th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Zugang zum Gewerbe Elektrotechnik

Möglichkeiten zur Gewerbeausübung

Es gibt verschiedenste Zugangsformen wie einschlägige HTL, Werkmeisterschule, Studium und zusätzlich Berufspraxis und weitere Kurse oder weitere mannigfaltige Möglichkeiten. Dies entnehmen Sie bitte der Elektrotechnikzugangs-Verordnung.

Als weitere Möglichkeit sieht die Gewerbeordnung, bei gleichwertiger Berufsausbildung und Berufserfahrung, die im hochqualifizierten Bereich stattgefunden haben muss, auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung (individuelle Befähigung) vor. Dies ist aber eine Ermessensentscheidung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. 

Befähigungsprüfung

Die Befähigungsprüfung Elektrotechnik ist auch eine Möglichkeit zum Gewerbezugang. Die Befähigungsprüfung besteht aus 5 Modulen. Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module (bzw. Nachweis über deren Ersatz) wird ein Befähigungsprüfungszeugnis ausgestellt.

Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module aufgrund Ihrer Ausbildung(en) ersetzt sind, stellt die Meisterprüfungsstelle fest.
Gegebenenfalls könnten sich die Prüfungsgebühren verringern.

Stand: