Grundgehaltsauszeichnung gemäß AVRAG
Auf Anfrage das Sozialministerium wurde den Sozialpartnern bestätigt, dass die Grundgehaltsauszeichnung bei Wochenpauschalgagen (§ 7 Kollektivvertrag Filmschaffende) aufgrund des tatsächlichen Gehalts zu errechnen sind.
Der ÖGB hat dazu auf Basis der mit dem Fachverband vereinbarten Formel eine Excel-Liste erstellt, in welcher die tatsächlichen § 7-Wochengagen eingetragen werden können (Spalte 5 WP+SZ+UEL) und in Spalte 4 die Grundgage auf Basis der 40-stündigen Normalarbeitszeit errechnet wird.
Eine Eingabe eines Betrags unter dem im Kollektivvertrag vorgesehenen Gagenansatz ist nicht möglich.
Die Excel-Liste zur Berechnung finden Sie unter http://www.avmedien.at/Downloads/Grundgage_Berechnung-2022.xlsx
Für Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.