Person in Arbeitskleidung steht vor einer Kasse in einem Lebensmittelladen
© Yakobchuk Olena | stock.adobe.com
Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Landesgremium

Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Wichtige Bestimmungen für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel

Lesedauer: 1 Minute

Ab dem 1.5.2016 gelten für Unternehmen neue Bestimmungen beim Kassieren von Bareinnahmen, und zwar:

  • Pflicht zur Erfassung mit einer elektronischen Registrierkasse, wenn
    • der Jahresumsatz (Nettoumsatz) je Betrieb € 15.000,-- und
    • die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten.
  • Änderungen bei der Einzelaufzeichnungspflicht
  • Änderungen bei der Belegausstellung

Detaillierte Informationen zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Stand: 10.03.2020