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Versicherungs-ABC: H

Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen

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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.

Bei der klassischen Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Absicherung für die Landwirtschaft. Der Versicherer deckt den Ertragsausfallsschaden an den versicherten Erzeugnissen, der durch Hagelschlag entsteht. Deckungserweiterungen für Schäden etwa durch Frost oder Sturm sind möglich.

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden. Schadenersatzforderungen Dritter können – vor allem bei Personenschäden – enorme Summen erreichen.

Beispiele: Sie verursachen als Fußgeher oder Radfahrer einen Unfall, Ihr Hund beißt einen Spaziergänger, auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus stürzt ein Passant und bricht sich das Bein.

Eine Haftpflichtversicherung ist daher für den Schutz des eigenen Vermögens unumgänglich. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Personen- oder Sachschadens (und daraus abgeleiteten > Vermögensschaden), der dem versicherten Risiko (Privat-, Betriebsbereich, Tierhaltung, Haus- und Grundbesitz usw.) entspringt.

Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion, indem er Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nachprüft und gegebenenfalls (auch am Rechtsweg) abwehrt.

Haftung bedeutet Schadenersatzverpflichtung gegenüber einem Geschädigten (Dritten) in unbegrenzter Höhe aufgrund Gesetz oder Vertrag. Grundsätzlich ist die Haftung vom Verschulden abhängig; Eine Ausnahme stellt die > Gefährdungshaftung dar (z.B. die Haltung von Kraftfahrzeugen).

Die Hakenlastversicherung ist eine Spezial- > Haftpflichtversicherung im Rahmen der > Transportversicherung (für Kräne, Abschlepp- oder Bergefahrzeuge), die einen Sachschaden am beförderten Gut sowie einen daraus entstehenden Folgeschaden deckt.

Die Handyversicherung für Mobiltelefone, Smartphones oder Tablets wird vielfach von Telefongesellschaften und Online-Versicherungen angeboten. Versichert sind Schäden bzw. Verlust wie etwa durch Bruch, Bedienungsfehler, Flüssigkeiten, Diebstahl, Raub, Vandalismus oder Feuer. Lesen Sie vor Abschluss unbedingt die Bedingungen (eventuelle Ausschlüsse, Selbstbehalte und die Leistung im Schadenfall).

Die Haushaltsversicherung ist eine Bündelversicherung. Neben der Privat-und Sporthaftpflichtversicherung ist die Deckung für Schäden durch Feuer, Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch, Felssturz), Einbruchdiebstahl und Leitungswasser beinhaltet. In der Regel sind auch Vandalismusschäden nach Einbruchdiebstahl und Glasbruch mitversichert.

Um Probleme bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme ausreichend sein (eine Hilfestellung bieten viele Versicherer durch die Berechnung einer > Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche).   

Beachten Sie die Grenzwerte für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Münzsammlungen, Kunstgegenstände oder Antiquitäten.

Die Heiratsvorsorge  (Aussteuerversicherung) ist eine besondere Form der > Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung bei Heirat zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr, spätestens aber mit dem 25. Lebensjahr des versicherten Kindes fällig wird (> Termfix-Versicherung).

Bei Ableben des Versorgers (in der Regel ein Elternteil) entfällt die weitere Beitragszahlung; manche Versicherer zahlen zusätzlich eine Versicherungssumme zur Erstversorgung des Kindes aus.

Die Höchsthaftungssumme drückt die maximale Leistung des Versicherers im Schadenfall aus. In der > Haushaltsversicherung wird die Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche, in der Eigenheimversicherung nach der verbauten Fläche und den Geschossen berechnet (zusätzlich zu berücksichtigen ist der Ausstattungsstandard).

Vorteil: Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung bis zur ermittelten Höchsthaftungssumme im Schadensfall.

Höchstzinssatz (Garantiezins, Rechnungszins) ist der von der > Finanzmarktaufsicht vorgeschriebene höchstzulässige garantierte Zinssatz, der für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen (> Deckungsstock) von > Lebensversicherungen anzuwenden ist. Damit soll die dauerhafte Erfüllung der vertraglich garantierten Leistungsversprechen an die Versicherungsnehmer gewährleistet werden.

Errechnet wird der Höchstzinssatz vom 5-jährigen Durchschnittswert österreichischer Bundesanleihen mit einem Sicherheitsabschlag von 40 %. Seit 1.1.2017 beträgt dieser 0,5 % – darüber hinaus dürfen Versicherer keine Garantien abgeben.

Der Höchstzinssatz stellt eine Basisverzinsung für die gesamte Laufzeit dar, darüber hinaus am Markt erwirtschaftete Gewinne sind zu 85 % dem einzelnen Vertrag gutzuschreiben.

Der Versicherungsnehmer erhält jährlich eine diesbezügliche Information

Unter Höhere Gewalt versteht man von außen kommende, nicht voraussehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die auch mit äußerster Sorgfalt nicht verhütet werden können (unabwendbarer Zufall).

Schäden aufgrund solcher Ereignisse, wie etwa Naturkatastrophen finden in den meisten Versicherungssparten keine oder nur eingeschränkte Deckung.

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Stand: 01.07.2020