Einreihung Kombinierte Nomenklatur: Flüssiges Sauerteig-Anstellgut aus Roggenvollkornmehl
Neue Durchführungsverordnung
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Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um Flüssiges Sauerteig-Anstellgut aus Roggenvollkornmehl in einer Einzelhandelsverpackung von 150 g, bestehend aus:
- Wasser,
- fermentiertem Roggenvollkornmehl (44 %),
- Milchsäurebakterien,
- Hefen,
- Gärungsprodukten (Milchsäure, Essigsäure, Ethanol, flüchtige organische Verbindungen usw.),
- einem Stabilisator (Xanthan).
Es ist dazu bestimmt, mit Mehl, Wasser, Hefe und anderen Zutaten gemischt zu werden, um einen Teig für die Herstellung von Backwaren zu erhalten.
Die Einreihung der Ware erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 2106 90 und 2106 90 98.
Bei der Ware handelt es sich um eine komplexe Lebensmittelzubereitung auf der Grundlage mehrerer Bestandteile (neben Milchsäurebakterien und Hefe enthält sie auch Mehl, Gärungsprodukte und einen Stabilisator), die zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet wird (siehe auch die Erläuterungen zum HS zu Position 2106, Buchstabe B).
Die Ware ist daher als andere Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 2106 90 98 gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2026/360 (Amtsblatt L vom 17. Februar 2025) einzureihen.
Durchführungsverordnung (EU) 2026/360 tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 9.00 % + EA(1).