Das WTO-Streitbeilegungssystem
Zentrales Element zur Schaffung von Sicherheit und Vorhersehbarkeit im multilateralen Handelssystem
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Das Streitbeilegungssystem der WTO ist in seiner Form und Effektivität eine Erfolgsgeschichte und zentrales Element zur Schaffung von Sicherheit und Vorhersehbarkeit im multilateralen Handelssystem. Es hat die einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten zum Ziel, enthält aber die Verpflichtung, den Streitfall im Einklang mit dem WTO-Recht zu lösen. Bei dem WTO-Streitschlichtungssystem handelt es sich um ein ständiges Schiedsgerichtsorgan (Dispute Settlement Body, DSB) und eine Berufungsinstanz (Appellate Body, AB). Kommt eine Vertragspartei den verbindlichen Empfehlungen des Schiedsgerichtes nicht nach, so kann die geschädigte Partei Vergeltungsmaßnahmen setzen.
Dieses Streitbeilegungssystem sichert die Umsetzung umfassender internationaler Regeln für den internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen derzeit 166 WTO-Mitgliedstaaten. Die Anzahl (etwa 650) und konsequente Durchsetzung von beigelegen Handelsstreitigkeiten seit 1995 sind der Beweis für das Vertrauen in das Dispute Settlement System (DS) und die wichtigste Rolle der WTO als globale Schiedsrichterin in Handelskonflikten. Ob im Streit um unfaire Staatssubventionen für Airbus und Boeing, Importe von hormonbehandeltem Rindfleisch in die EU oder die Frage, ob die US-Straf- und Antidumpingzölle etwa im Bereich Stahl und Aluminium sachlich gerechtfertigt sind: Die WTO ist bei all diesen Themen Entscheidungsinstanz für ihre Mitglieder.
Für Streitfälle vor der WTO gibt es ein zweistufiges Verfahren, wobei rund 70 % der Entscheidungen der ersten Instanz (Dispute Settlement Body) angefochten werden und vor der Berufungsinstanz, dem Appellate Body (AB) mit sieben ständigen Richtern, landen. Der AB entscheidet als Panel, bestehend aus je drei Schiedsrichtern.
Lahmlegung der Berufungsinstanz
Aufgrund einer jahrelangen Blockade der Nachbesetzung von Richtern durch die USA, ist die Berufungsinstanz der WTO-Streitbeilegung bereits seit Dezember 2019 lahmgelegt. Damit wurde eine der drei, für die internationale Wirtschaft so wichtige Funktionen der WTO, die Streitschlichtung als Garantie für die Umsetzung der WTO-Regeln, teilweise ausgeschaltet, da die unterlegene Partei durch Einlegung einer Berufung, das Urteil des Erstgerichtes in eine Warteschleife ohne Wiederkehr schicken kann.
Das bedeutet Rechtsunsicherheit in internationalen Handelsbeziehungen, unkalkulierbare Handelskonflikte und starke Auswirkungen auf globale Wertschöpfungsketten und Zukunftsinvestitionen.
Interimistisches Mehrparteien Berufungsverfahren
Die EU und eine Reihe anderer WTO-Mitgliedstaaten (u.a. Brasilien, China, Japan, Kanada,UK, Vietnam, aber nicht USA) haben als Reaktion auf den implodierten Appellate Body, ein interimistisches Mehrparteien Berufungsverfahren entwickelt. Es ermöglicht den daran teilnehmenden WTO-Mitgliedern, ein funktionierendes und zweistufiges Streitbeilegungssystem für Streitigkeiten zwischen ihnen bei der WTO zu erhalten. Diesem Multi-Party-Interim Arrangement (MPIA) haben sich mittlerweile 58 Mitglieder angeschlossen, die 60 % des Welthandels abdecken,
Diese interimistische Berufungsinstanz soll nur eingesetzt werden, bis das reguläre WTO-Berufungsgremium seine Arbeit wiederaufnehmen kann.
Die WTO-Mitglieder müssen sich im Interesse der internationalen Wirtschaft jedenfalls weiter um eine Lösung des Konflikts und um eine vollumfängliche funktionierende Streitbeilegung bemühen, der alle WTO-Mitglieder unterworfen sind.