Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Versicherungs-ABC: L

Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen

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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.

Die Laufzeit ist die vereinbarte Dauer eines Versicherungsvertrages. Ein Großteil der Sachversicherungsverträge wird mit einer bestimmten Laufzeit (meist 10 Jahre) abgeschlossen. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist ein entsprechender Prämiennachlass (> Dauerrabatt, Treuenachlass).

Konsumenten können gemäß Konsumentenschutzgesetz Versicherungsverträge bereits nach dreijähriger Laufzeit kündigen (Achtung auf anteilige Rückzahlung des gewährten Rabattes).

Lebensversicherung ist der gebräuchliche Ausdruck für eine Vielzahl an finanziellen Vorsorgen, wie etwa die Absicherung der Hinterbliebenen durch eine > Risikoversicherung (Ablebensschutz), die Altersvorsorge mittels einer > Rentenversicherung, die Er-und Ablebensversicherung, die neben dem Ablebensschutz auch einen Kapitalaufbau für den Erlebensfall beinhaltet oder die > Dread Disease Versicherung als Vorsorge bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen.

Da am Markt eine Vielzahl von Lebensversicherungsformen und > Zusatzbausteinen (> Unfallversicherung, > Berufsunfähigkeitsversicherung oder > Pflegevorsorge) angeboten wird, ist eine individuelle bedarfsgerechte Beratung sehr wichtig.

Legalzession bedeutet gesetzlich bestimmte Abtretung von Schadenersatzansprüchen an einen Dritten. Im Versicherungsrecht zediert der von einem Dritten geschädigte Versicherungsnehmer seine Forderung an den Versicherer, wenn dieser ihm den Schaden aus seiner Versicherung ersetzt.

Beispiel: Der Versicherungsnehmer erhält Leistung aus seiner Feuerversicherung nach einem fremdverursachten Brand.

Der Versicherer kann nun seine Schadenersatzansprüche beim Schädiger geltend machen. Auch Sozialversicherungsträger können sich am Schädiger regressieren, wenn sie Leistungen an den Geschädigten erbracht haben.

Siehe dazu > Quotenvorrecht.

Die Leibrentenzahlung ist die gebräuchlichste Form in der privaten > Rentenversicherung und bedeutet, dass bei Ablauf des Vertrages die Rente regelmäßig lebenslang (im Unterschied zu einer > Zeitrente) ausbezahlt wird. Sie kann durch > Einmalerlag (entweder mit sofort oder später beginnender Rentenzahlung) oder aber durch laufende Prämienzahlung erworben werden.

Bei Vereinbarung mit dem Versicherer wird bei Tod während der Rentenzahlungsdauer das noch verbliebene Kapital an die Hinterbliebenen rückgewährt bzw. eine Rentenzahlung an den hinterbliebenen Partner geleistet.

Kranken- und Lebensversicherer kalkulieren ihre Tarife auf Basis eines normalen Gesundheitszustandes. Werden Anträge von Personen gestellt, die an Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, so kann es zu Leistungsausschlüssen (oder einem entsprechenden Risikozuschlag) kommen.

Beispiel: bei bereits bestehenden Gelenksproblemen kann die Kostenübernahme für zukünftige Behandlungen von Gelenkserkrankungen und deren Folgen ausgeschlossen werden. Nach einem behandlungs- und beschwerdefreiem Zeitraum kann mit dem Versicherer über den Entfall des Leistungsausschlusses verhandelt werden.

Man unterscheidet zwischen teilweiser Leistungsfreiheit des Versicherers, wie etwa bei Unterversicherung, Entschädigungsgrenzen oder Vereinbarung einer > Franchise bzw. Selbstbehalt.

Zur vollständigen Leistungsfreiheit kann es bei Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen und Obliegenheiten kommen. Dazu gehören etwa unrichtige Angaben am Versicherungsantrag, Nichterfüllung von Anzeigepflichten (Gefahrerhöhungen, verspätete Schadensmeldung), schuldhaftes Herbeiführen eines Versicherungsfalles aber auch Prämienverzug.

Leistungsfreiheit ist jedoch nur bei vorsätzlicher und schuldhafter Verletzung von vertraglichen Vorschriften und Obliegenheiten gegeben und wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang  mit der Schadensursache steht > Kausalität.

Eine Leistungszusage ist eine vertragliche Zusage eines Unternehmens, dem Mitarbeiter eine Alters-, Unfall- Berufsunfähgkeits- oder Hinterbliebenenvorsorge bereit zu stellen. Finanziert wird sie durch (steuermindernde) Rückstellungen in der Bilanz und einer entsprechenden Versicherungslösung > Rückdeckungsversicherung.

Bei einer direkten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer (bzw. und Hinterbliebenen) eine betriebliche Vorsorge zu gewähren.

Bei der indirekten Leistungszusage erfolgt diese Zusage durch Beitragszahlung des Arbeitgebers an eine > Pensionskasse, > Betriebliche Kollektivversicherung oder > Lebensversicherung.

Die Leistungszusagen können entweder leistungsorientiert (die Höhe einer Pensionsleistung wird vereinbart) oder beitragsorientiert (eine bestimmte Beitragshöhe wird vereinbart) erfolgen.

Die Leistungszusage ist zur Motivation und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern und aus steuerlichen Überlegungen für viele Unternehmen interessant.

Eine Leitungswasserversicherung deckt Schäden an den versicherten Sachen durch Austreten von Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen. Darüber hinaus sind bei versicherten Gebäuden Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen und Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen samt Auftaukosten mitversichert.

Gegen Mehrprämie können auch Korrosionsschäden, Dichtungs- und Verstopfungsschäden sowie Deckungserweiterungen, wie z.B. innenliegende Regenabflüsse, Armaturen oder Wasserverlust gedeckt werden.

Grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden durch Witterungsniederschläge, Hoch- oder Grundwasser.

Der Liebhaberwert (Affektionswert) ist ein besonderer subjektiver Wert einer Sache für den Besitzer, der in Geld nicht kalkulierbar ist, weil er auf persönlichem Interesse beruht (Sammlungen, Fotografien, Andenken usw.) – er ist daher nicht versicherbar, im Schadensfall wird höchstens der Verkehrswert ersetzt.

Die Luftfahrtversicherung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Versicherungsarten und -formen in der zivilen Luftfahrt. Dazu gehört die gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflicht- und Passagier-Haftpflichtversicherung, weiters ist der Abschluss einer Fluggastunfallversicherung, und einer Kaskoversicherung zu empfehlen.

Halter von Para- oder Hängegleitern, Fallschirmen oder Drohnen müssen ebenfalls eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nachweisen. 

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Stand: 03.07.2020