Versicherungs-ABC: R
Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen
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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.
Raub ist die Wegnahme oder erzwungene Herausgabe von Sachen unter Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt – nicht zu verwechseln mit > "einfachem Diebstahl" (Trickdiebstahl) ohne Gewaltanwendung.
Beraubung ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der Versicherungsräume im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung in der > Haushaltsversicherung mitgedeckt.
Rechnungsgrundlagen sind kalkulatorische Grundlagen für die Berechnung der Prämien und Rückstellungen insbesondere in der > Lebensversicherung.
- Folgende Komponenten fließen dabei ein:
- Risikoanteil je nach Tarif (Wahrscheinlichkeit des Eintritt des Ablebens (> Sterbetafeln),
- > Berufsunfähigkeit, schwere Krankheit,
- Gewinnkomponenten (langfristig erzielbarer Zinsertrag für die Veranlagung der Versicherungsprämien) sowie
- Kostenanteile für Errichtung, laufende Betreuung und Verwaltung.
Sämtliche Lebensversicherer müssen ihre Rechnungsgrundlagen der Finanzmarktaufsicht zur Prüfung vorlegen.
Rechtspflichten sind gesetzliche oder in den > Allgemeinen Versicherungsbedingungen dokumentierte Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers, die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind.
Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht zur Prämienzahlung, der Versicherer die der Gefahrtragung und Leistungserbringung – vgl. hierzu im Unterschied > Obliegenheiten.
Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und übernimmt die dabei entstehenden Kosten (Gerichts-, Anwaltskosten, Gebühren für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher sowie die Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist).
Die Rechtsschutzversicherung ist keine > All-Risk Deckung. Der Versicherungsnehmer kann die gewünschten Deckungen aus verschiedenen Rechtsschutzbereichen wählen.
Die Rechtsservice und Schlichtungsstelle (RSS) wurde als kostenfreie Dienstleistung 2006 vom Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gegründet und gibt Versicherungsmaklern und deren Kunden die Möglichkeit, strittige Schadenfälle und Auseinandersetzungen mit Versicherungsgesellschaften oder zwischen Kunden und Maklern einer unabhängigen und unparteiischen Begutachtung zuzuführen und damit zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen.
Die Kommission besteht aus vier Experten unter der Leitung eines erfahrenen Juristen/einer erfahrenen Juristin, die nach Prüfung des Sachverhalts und der Unterlagen eine schriftliche Empfehlung abgeben und damit die Grundlage für die Beilegung des strittigen Sachverhalts legen oder eine fundierte Grundlage für ein Gerichtsverfahren liefern.
Die RSS stellt überdies ihren Mitgliedern monatlich einen Bericht über versicherungsrechtliche und vermittlerrelevante Themen in einem Newsletter zur Verfügung.
Regress ist das Rückgriffsrecht des Versicherers an den Schädiger. In der > Kfz-Haftpflichtversicherung haftet der Versicherer jedenfalls dem geschädigten Dritten gegenüber, in bestimmten Fällen kann er den an den Geschädigten geleisteten Schadenersatz vom Unfallverursacher zurückfordern (maximiert mit 22.000 Euro pro Versicherungsfall), wenn dieser z.B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, keine Lenkerberechtigung besitzt, Fahrerflucht vorliegt oder die Prämie des Vertrages nicht bezahlt wurde.
Weiters kann es zu Rückforderungen des Versicherers bei > Obliegenheitsverletzungen oder grob fahrlässigen Handlungen kommen.
Für Urlaubs- oder Geschäftsreisen bietet eine Reiseversicherung umfassenden Schutz für eine Vielzahl von medizinischen und touristischen Risiken, wie etwa bei Unfall, Krankheit, Bergung, Rückholung, Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks bis hin zu Fahrt- oder Flugversäumnis oder verspäteter Ankunft sowie Kostenersatz bei Reisestorno bzw. -abbruch.
Um im Schadensfall tatsächlich die erwartete Leistung zu erhalten, sollten Sie vor Abschluss die Reiseversicherungsbedingungen genau durchlesen. Beachten Sie vor allem die Ausschlüsse und > Obliegenheiten!
Die Rentengarantiezeit stellt den vereinbarten Zeitraum dar, für den eine Rente ab Beginn der Rentenzahlung aus einer privaten > Rentenversicherung jedenfalls gezahlt wird – auch wenn die bezugsberechtigte Person bereits vor Ablauf dieser Frist sterben sollte.
Beispiel: Es wird eine lebenslange Rente ab dem 65. Lebensjahr mit 10 Jahren Rentengarantiezeit vereinbart. Verstirbt der Bezugsberechtigte mit 70 Jahren, so erhalten die Hinterbliebenen noch 5 Jahre lang die Rentenzahlung.
Die Renten- bzw. Pensionsversicherung ist heute das wichtigste Instrument zur Absicherung der privaten Altersvorsorge, die eine lebenslange > Leibrente garantiert.
Die Veranlagung der einbezahlten Prämien erfolgt nach strengen gesetzlichen Grundlagen, neben der garantierten Leistung werden erwirtschaftete Veranlagungsgewinne den Verträgen gutgeschrieben. Zusätzlich können verschiedene Sicherheiten für die Rentenzahlung (> Rentengarantiezeit, > Rückgewähr, > Witwen- und Waisenübergang) eingebaut sowie steigende bzw. fallende Rentenzahlungen vereinbart werden.
Die Leistung kann durch laufende Prämienzahlung oder aber mittels > Einmalerlag (aufgeschobene oder sofort beginnende Rentenzahlung) erworben werden. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht ist anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung möglich. (Hierbei zu beachten sind eventuelle steuerliche Nachteile.)
> Kapitallebensversicherungen enthalten meist ein Rentenwahlrecht, das heißt am Ende der Laufzeit hat man die Wahlmöglichkeit zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer regelmäßigen Rentenzahlung .
Neben dem zur Verfügung stehenden Kapital richtet sich die Rentenhöhe auch nach dem Alter der bezugsberechtigten Person bei Rentenbeginn und den gültigen Rechnungsgrundlagen.
Als Restwert bezeichnet man im Allgemeinen den Wert einer Sache nach Ablauf der Nutzungsdauer. In der > Kfz-Versicherung ersetzt der Versicherer im Totalschadenfall den Wiederbeschaffungswert (= Wert des Wagens vor dem Schaden) – dieser orientiert sich am Eurotax-Gebrauchtwagen-Index – abzüglich Restwert.
Beim Restwertleasing verbleibt am Vertragsende ein Restwert, der dem kalkulierten Wert des Leasingobjekts entsprechen sollte und dadurch die Leasingraten verringert. Der Leasingnehmer kann nun das Objekt ankaufen oder aber den Leasingvertrag auf Basis des Restwertes verlängern.
Risiko ist die Möglichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, daher spricht man auch von "versicherter Gefahr". Die Einschätzung des Risikos (Schadensstatistiken und > Bernoulli Verteilung) stellt die Grundlage für die Prämienberechnung in der > Schadenversicherung dar.
In der Personenversicherung werden zur Einschätzung des Risikos u.a. > Sterbetafeln herangezogen.
Eine Risikoanalyse dient der Erfassung und Dokumentation von vorhandenen und potentiellen, zukünftigen Risiken anhand objektiver Kriterien mithilfe diverser Checklisten, Unterlagen und/oder Risikobesichtigung (Erstellung von Gutachten).
Durch Risikoanalyse kann der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur Minimierung oder Eliminierung von Risiken vornehmen und entscheiden, welche Risiken er selbst tragen kann und welche er an eine Versicherung auslagern möchte.
Unbedingt versichert werden sollten existenzgefährdende Risiken, wie Ableben, Unfall, Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit, sowie Haftpflicht- und Feuerrisiken.
Die Erhebung sämtlicher risikorelevanten Informationen des Kunden dient dem Versicherungsmakler zur Erstellung eines maßgeschneidertem, optimalen Deckungskonzeptes.
Risikoausschluss (Deckungsausschluss) bedeutet den Ausschluss bestimmter Gefahren vom Versicherungsschutz mit dem Ziel, kalkulierbare Risiken zu ermöglichen und eine vernünftige Prämiengestaltung bieten zu können.
Im Gegensatz zu > Obliegenheiten, deren Nichteinhalten zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, sind Risikoausschlüsse vom Verhalten des Versicherungsnehmers unabhängig.
Diese Ausschlüsse müssen dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss klar und eindeutig mitgeteilt werden. Im Allgemeinen sind daher schwer einzuschätzende Risiken, wie etwa Kriegsereignisse, Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Lawinen) oder Radioaktivität ausgeschlossen.
Im Besonderen gelten Risikoausschlüsse für das jeweilige Risiko, wie etwa die Ausübung gefährlicher Sportarten in der > Unfallversicherung oder Wettfahrten in der > Kfz-Versicherung. Individuell kann der Versicherer z.B. bei Vorerkrankungen in der > Krankenversicherung Ausschlüsse vereinbaren.
Siehe auch > Leistungsausschlüsse
Nach Einreichung eines Antrages prüft der Versicherer anhand verschiedener Kriterien das zu übernehmende > Risiko. Dazu zählen z.B. Sicherungsmaßnahmen oder eine vorvertragliche Schadensbelastung.
Bei > biometrischen Risiken entscheiden der Gesundheitszustand, etwaige Vorerkrankungen, persönliche Risiken durch Beruf, Hobby oder Sport sowie die wirtschaftliche Situation des Antragstellers über die Annahme.
Das Ergebnis der Risikoprüfung führt entweder zur Annahme des Antrags mit normalen Bedingungen, zu höheren Prämien (> Risikozuschlag), > Leistungsausschlüssen oder aber zur Ablehnung.
Eine Risikoversicherung ist eine > Lebensversicherung, die ausschließlich der Absicherung für den Todesfall dient – die Versicherungssumme wird bei Ableben der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt. Sie ist die häufigste Form zur Absicherung von Finanzierungen.
Bei Ableben des Kreditnehmers wird die Schuld getilgt und die Erben haben keine weiteren Belastungen zu tragen. Manche Versicherer gewähren während der Laufzeit ein Umwandlungsrecht in eine > Kapital(lebens)versicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung .
Risk-Management heißt, Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen, bewerten, erfassen sowie die Handlungsalternativen prüfen (vermeiden, minimieren, begrenzen, selbst tragen oder auslagern).
Bestimmte Risiken (> Risiko) kann man an einen Versicherer abwälzen (z.B. sich gegen finanzielle Auswirkungen eines Schadensfalles absichern = versichern). Risk-Management bedarf aber auch der permanenten Überwachung und Sicherung.
Eine Rohbauversicherung bietet kostenlosen Versicherungsschutz (mit gleichzeitiger Beantragung der zukünftigen > Eigenheimversicherung) für den Rohbau (von der Errichtung der Baustelle bis zur Bezugsfertigstellung des Gebäudes) gegen Schäden durch Feuer und Sturm (ab dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude vollständig geschlossen ist) sowie die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht.
Manche Versicherer bieten auch weitere Deckungen während der Rohbauphase an.
Eine Rückdeckungsversicherung ist eine klassische > Lebensversicherung die zur Deckung der > Abfertigung ALT Ansprüche abgeschlossen werden kann. Vor allem aber dient sie zur Finanzierung einer > direkten Leistungszusage des Arbeitgebers an den/die Arbeitnehmer.
Die Prämien sind Betriebsausgabe, das > Deckungskapital ist in der Bilanz zu aktivieren. Der Vorteil liegt in der sicheren Veranlagung der einbezahlten Prämien, Insolvenzschutz sowie der Schaffung einer lebenslangen garantierten Rente für den Begünstigten und auf Wunsch der Vorsorge für dessen Hinterbliebenen bei Ableben (Witwen- oder Waisenrente).
Leistungszusagen mittels Rückdeckungsversicherungen anstelle von Lohnerhöhungen oder Bonifikationen bieten darüber hinaus steuerliche Vorteile für den Unternehmer und Mitarbeiter (Entfall von Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmer, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für den Mitarbeiter)
Rückholkosten sind die Kosten für einen ärztlich empfohlenen Verletzten- oder Krankentransport (vorwiegend aus dem Ausland) von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus an seinen Wohnort bzw. dem seinen Wohnort nahe gelegenen Krankenhaus.
Diese Kosten sind üblicherweise in einer > Reiseversicherung gedeckt und im Rahmen einer > Unfallversicherung oder > Krankenversicherung mitversicherbar.
Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einer > Lebensversicherung rückerstattet erhält. Er ergibt sich aus dem > Deckungskapital abzüglich Kosten (für Vertragserrichtung und - verwaltung, > Versicherungssteuer und den Risikokosten bei Er-/Ablebenstarifen).
Ein vorzeitiger Rückkauf einer Lebensversicherung ist – vor allem in den ersten Jahren – immer mit Nachteilen verbunden. Besser ist es, mit Ihrem Berater über eine > Prämienfreistellung bzw. > Stundung zu sprechen.
Rücktritt ist die Auflösung des Versicherungsvertrages rückwirkend ab Beginn. Für Versicherungsnehmer besteht ein Rücktrittsrecht – ohne Angabe von Gründen – innerhalb von 14 Tagen (bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen) nach Erhalt des Versicherungsvertrages inkl. Prämiendetails, Bedingungen und Belehrung über das Rücktrittsrecht.
Es genügt die geschriebene Form (Brief, Fax, E-Mail). Es erlischt spätestens einen Monat nach Erhalt der > Polizze und Belehrung über das Rücktrittsrecht.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Großrisiken oder bei kurzfristigen Versicherungen. Hat der Versicherer eine > vorläufige Deckung gewährt, so steht ihm die diesbezügliche > Prämie zu. Der Versicherer kann bei > Zahlungsverzug der > Erstprämie vom Vertrag zurücktreten sowie bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Im Gegensatz zum Mitversicherer ist der Rückversicherer dem Versicherungsnehmer nicht bekannt.
Bei bestimmten Risiken (> Risiko) wie etwa > Vermögensschadenhaftpflicht- oder bestimmten > Rechtsschutzversicherungen kann man eine Rückwärtsdeckung vereinbaren, das heißt dass Deckung für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss verursacht wurden, gewährt wird. (z.B. für einen Zeitraum von 2 Jahren).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedenfalls bereits bekannt gewordene Schadensfälle.
Rückwirkung ist ein Begriff aus der > Betriebsunterbrechungsversicherung und bedeutet, dass ein Unterbrechungsschaden eines Betriebes (aufgrund eines versicherten Sachschadens) Auswirkungen auf einen Fremdbetrieb hat.
So kann z.B. ein durch einen Brand verursachter Stillstand eines Zulieferers von Maschinenteilen zu einem Betriebsunterbrechungsschaden des Abnehmers bzw. Endproduzenten führen. Bei international tätigen Versicherern können solche Risiken eingedeckt werden.
Für einen bestimmten Zeitraum kann man das Ruhen eines Versicherungsvertrages beantragen. Dies geschieht z.B. bei der > Kfz-Versicherung für max. 6 Monate, wenn die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden.
Weiters kann bei Arbeitslosigkeit oder wenn die versicherte Person militärische Dienste leistet, eine Ruhendstellung beantragt werden. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz und muss keine Prämie geleistet werden.
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Stand: 01.09.2020