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Fokus auf Glaspipette aus der Flüssigkeit in Phiole tropft, ringsum weitere Phiolen im Ausschnitt
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Antidumpingverfahren: Trichlorisocyanursäure (TCCA)

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 4 Minuten

Produkt

Trichlorisocyanursäure (International Non-proprietory Name: Symclosen) und Zubereitungen daraus

Land

China

KN-Code

ex 2933 69 80, ex 3808 40 20

Verwendung

Wasseraufbereitung von Swimmingpools, Haushalts- und Industriegeschirrspüler, Bodenreinigung und Waschmittel, bakterizide und sterilisierende Verbindungen, Trockenbleichformulierungen und Wasseraufbereitung für Kühltürme

Kläger

European Chemical Industry Council - CEFIC


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2004/C 178/02 vom 10. Juli 2004

Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 538/2005 vom 7. April 2005

Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 1631/2005 vom 3. Oktober 2005

letzte Verlängerung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2230 vom 4. Dezember 2017

Neuausführerüberprüfung (3 chin. Hersteller):
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1209 vom 22. Juli 2021

Bevorstehendes Außerkrafttreten Antidumpingmaßnahmen:
Bekanntmachung 2022/C 113/05 vom 9. März 2022

Einführung endgültiger Antidumpingzölle für drei chinesische Hersteller:
Durchführungsverordnung (EU) 2022/619 vom 12. April 2022 

Einleitung Auslaufüberprüfung
Bekanntmachung 2022/C 462/06 vom 5. Dezember 2022

Einleitung Neuausführerüberprüfung (Hebei Xingfei Chemical Co., Ltd.)
Durchführungsverordnung (EU) 2023/712 vom 30. März 2023

Einführung endgültiger Antidumpingzölle nach Auslaufüberprüfung
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2757 vom 14. Dezember 2023

Einstellung Neuausführerüberprüfung (Hebei Xingfei Chemical Co., Ltd.) 
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2766 vom 14. Dezember 2023

Einleitung teilweiser Interimsüberprüfung 
Bekanntmachung C/2024/4917 vom 6. August 2024

Einführung endgültiger Antidumpingzölle nach Interimsüberprüfung
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2216 vom 4. November 2025


Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle nach Auslaufüberprüfung bekannt

Im Dezember 2022 leitete die Europäische Kommission nach Antrag von ERCROS S.A. und Electroquímica de Hernani S.A, im Namen des Wirtschaftszweiges der Union für Trichlorisocyanursäure, eine Auslaufüberprüfung für die bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Trichlorisocyanursäure mit Ursprung China ein. 

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass angesichts der Wahrscheinlichkeit des erneuten Auftretens des Dumpings, des erneuten Auftretens der Schädigung und zum Unionsinteresse die geltenden Antidumpingmaßnahmen aufrechterhalten werden sollten.

Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/2757 (Amtsblatt L vom 14. Dezember 2023) endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Trichlorisocyanursäure und Zubereitungen daraus, auch unter dem Internationalen Freinamen (INN) „Symclosen“ bekannt, mit Ursprung China, die derzeit unter den KN-Codes ex 2933 69 80 und ex 3808 94 20 (TARIC-Codes 2933 69 80 70, 3808 94 20 20) eingereiht werden, ein. 

Der Antidumpingzoll beträgt:

  • Hebei Jiheng Chemical Co. Limited: 8,1 %
  • Puyang Cleanway Chemicals Limited: 7,3 %
  • Heze Huayi Chemical Co. Limited: 3,2 %
  • Zhucheng Taisheng Chemical Co. Limited: 40,5 %
  • Liaocheng City Zhonglian Industry Co. Ltd.: 32,8 %
  • Alle übrigen Unternehmen: 42,6 % 

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.


Europäische Kommission gibt die Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfungen der Antidumpingmaßnahmen bekannt

Für Einfuhren von Trichlorisocyanursäure und Zubereitungen daraus, auch unter dem Internationalen Freinamen (INN) „Symclosen“ bekannt, die derzeit unter den KN-Codes ex 2933 69 80 und ex 3808 94 20 eingereiht sind, mit Ursprung China, bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.

Am 19. März 2024 ging bei der Europäischen Kommission ein Antrag auf teilweise Überprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen ein. Antragsteller waren ERCROS S.A. und Electroquímica de Hernani S.A.. Die Überprüfung beschränkt sich auf die Untersuchung des Dumpingtatbestands.

Die Antragsteller behaupteten, dass sich die chinesische Industrie seit langem verändert hätte und erheblich gewachsen sei. Diese Änderungen betreffen eine erhebliche Veränderung der Struktur des chinesischen Wirtschaftszweigs für Trichlorisocyanursäure, den Anstieg der Produktion, der Produktionskapazität und der Kapazitätsreserven bei Trichlorisocyanursäure. Laut Antragsteller hat sich durch die erhöhte Produktion und den sich daraus ergebenden Überkapazitäten auch der Preis von Trichlorisocyanursäure verringert. Daher sind laut den Antragstellern die geltenden Maßnahmen nicht mehr ausreichend, um das Dumping unwirksam zu machen.

Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2024/4917 (Amtsblatt C vom 6. August 2024) die Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen.

Interessierte Parteien, die zum Antrag oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Europäischen Kommission:

Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail: TRADE-R821-TCCA-DUMPING@ec.europa.eu

Die Untersuchung ist normalerweise innerhalb von 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.


Europäische Kommission gibt die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls nach teilweiser Interimsüberprüfungen bekannt

Im August 2024 leitete die Europäische Kommission eine teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen ein.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die geltenden Maßnahmen aufrechterhalten aber die Höhe der Antidumpingzölle angepasst werden sollte.

Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/2216 (Amtsblatt L vom 5. November 2025) auf Einfuhren von Trichlorisocyanursäure und Zubereitungen daraus, auch unter dem Internationalen Freinamen (INN) „Symclosen“ bekannt, mit Ursprung in China, die derzeit in die KN-Codes ex 2933 69 80 und ex 3808 94 20 (TARIC-Codes 2933 69 80 70 und 3808 94 20 20) eingereiht werden, einen endgültigen Antidumpingzoll ein.

Für die von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Tabellen Bezeichnung
Unternehmen Antidumpingzoll
Hebei Jiheng Group (Hebei Jiheng Chemical Co. Ltd. und Hebei Ji Heng Bai Kang Chemical Industry Co., Ltd.) 62,6 %
Puyang Cleanway Chemicals Co.Ltd. 78,9 %
Alle übrigen Unternehmen 78,9 %

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.


Stand: 05.11.2025

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