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In einem Flur eines Krankenhauses hängt eine Infusionsflasche kopfüber
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Einreihung Kombinierte Nomenklatur: Ware zur Verwendung mit Infusionssystemen

Neue Durchführungsverordnung

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 18.02.2026

Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um eine Ware zur Verwendung mit Infusionssystemen, bestehend aus:

  • drei miteinander verbundenen durchsichtigen Kunststoffschläuchen mit einer Länge von jeweils etwa 5 cm und einem Außendurchmesser von etwa 1,5 mm,
  • einem Y-Verbinder,
  • einem einfachen Luer-Lock-Verbinder mit einer Überwurfmutter und einer Schutzkappe,
  • zwei Luer-Lock-Verbindern mit eingebautem Rückschlagventil und
  • zwei Schiebeklemmen

Die drei Schläuche sind mittels des Y-Verbinders miteinander verbunden. Der einzelne Schlauch, der das untere Ende des „Y“ bildet, ist mit einem Luer-Lock-Verbinder mit Überwurfmutter und Schutzkappe versehen; die beiden Schläuche am oberen Ende des „Y“ sind jeweils mit einer Schiebeklemme und einem Luer-Lock- Verbinder mit eingebautem Rückschlagventil ausgestattet. Die Ware hat eine Gesamtlänge von etwa 15 cm. Die Luer-Lock-Verbinder dienen dazu, die Ware mit anderen Schläuchen und/oder Geräten (zum Beispiel Spritzen) auslaufsicher zu verbinden.

Die Ware ist für den einmaligen Gebrauch in Gesundheitseinrichtungen, der häuslichen Pflege, der ambulanten Behandlung und bei Krankentransporten (z. B. in einem Krankenwagen) in Verbindung mit Infusionssystemen zur Verabreichung von Flüssigkeiten bestimmt.

Die Einreihung der Ware erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 8 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3917 und 3917 33 00. Da die Kunststoffschläuche mit Kunststoffverbindern versehen sind, sollten sie als Kunststoffschläuche mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken angesehen werden. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften entsprechen die miteinander verbundenen Kunststoffschläuche mit Verbindern dem Wortlaut der Position 3917 und erfüllen die Anforderungen der Anmerkung 8 zu Kapitel 39 (siehe auch die HS-Erläuterung „Allgemeines“ zu Kapitel 39 sowie die Erläuterung zu Position 3917).

Die Ware ist daher in den KN-Code 3917 33 00 als andere Rohre und Schläuche aus Kunststoff, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2026/1873 (Amtsblatt L vom 29. Juli 2026) einzureihen.

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1873 tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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