Qualitätszeichen: Certified Austrian Film Producer
Qualitätssiegel für Werbe- und Wirtschaftsfilmproduzenten
Lesedauer: 1 Minute
Das Ziel des Qualitätszertifikates CAFP „Certified Austrian Filmproducer“ ist es, besonders qualifizierten Filmproduzenten des Werbefilm- und des Wirtschaftsfilmbereiches (Imagefilm, Unterrichts- u. Ausbildungsfilm, Corporate Video usw.), eine Marktpräsentation auf Basis eines objektiven Zertifizierungsverfahrens zu ermöglichen und potentiellen Auftraggebern eine Hilfestellung zur Marktorientierung zur Hand zu geben.
Unternehmen, die über das Qualitätszertifikat CAFP „Certified Austrian Filmproducer“ verfügen, finden Sie auf dieser Liste.
1. Voraussetzung für eine Zertifizierung gemäß den Richtlinien der CAFP (Certified Austrian Film Producer)
- Berufspraxis: 5-jährige einschlägige Berufspraxis (als Produzent oder Produktionsleiter) und
- Vorliegen einer einschlägigen Gewerbeberechtigung „Filmproduktion“ und
- Nachweis der fachlichen betriebswirtschaftlichen organisatorischen und rechtlichen Kenntnisse durch folgende Ausbildungszeugnisse
- Vor Gewerberechtsnovelle 1994:
• Abgelegte Befähigungsprüfung - Nach Gewerberechtsnovelle 1994:
• Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft* oder
• Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft* oder
• Abgeschlossenes Studium einer Film- oder Kunstuniversität* im Fach Film und Mediengestaltung (*mit Abschluss „Master“ oder einem entsprechen Äquivalent)
oder
- Vor Gewerberechtsnovelle 1994:
- Kenntnisse und Einhaltung der technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Produktionsbedingungen insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Urheber- und Vertragsrecht, Kollektivverträge und technische Standards.
- Transparente Preisgestaltung durch Verwendung der Kalkulationsgrundlagen des Fachverbandes der Film- u. Musikwirtschaft, der neuen Kalkulationshilfe und
- Anerkennung folgender Standesregeln:
- Allgemeine Hersteller- u. Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- u. Musikwirtschaft für die Herstellung von Werbefilme
- CFPE Recommended Procedures for cost-effective production across Europe of television and cinema commercials from client brief to transmission
Anerkennung der Leitlinien für Wirtschafts- und Bildungsfilm für sicheres Drehen während der Corona –Pandemie: Wir beobachten die Situation und werden je nach Entwicklung entsprechend nachschärfen oder hoffentlich bald lockern.
2. Ablauf des Zertifizierungsverfahrens
- Antragstellung gemäß folgenden Formulars
- Fakultativ: Fachgespräch oder Einholung ergänzender Unterlagen
- Einverständniserklärung zu Pkt. I / Zi.5 und 6
- Ausstellung der Zertifizierungsurkunde inklusive der Erlaubnis, das Zertifikat im Geschäftsverkehr zu verwenden
- Aufnahme in das Verzeichnis der Zertifizierten Filmproduzenten
3. Zum Fachgespräch
Der Nachweis zu den Pkt.1 - 4 ist gegebenenfalls durch Vorlage eigener, bereits produzierter Filme, Credits / Referenzen, Nachweis praxisrelevanter Post-graduate Ausbildungen und/oder durch ein Fachgespräch zu führen, in dem besondere Eignung des Zertifizierungswerbers aufgrund obiger Vorlagen oder anderer Gründe (lange Berufspraxis, Referenzen, allfällige Filmrelevante Auszeichnungen und Preise etc.) erhoben wird.
Ausnahmen von den Bestimmungen (Punkte I Zi.1,3,4) sind bei Vorliegen besonders berücksichtungswürdiger Tatsachen möglich; auf Zuerkennung der Zertifizierung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Das Fachgespräch wird vom Fachverband / ersatzweise durch die jeweilige Landesfachvertretung geführt; es ist fakultativ und entfällt bei Vorliegen der Befähigung gem. Pkt.3 oder dem hinlänglichen Nachweis der Befähigung auf Grund obiger Unterlagen.
Stand: 06.07.2021