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Eine Person ist von hinten fotografiert und hält einen Laptop in der Hand. Sie betrachtet die Metallkonstruktion einer Brücke, neben der sich auch ein Kran befindet. Am Himmel sind Wolken, es herrscht Sonnenschein.
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Montagetätigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Fordern Sie jetzt die aktualisierte Ausgabe unserer Fachinformation zur Montagetätigkeit in den VAE an

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Vereinigte Arabische Emirate Gebäudetechnik/Innenausbau Hochbau/Baustoffe Verkehrsinfrastruktur/Tiefbau Anlagenbau/Smart Factory
Stand: 25.03.2026

Für jede Art gewerblicher Betätigung in den Vereinigten Arabischen Emiraten muss eine Genehmigung eingeholt werden. Die Bewilligung einer Arbeitserlaubnis muss durch ein lokal ansässiges Unternehmen erfolgen. Dafür können Sie entweder selbst ein Unternehmen gründen oder Ihre Kundschaft als Partnerunternehmen und damit als Sponsorin oder Sponsor heranziehen. Eine Montage durch österreichische Personen ist grundsätzlich zulässig. Es ist jedoch zu beachten, dass für jegliche Arbeitsaufnahme auch eine dazugehörige Arbeitserlaubnis bestehen muss. Arbeiten auf Basis eines Touristenvisums ist nicht zulässig und kann mit Gefängnisstrafen, hohen Geldstrafen für die österreichische Firma, Abschiebung und erneutem Einreiseverbot enden. 

Am einfachsten und kostengünstigsten ist das sogenannte Mission Visa, welches 90 Tage gültig ist. Es ist nur eine einmalige Einreise möglich; bei der ersten Ausreise verliert dieses Visum seine Gültigkeit. Das Visum kann beim Federal Ministry of Human Resources and Emiratisation (FMHRE) in den VAE. vom lokalen Partner beantragt werden. Arbeitskräfte aus Österreich sollten keine Probleme mit der Gewährung des Visums haben. Die Genehmigungsgebühren betragen einige hundert Euro, zuzüglich Versicherung.

Eine Verlängerung ist möglich. Sollte die Montage länger dauern, kann Ihr lokales Partnerunternehmen oder Sie selbst, wenn Sie ein Unternehmen gegründet haben, Ihr Personal in den Vereinigten Arabischen Emiraten anmelden. Dies ist jedoch mit erheblich höheren Kosten verbunden und erfahrungsgemäß erst ab einem Zeitraum von mindestens einem Jahr sinnvoll.

Ausländisches Personal muss im Besitz einer UAE Residence Permit (Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung) sein, um einer Tätigkeit nachgehen zu dürfen. Die Dauer für die Registrierung beim Ministerium und den Abschluss des Einreiseverfahrens liegt bei ungefähr 30 Tagen. Falls der Antrag auf Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten positiv beantwortet wird, erhält die Arbeitskraft eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, die alle zwei Jahre zu erneuern ist. Mit dem Verlust der Beschäftigung geht auch der Verlust der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung einher. 

Das AußenwirtschaftsCenter Abu Dhabi hat zum Thema Montage einen aktuellen Report in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Daburon & Partners Legal Consultants LLP erstellt. Wir stellen Ihnen diesen bei Interesse gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

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