Rekrutierung von Arbeitskräften aus Thailand
Direkte Anstellung thailändischer Arbeitskräfte in Österreich ohne lokale Niederlassung
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ThailandÖsterreichische Unternehmen fragen häufig nach der Rekrutierung thailändischer Arbeitskräfte für ihre Produktionsstätten und Fabriken in Österreich. Für ein österreichisches Unternehmen ohne Geschäftspräsenz in Thailand lautet die Antwort, dass die direkte Einstellung thailändischer Arbeitskräfte für eine Beschäftigung in Österreich nach thailändischem Recht nicht zulässig ist.
Es ist jedoch rechtlich möglich, thailändische Arbeitskräfte über bestimmte Kanäle einzustellen. Die wichtigsten verfügbaren Optionen sind:
- Zusammenarbeit mit dem „Department of Employment (DOE)”: Sie können das thailändische Arbeitsministerium beauftragen, in Ihrem Namen Arbeitskräfte zu rekrutieren. Dieser Service ist kostenlos, aber der Prozess kann zeitaufwändig sein.
- Beauftragung einer privaten thailändischen Personalvermittlungsagentur: Sie können mit einer privaten, lizenzierten Personalvermittlungsagentur in Thailand zusammenarbeiten. Die Agentur übernimmt den Rekrutierungsprozess, muss jedoch zuvor vom DOE zugelassen werden.
Obwohl diese Optionen bestehen, ist es wichtig zu wissen, dass die Migration thailändischer Arbeitskräfte nach Österreich aufgrund der Komplexität der Rahmenbedingungen begrenzt ist.
Österreichische Unternehmen, die weitere Empfehlungen und Fragen zur Beschäftigung thailändischer Arbeitskräfte in Österreich haben, können ihre Anfragen an das AußenwirtschaftsCenter Bangkok unter bangkok@wko.at richten.
Für thailändische ArbeitnehmerInnen in Österreich ist grundsätzlich eine Arbeitsbewilligung sowie ein entsprechendes Visum erforderlich. Mehr Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte.