Versicherungs-ABC: B
Bauherrenhaftpflicht
Der
Bauherr haftet für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An-,
Umbauten) entstehen, solidarisch mit Architekten und Baufirmen.
Eine
entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden an
Dritten (Personen- und Sachschäden) vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des
Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte
Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Baukostenindex
Der Baukostenindex wird von der Bundesinnung Baugewerbe erstellt und errechnet sich aus Baustoffen und Bauleistung inkl. MWSt. Prämien und Versicherungssummen von Gebäudeversicherungen werden gemäß Baukostenindex in regelmäßigen Abständen angepasst, um eine Unterversicherung infolge Preissteigerungen zu vermeiden.
Bauwesenversicherung
(Bauleistungsversicherung)
Eine Bauwesenversicherung ist die "Kaskoversicherung" für Gebäude und bietet Schutz für Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile während der Bauphase des versicherten Gebäudes (Roh- Um- oder Zubau) gegen unvorhersehbar eintretende Schäden, wie z. B. außergewöhnliche Naturereignisse, fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.
Beraubung
Beraubung ist die Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt, um sich der versicherten Sachen zu bemächtigen. Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ist das Beraubungsrisiko bis zu einer bestimmten Summe auf Erstes Risiko mitversichert.
Bereicherungsverbot
Bereicherungsverbot gilt versicherungsrechtlich in der gesamten Schadenversicherung und verhindert, dass der Versicherungsnehmer mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden. Eine Überversicherung (= die Versicherungssumme übersteigt den tatsächlichen Versicherungswert) ist daher nicht sinnvoll.
Bergungskosten
Bergungskosten ist ein Begriff aus der Unfallversicherung. Es werden die versicherten Kosten für die Suche, Bergung und den Transport der versicherten Person bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum dem Unfallort nächstgelegenen Spital geleistet. Siehe auch Begriff "Unfallkosten".
Bernoulli - Verteilung ("Gesetz
der großen Zahl")
Bernoulli - Verteilung ("Gesetz der großen Zahl") besagt, dass der Einfluss des Zufalles auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, immer geringer wird, je höher die Zahl der untersuchten Fälle ist. Je größer die Zahl von erhobenen Daten ist, desto berechenbarer wird der Zufall. Dieses Prinzip wird in der Versicherungsmathematik zur Erhebung von Schadenshäufigkeiten angewendet.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbstständigen Vertrag absichern. Bei zumindest 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine monatliche Rente in der vollen vereinbarten Höhe.
Best Advice ("Bester
Ratschlag")
Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot. Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z. B. Qualität des Produktes, Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, Schadensabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.
Betriebliche Altersvorsorge
Unter betriebliche Altersvorsorge versteht man freiwillige Leistungen des
Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenvorsorge des Arbeitnehmers im Rahmen einer Versicherung,
Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Für den Unternehmer liegen die Vorteile in
der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einer Reihe von bilanztechnischen
Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorgen werden die Motivation und die Bindung
von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert. Instrumente für betriebliche
Altersvorsorge sind Pensionskassen, Abfertigungsrückdeckungsversicherungen,
Pensionszusagen oder die freiwillige Zukunftssicherung.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit oder Unfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des versicherten Betriebes im Unterbrechungszeitraum (max. ein Jahr) erwirtschaftet hätte.
Bezugsrecht
Bezugsrecht ist das Recht (in der Leben- und Unfallversicherung), über die fällige Leistung zu verfügen - im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer selbst. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden, der Begünstigte hat keinerlei Ansprüche vor dem Versicherungsfall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über.
Billigungsklausel
Gemäß
§ 5 Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer auf Abweichungen vom Antrag
in der Polizze ausdrücklich hinweisen und diese deutlich kennzeichnen. Erfolgt
dies nicht, so gilt der Vertrag zwar als geschlossen, aber im Sinne des
gestellten Antrages.
Werden auf Abweichungen ausdrücklich und deutlich
hingewiesen, so kann der Versicherungsnehmer binnen 1 Monat vom Vertrag
zurücktreten.
Bildungswerk der
Österreichischen Versicherungswirtschaft (BÖV)
1990 wurde für den Lehrberuf "Versicherungskaufmann/-kauffrau" das BÖV für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung in der österreichischen Versicherungswirtschaft geschaffen. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre, die Zulassung wird mit einer Lehrabschlussprüfung erworben.
Bonus-Malus-System
Die Prämienbemessung in der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Schadenverlauf in einem bestimmten Beobachtungszeitraum (1.10. - 30.9. des Folgejahres). In Österreich ist dies kein zwingendes System, jedoch wenden es die meisten Versicherer an. Es enthält 18 Stufen, die Grundstufe beginnt bei 9 - bei Schadensfreiheit im Beobachtungszeitraum verbessert sich die Prämienbemessung um eine Stufe, bei einem Leitungsfall erfolgt eine Rückreihung um 3 Stufen.
Bonusrente
Die Überschüsse aus der Veranlagung bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen werden zur Erhöhung der Grundrente /(Bonus) verwendet. Die Rente besteht aus einem garantiertem Anteil und einem nicht garantiertem Überschussanteil.
Bruchteilversicherung
Bruchteilversicherung bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz (Bruchteil) der gesamten Versicherungssumme eingedeckt wird, um einen Prämiennachlass zu erhalten. Die Bruchteilsversicherung wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Dennoch kann der Versicherer Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.
Bündelversicherung
Bündelversicherung liegt vor, wenn mehrere Sparten (z.B. Feuer-, Sturm-. Leitungswasser-, Glasversicherung) in einem Versicherungsvertrag gebündelt werden. Dennoch stellt jede einzelne Sparte einen rechtlich selbstständigen Vertrag dar.