Film- und Musikwirtschaft, Fachverband

Kollektivvertrag für Filmschaffende bei Werkstattprojekten

Arbeitsrechtliche Regelungen für Filmproduktionen im Rahmen von Filmförderungen

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Auszug aus dem Kollektivvertrag für Filmberufe, gültig ab 1.1.2021:

§ 19 Werkstattprojekte

  1. Werkstattprojekte sind Eigenproduktionen in Form eines Kurz­films oder Langfilms (Spielfilm oder Dokumentarfilm). Öster­reichisch-ausländische Koproduktionen und Auftragsfilme sind von einer Einreichung als Werkstattprojekt ausgeschlossen. Als Werkstattprojekte kommen Filmvorhaben in Frage, die als Nach­wuchs- oder Innovationsprojekte im Rahmen von Filmförde­rungen unterstützt werden und bei denen gewährleistet ist, dass das Projekt qualitativ einwandfrei hergestellt werden kann. Die Qualifikation des Antragstellers ist in Bezug auf den Umfang des Projekts zu beurteilen.
  2. Als Werkstattprojekte können Nachwuchsfilme eingereicht wer­ den, wenn diese der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern dienen. Als Nachwuchsfilm gilt entweder der erste oder zweite Film, bei dem der Regisseur die alleinige Regieverantwortung trägt und als Stabsangehörige mindestens zwei, bei Dokumentar­ filmen eine Nachwuchskraft aus dem kreativen Bereich als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Als kreative Bereiche zählen Regie, Kamera, Schnitt, Ton, Kostüm (nur Spielfilm) und Maske (nur Spielfilm).
  3. Bei programmfüllenden Langfilmen können nur Werkstatt­projekte eingereicht werden, deren Gesamtherstellungskosten € 1,57 Mio. nicht überschreiten.
  4. Bei den von den Kollektivvertragsparteien anerkannten Werk­stattprojekten bis zu Gesamtherstellungskosten von € 1,22 Mio. können die Wochengagen bei 40-stündiger Normalarbeitszeit bis auf € 472,72, bei projektbezogenen Arbeitsverträgen gemäß § 7 bis auf € 654,72 herabgesetzt werden. Bei Gesamtherstellungskosten zwischen € 1,22 Mio. und € 1,57 Mio. ist eine Reduktion der jeweils zur Anwendung kommenden Mindestgagenansätze bis zu maximal 50 % des jeweiligen Gagensatzes zulässig. Bei den je­weiligen Gagen sind die aliquoten Sonderzahlungen und eine allfällige Urlaubersatzleistung nicht enthalten und sind daher zu berücksichtigen. Es gilt der jeweils aktuelle Kollektivvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Produktionstätigkeit der Dreharbeiten.
  5. Der Förderungsantrag ist so rechtzeitig bei den Förderinsti­tutionen einzureichen, dass eine Prüfung der Kalkulation durch die Förderinstitutionen vor Antragstellung auf Anerkennung als Werkstattprojekt erfolgen kann.
  6. Die Anerkennung eines Filmvorhabens als Werkstattprojekt obliegt den Kollektivvertragsparteien. Der Antrag auf Anerken­nung hat vor Drehbeginn zu erfolgen. Den Kollektivvertrags­parteien sind die erforderlichen Projektunterlagen rechtzeitig – d.h. grundsätzlich 6 Wochen vor Drehbeginn – vorzulegen. Die endgültige Anerkennung des Werkstattprojekts erfolgt nach Zu­erkennung der Förderung und wird von den Kollektivvertrags­parteien in geeigneter Form veröffentlicht.
  7. Wenn im Laufe der Produktion Umstände eintreten, die der Aner­kennung eines Werkstattprojekts entgegengestanden wären, sind die Kollektivvertragsparteien unverzüglich zu verständigen. Dem Kollektivvertragsverfahren ist im Laufe oder nach Ablauf der Produktion die Möglichkeit einzuräumen, die Erfüllung der Bedingnisse zu kontrollieren. Bei Aberkenntnis des Status eines Werkstattprojekts sind bei einer schweren Verletzung obgenann­ter Bestimmungen äußerstenfalls die Gagen gemäß den Mindest­gagentabellen des Kollektivvertrags für Filmberufe einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge zu bezahlen.

Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft und die Gewerkschaft Younion haben eine vorläufige Anerkennung folgender Filme als Werkstattprojekt gemäß § 19 des Kollektivvertrags Filmberufe ausgesprochen, sofern die Voraussetzungen des Werkstattprojekts eingehalten werden.

SCHIMMER – Produktion: Shirin Hooshmandi Filmproduktion e.U. – Drehbeginn (Plan) 01.06.2023

HOW TO BE NORMAL – Produktion Freibeuter Film – Drehbeginn (Plan) 19.07.2021

FAMILY DINNER – Produktion Film AG/Capra Film – Drehbeginn (Plan) 01.03.2021

WHITE CHRISTMAS – Produktion Mona Film – Drehbeginn (Plan) 25.01.2021


Weitere Informationen:

Stand: 18.04.2023