Person mit Brillen unterfertigt Dokument, Ausschnitt anderer Person, die Dokument mit Schriftzug Contract in Händen hält
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Berufsfotografie, Bundesinnung

Bündel-Wahrnehmungsvertrag mit der Bildrecht

Der einfache Weg zu Pauschalvergütungen

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Die Bundesinnung Berufsfotografie hat in Kooperation mit der Verwertungsgesellschaft Bildrecht einen Bündel-Wahrnehmungs­vertrag für die Berufsfotograf:innen abgestimmt. Dieser neue Vertrag sorgt dafür, dass Sie als Berufsfotograf:in Zusatzeinkommen aus sogenannten Pauschalvergütungen erhalten und Ihre Rechte als Fotograf:in voll gewahrt bleiben.

Als Fotograf:in erhalten Sie pauschal Geld für Nutzungen Ihrer Bilder, die das Urheberrechts­gesetz auch ohne Ihre Zustimmung als Urheber:in erlaubt. Die Zahlungen erhalten Sie direkt von der zuständigen Verwertungsgesellschaft Bildrecht.

Mit der jüngsten Urheberrechtsreform wird es für Fotograf:innen erstmals auch eine Vergütung für Nutzungen ihrer Bilder durch private User:innen auf Social-Media-Plattformen geben. Diese neuen Einnahmen kommen von den großen Online-Plattformen, die mit dem wertvollen Bildcontent bereits seit Jahren hohe Werbeerlöse erzielen.

Der einfache Weg zu Ihren Pauschalvergütungen:

  • Bitte füllen Sie diese Vollmacht an die Bundesinnung  aus und senden diese unterschrieben per Mail an office@bildrecht.at.
  • Die Bundesinnung schließt sodann mit der Bildrecht den für die Berufsfotografie passenden Bündel-Wahrnehmungsvertrag für Sie ab, der sich ausschließlich auf diese pauschalen Vergütungen bezieht.
  • Sie erhalten dann von der Bildrecht Ihren persönlichen Zugangslink zum Mitgliederportal und weitere Informationen zu Ihren jährlichen Vergütungen.

Die Vollmacht ist nur notwendig, wenn Sie noch nicht Bildrecht-Mitglied sind.

Bei Fragen kontaktieren Sie direkt das Bildrecht-Team: 
+43 1 815 26 91 | office@bildrecht.at | www.bildrecht.at