitte per E-Mail an go-international@wko.at Bescheid. Dies entspricht dem Ihnen zustehenden Widerspruchsrecht nach Art 21 DSGVO.
  3. Fallweise werden bei Veranstaltungen der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verbesserung der Interaktion unter den Teilnehmenden digitale Tools verwendet. Dazu zählen unter anderem: B2Match (Terminvereinbarung), Slido (Interaktion mit dem Publikum) oder Superevent (digitale Unterstützung und interaktive Gestaltung von Veranstaltungen). Sofern dabei für die Datenverarbeitung eine Einwilligung nötig ist, wird diese bei der Anmeldung zu den Tools eingeholt.
  4. Im Rahmen der Teilnahme an Workshops der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA können Fotos, Audio- und Videoaufnahmen gemacht werden. Unter Wahrung der Rechte der Betroffenen werden Fotos, Audio- und Videoaufnahmen von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA auf WKO-Kanälen wie Printmedien, Social-Media (zum Beispiel YouTube), Fernsehsendungen sowie auf Websites und in Informationsmaterialien der AUSSENWIRTSCHAFT medial verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO. Berechtigtes Interesse ist dabei die Dokumentation von öffentlichkeitsrelevanten Ereignissen sowie die Presse- und Medienarbeit.

5. Ausschluss von der Beteiligung

  1. Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA kann ein Unternehmen wegen Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen ausschließen. Dies insbesondere dann, wenn nicht ausschließlich österreichische Waren oder Dienstleistungen präsentiert werden.
  2. Ein Unternehmen, das mit Beitragszahlungen für die betreffende oder andere Beteiligungen an Veranstaltungen der Wirtschaftskammer Österreich im Rückstand ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Firmen in einem Insolvenzverfahren oder für die ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde, können nur bei umgehender Begleichung des Kostenbeitrags sowie einer Kaution für Nebenspesen und Sonderleistungen an der Veranstaltung teilnehmen.
  4. Die Wirtschaftskammer Österreich kann Unternehmen, die ausgeschlossen wurden, jene Kosten, die bis zum Ausschluss entstanden sind, in Rechnung stellen.

6. Rücktritt, Nichtteilnahme

  1. Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornoerklärung ist das Einlangen bei der Veranstalterin.
  2. Bei Stornierungen, die am Veranstaltungstag einlangen oder bei Nichtteilnahme, wird der komplette Kostenbeitrag verrechnet. Das Nominieren einer Ersatzperson, die an der Veranstaltung teilnimmt, ist möglich. Für diese gelten ebenfalls die Teilnahmebedingungen.
  3. Sollte ein:e Teilnehmende:r am Besuch eines Workshops im Inland verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Stornierungen, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, wird eine Stornogebühr von 50 % des Kostenbeitrags verrechnet.
  4. Bei Workshops im Ausland muss die Rücktrittserklärung ohne Verrechnung von Kosten bzw. mit Refundierung des bereits einbezahlten Kostenbeitrags nachweislich schriftlich spätestens bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bei der ausschreibenden Stelle (Kontaktdaten siehe Einladung oder Veranstaltungsausschreibung auf wko.at) eingelangt sein. Nach diesem Zeitpunkt werden 50% des Beitrages verrechnet.

7. Haftungsausschluss

  1. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen wird seitens der Veranstalterin keine Haftung übernommen.
  2. Die Veranstalterin haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der/die Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmer:innen ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Veranstaltungsinhalte und -Unterlagen, sowie für das Gebaren von bei der Veranstaltung vermittelten Geschäftspartner:innen, kann eine Haftung keinesfalls übernommen werden.

8. Gültigkeit der Teilnahmebedingungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.
  2. Die aktuelle Fassung der Teilnahmebedingungen ist hier abrufbar.
  3. Änderungen der Teilnahmebedingungen bleiben der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist das für die Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien, sachlich und örtlich zuständige Gericht.