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Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel, Landesgremium

Verkehrsfähigkeit

Anforderungen nach MDR/IVDR und Voraussetzungen für das Inverkehrbringen  im europäischen Wirtschaftsraum  

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17.03.2026

V • Verkehrsfähigkeit 

Medizinprodukte bzw. In-vitro-Diagnostika müssen den Anforderungen der MDR/IVDR erfüllen, damit sie im gesamten europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden dürfen. Durch das Ausstellen einer Konformitätserklärung und der darauf basierenden CE-Kennzeichnung ist ein Medizinprodukt verkehrsfähig.

Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes sind also:

  • Produkt erfüllt grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen
  • eine Konformitätserklärung
  • eine CE-Kennzeichnung (ggf. samt Kennnummer der benannten Stelle) auf dem Produkt selbst oder der Verpackung (Handelsverpackung, Einzelverpackung, ggf. Sterilverpackung) sowie der Gebrauchsanweisung
  • die ausreichende Kennzeichnung (Name/Firma und Anschrift) des Herstellers oder des Bevollmächtigten (ggf. des Importeurs) auf dem Produkt oder der Verpackung sowie der Gebrauchsanweisung
  • eine Gebrauchsanweisung (in deutscher Sprache)
  • UDI (Unique Device Identification) auf Produkt und Verpackung sowie Registrierung in der EUDAMED
  • die Los- bzw. Seriennummer (zur Produkt- bzw. Produktchargenidentifizierung)
  • Symbole gemäß ISO 15223-1
  • ggf. den Hinweis „steril“
  • ggf. den Hinweis „Sonderanfertigung“
  • ggf. ein Ablaufdatum