Gewerbeumfang Handwerk der Getreidemüller
Handwerk der Getreidemüller
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Das Gewerbe "Getreidemüller“ zählt zu den reglementierten Gewerben und ist ein Handwerk (§ 94 Z 27 GewO). Das bedeutet, dass bei einer Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist. Dies kann auf unterschiedliche Arten erfolgen (siehe dazu Anmeldung eines Gewerbes – Allgemeines), die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bildet eine davon.
Gewerbeumfang
Berufsprofil Lehrberuf Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft – Schwerpunkt Getreidemüller
(§ 2 Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft - Ausbildungsordnung, BGBl. II 454/2004 idgF)
- Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge handhaben, instandhalten und instandsetzen,
- Getreide, sonstige Rohstoffe, Hilfsstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse beurteilen und behandeln,
- Getreide für den Vermahlungsprozess vorbereiten,
- Produktionsvorgänge steuern und überwachen,
- Mahlprodukte zu Typenmehlen mischen
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen.
Berufsbild Lehrberuf Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft
(§ 3 Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft - Ausbildungsordnung, BGBl. II 454/2004 idgF)
Hinweis:
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